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Polizeiblockade nach Fußballspiel
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doeneraffe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 21:26    Titel: Polizeiblockade nach Fußballspiel Antworten mit Zitat

Darf nach einem Fußballspiel die Polizei Personen(habe auch ein 5 jähriges Mädchen vor den Polizisten heulen gesehen) zurückhalten, damit (vermeintliche) Zugehörige von einer gegnerischen Fußballmannschaft einen sicheren Abzug (zu einen HBF - ca. 30. min) zu gewährleisten?
Wenn ja, welche Gesetze genau betrifft es?
Darf ich diese "Sperre" verlassen, wenn ja, was würde ich dafür benötogen? (gehe davon aus, dass ich ohne Gesetze/Staatsgewalten(110 z.B.) nicht weit komme)
Wie oft kann ich verlangen, dass ein Polizist seine Dienstnummer nennt? (Wegen Beschwerde - Gesetze notwendig, da aus meiner Erfahrung der Polizist sich immer auf einmal Sagen festgelegt hatte)
Und als letztes noch die Frage, in wie weit ich mich gegen die unrechtsmäßige Behandlung wehren darf. (Durchbrechen der "Sperre" etc.)
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Was, zumindest teilweise, nach Fußballspielen abgeht, entnimmt man ja des Öfteren den gängigen Medien.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die Beamten schon wissen werden, wann sie welche Gruppen voneinander zu trennen haben und dies mit Sicherheit auch aus gutem Grund tun - oder meinen Sie, dass die das aus Spaß an der Freude machen? Ich denke, die würden auch am Samstagnachmittag lieber auf der Terasse sitzen und Kaffee trinken Geschockt

doeneraffe hat folgendes geschrieben::
Darf ich diese "Sperre" verlassen, wenn ja, was würde ich dafür benötogen?

Bei mir hilft da immer mein Presseausweis Teufel-Smilie
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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doeneraffe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde gerne rechtliche Grundlagen wissen.
Sie lassen ein Mutter mit ihrer 5 jährigen Tochter nicht raus? Das reicht mir für die Behauptung, dass es unverhältmismäßige Gefahrenabwehr ist.
Ein Presseausweis besitze ich nicht
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtsgrundlage werden Sie vermutlich im Polizeigesetz des entsprechenden Bundeslandes finden - aber dazu werden sich sicherlich noch diejenigen zu Wort melden, die sich im Polizeirecht besser auskennen.

Also verstehe ich es richtig, dass Sie der Meinung sind, die Beamten sollten die Mutter mit ihrer fünfjährigen Tochter ruhig gehen lassen. Und wenn die beiden dann ohne eigenes Zutun zwischen irgendwelche rivalisierenden Fangruppen geraten und 'nen Knüppel auf den Kopf kriegen ist's in Ordnung. Oder fragen Sie in dem Fall auch nach der Rechtslage, weil die Polizisten die zwei einfach haben gehen lassen, obwohl sie ja eigentlich hätten erkennen müssen, dass es nicht ganz ungefährlich für Mutter und Kind ist?
_________________
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doeneraffe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Sie verstehen es richtig. Die Mutter hätte meiner Ansicht nach gehen gelassen werden müssen, da eine eindeutig ungefährliche Person (5 Jährige) einer gewissen Gefahr ausgesetz wurde.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

doeneraffe hat folgendes geschrieben::
da eine eindeutig ungefährliche Person (5 Jährige) einer gewissen Gefahr ausgesetz wurde.
Ich nehme nicht an, daß Sie mit dieser Gefahr den Besuch des Fußballspieles meinen (was zum Donner hat ein fünfjähriges Kind bei einem Fußballspiel zu suchen, bei dem die sog. Fans offenbar ein so hohes Gewaltpotential haben, daß die Polizei sie trennen muß? Sehr böse), deshalb: von welcher Gefahr reden Sie? Geschockt
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
.... von welcher Gefahr reden Sie? Geschockt

Das frag' ich mich auch.
Vermutlich ist der TE allen Ernstes der Meinung, es wäre gefährlicher von Polizeibeamten zur eigenen Sicherheit eine gewisse Zeit am Verlassen des Ortes gehindert zu werden als versehentlich zwischen offenbar gewaltbereite, rivalisierende Fangruppen zu geraten Böse
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 10:29    Titel: Re: Polizeiblockade nach Fußballspiel Antworten mit Zitat

doeneraffe hat folgendes geschrieben::

Wie oft kann ich verlangen, dass ein Polizist seine Dienstnummer nennt?
..


Das kann so oft du willst verlangt werden ! - es gibt keine Grenze, die dieses Verlangen limitiert!

Fraglich ist jetzt, ob er dir die Nummer nennen muss ?
Antwort: nein.




doeneraffe hat folgendes geschrieben::

Darf ich diese "Sperre" verlassen, wenn ja, was würde ich dafür benötogen?


Nein - weil sonst wäre die überflüssig.

doeneraffe hat folgendes geschrieben::

Und als letztes noch die Frage, in wie weit ich mich gegen die unrechtsmäßige Behandlung wehren darf. (Durchbrechen der "Sperre" etc.)


Mit allen rechtstaatlichen Mitteln:
- Feststellungsklage
- Beschwerde
- Widerspruch
- Dienstaufsichtsbeschwerde

Was nicht geht ist gewaltsames Wehren vor Ort. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Durchbrechen ist auch nicht statthaft.


doeneraffe hat folgendes geschrieben::
Darf nach einem Fußballspiel die Polizei Personen(... zurückhalten,...


