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Ich habe gestern ein Brief bekommen von einem Rechtsanwalt das ich im Februar 2008 ein Artikel in Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft hätte mit Bildern seines Mandanten die Urheberrechtlich geschützt seien. Nun soll ich pro Bild (90 €), es sind 2 Bilder also für die Bilder 180 € an seinen Mandanten zahlen und 459 € an den Anwalt, der Streiwert wäre 5000 €.
Dazu schreibt er noch das ich von Internetauktionshaus [Name geändert] eine email bekommen hätte in der ich informiert geworden wäre von Internetauktionshaus [Name geändert] das ich mich mit dem Mandanten auseinandersetzen solle. DIese email habe ich nie bekommen!
Die Auktion ist von mir das ist richtig und seine Bilder sehen den Auktionsbildern sehr ähnlich das ist auch richtig. Ich weiß jedoch nicht mehr genau wo ich sie herhatte, ich glaube ich habe sie von einer anderen Auktion kopiert.
Was mich zusätzlich verwundert ist, dass der Ausdruck der Auktion welche er mit im Brief als Anlage hat das Datum 19.03.2008 trägt. Der Anwaltsbrief hast das Daum 26.08.2008. Die Auktion kann ich in Internetauktionshaus [Name geändert] nicht einsehen und von Internetauktionshaus [Name geändert] bekomme ich keine Antwort ob sie die mail an mich versendet haben, oder nicht.
Nun soll ich pro Bild (90 €), es sind 2 Bilder also für die Bilder 180 € an seinen Mandanten zahlen....
Durchaus übliches Honorar nach MFM, welches der Urheber nun im Wege der Lizenzanalogie fordert. Er hätte auch noch Zuschläge wegen nicht genehmigter Nutzung und wegen unterlassenem Bildquellennachweis fordern können - insofern haben Sie sogar noch Glück gehabt.
cgs725 hat folgendes geschrieben::
Ich weiß jedoch nicht mehr genau wo ich sie herhatte, ich glaube ich habe sie von einer anderen Auktion kopiert.
Und genau das ist nicht erlaubt. Lichbilder und Lichtbildwerke sind grundsätzlich immer urheberrechtlich geschützt.
cgs725 hat folgendes geschrieben::
Was mich zusätzlich verwundert ist, dass der Ausdruck der Auktion welche er mit im Brief als Anlage hat das Datum 19.03.2008 trägt. Der Anwaltsbrief hast das Daum 26.08.2008.
Ich nehme an, dass der Urheber auf eine Antwort von Ihnen gewartet hat, nachdem er das Auktionshaus informiert hat und die Ihnen eine E-Mail schicken wollten. Nachdem keine Reaktion kam, ist der Urheber dann vermutlich zum Anwalt gegangen.
cgs725 hat folgendes geschrieben::
....und von Internetauktionshaus [Name geändert] bekomme ich keine Antwort ob sie die mail an mich versendet haben, oder nicht.
Ist letztendlich auch nicht relevant.
cgs725 hat folgendes geschrieben::
Wie ist hier die Rechtslage?
Ziemlich eineutig. Sie haben eine Urheberrechtsverletzung begangen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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