JA !

steht im Polizeigesetz !
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 06:44    Titel: Antworten mit Zitat

doeneraffe hat folgendes geschrieben::
Ja, Sie verstehen es richtig. Die Mutter hätte meiner Ansicht nach gehen gelassen werden müssen, da eine eindeutig ungefährliche Person (5 Jährige) einer gewissen Gefahr ausgesetz wurde.

Welcher Gefahr war das Kind ausgesetzt?
Wäre die Mutter froh gewesen, wenn sie mit dem Kind in eine Gruppe der anderen Fans geraten wäre und dort von denen (zumindest) massiv beschimpft und bedroht worden wäre??
Warum weint ein Kind, wenn es mit der Polizei zu tun hat? Hat da die Mutter durch entsprechende Äußerungen ("Scheiß B...") beigetragen???
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

doeneraffe hat folgendes geschrieben::
Ja, Sie verstehen es richtig. Die Mutter hätte meiner Ansicht nach gehen gelassen werden müssen, da eine eindeutig ungefährliche Person (5 Jährige) einer gewissen Gefahr ausgesetz wurde.


Ein 5 jähriges Kind ist einer Gefahr ausgesetzt, weil die Polizei verhindert, dass es zwischen rivalisierende Fangruppen gelangen könnte? Eigenwillige Logik.
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

STOP:

Wenn sich ein Kind in einem Menschenpulk befindet, der durch Absperrungen von der Polizei nicht weiter kann - sich aufstaut. es entsteht Druck und Gegendruck. dann kann man sehr wohl denken, dass das Kind sich in Gefahr befindet.

Fraglich ist nur: warum war das Kind dort ? Gehört es zu den Fussballfans ?
(Achtung es gibt auch gute Fans, die durchaus ihr 5 Jähriges Kind mit zum Spiel nehmen können und Papi säuft sich nicht dicht - es gibt auch Assi-Fans die um 11:00 total blau sind und weil Papa-Wochenende die Kleine mit zu Spiel nehmen.)

Grundsätzlich ist die Polizei bedacht, solche Gefahren für die Kinder zu minimieren.
(es kann aber auch in der Tat ein Fehler bei der Polizei entstanden sein - das glaube ich jedoch nicht).

Jedoch wissen wir nicht wie die Situation sich tatsächlich gezeigt hat.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Handelte es sich nur um eine Absperrung in einer Richtung, oder hat die Polizei die Leute eingeschlossen? Letzteres dürfte nämlich gegenüber Nichtstörern schwer zu rechtfertigen sein.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Warum weint ein Kind, wenn es mit der Polizei zu tun hat? Hat da die Mutter durch entsprechende Äußerungen ("Scheiß B...") beigetragen???

Ich finde diese Frage ist irrelevant. Es mag weinen, weil es die Buchsen voll hat oder vielleicht sogar, weil militaristisches Äußeres von Polizisten eben gerade für Kinder eben furcteinflößend wirken kann.
Trotzdem halte ich es aber auch nicht für sinnvoll, Kleinkinder mit zu Massenveranstaltungen zu nehmen. Noch weniger haben Kinder etwas auf Demonstrationen zu suchen.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Handelte es sich nur um eine Absperrung in einer Richtung, oder hat die Polizei die Leute eingeschlossen? Letzteres dürfte nämlich gegenüber Nichtstörern schwer zu rechtfertigen sein.


Letzteres ist zwar schwer zu rechtfertigen ,aber durchaus gang und gebe bei Fussballspielen
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Nordland
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::

Wäre die Mutter froh gewesen, wenn sie mit dem Kind in eine Gruppe der anderen Fans geraten wäre und dort von denen (zumindest) massiv beschimpft und bedroht worden wäre??


Sag mal hawethie, wann warst du eigentlich das letzte Mal bei einem Fußballspiel einer oberen Liga? Du stellst einfach mal pauschal in den Raum, dass Fußballfans eine Mutter mit fünfjährigem Kind beschimpfen, bedrohen und vielleicht sogar noch attackieren. Nenn mir doch ein Beispiel, wo und wann derartiges in den letzten Jahren passiert ist. Ich gehe jede Wette ein, du kannst mir keins nennen.

Im Übrigen ist die Frage, ob eine Mutter mit einem kleinen Kind im Umfeld des Spiels gefährdet ist, möglicherweise nicht irrelevant. Allerdings ist die Fallbeschreibung etwas zu wage. Wenn es sich um eine Absperrung gehandelt hat, bei der dem gesamten Verkehr einschließlich Fußgängern der Zugang zu einer Straße verwehrt wurde, dann ist das wohl normal. Dann kann man sich ja auch aussuchen, ob man wartet oder einen Umweg in Kauf nimmt. Wenn es allerdings so gewesen ist, dass eine bestimmter Fangruppe festgehalten worden ist, dann wird es schon komplizierter. Die Verhältnismäßigkeit kann dann je nach Gefährdungslage angezweifelt werden. Wenn sich unter den Festgehaltenen eine Mutter mit fünfjährigem Kind befindet, so ist neben der Verhältnismäßigkeit auch die Geeignetheit der Maßnahme zu bezweifeln. Von diesen beiden Personen geht offensichtlich keine Gefahr aus, ebensowenig wie die beiden von gegenerischen Fans angegriffen werden würden. Welchen Zweck will man dann erreichen? Aber wie gesagt, bei der Fallbeschreibung fehlen wichtige Details, sodass eine endgültige Bewertung nicht möglich ist.

Viele Grüße
Nordland
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Freier Bürger? Nein, Fußballfan!
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