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Komplizierte Angelegenheit.....

 
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Anika1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 23:32    Titel: Komplizierte Angelegenheit..... Antworten mit Zitat

Ich habe einige Fragen, dies wird allerdings wahrscheinlich ein sehr langer Text, daher möchte ich nur vorwarnen.


Also, fangen wir mal an.

A nimmt im Jahr 2000 ca. 50Kg ab - durch den großen Gewichtsverlust, nimmt A natürlich auch an der Brust ab und hat im Endeffekt nur noch 2 "Hautlappen".

A bekommt dann bei einer Routineuntersuchung bei ihrem Gynäkologen "Dr. B" das Angebot für eine sehr günstige Brustvergrößerung.

B bietet A an, dass sie nur 2500.-€ bezahlen muss - B sagt auch, dass er das schon öfter gemacht hat, da er Oberarzt im örtlichen Krankenhaus ist.

Gesagt - getan.

A lässt sich von B also die Implantate einsetzen.

Ca. 6 Wochen nach der Operation geht es A immer schlechter, sie hat immer starke schmerzen und lässt sich noch einmal untersuchen.

B sagt, dass die Implantate sich verkapselt haben und man müsse es erneuern.

A lässt sich also noch einmal operieren - bei der ersten Operation ging B durch die Achselhöhle, bei der zweiten Operation machte er einen Schnitt unter der Brust.

B benutzte bei der zweiten Operation noch einmal die alten Silikonkissen, obwohl man dies eigentlich auf keinen Fall tun darf.

A ging es nach der zweiten Operation sehr schlecht, sie verlor viel Blut und musste Medikamente nehmen, damit sich schnell neues Blut bildet.

Generell ging es A nach der zweiten OP gar nicht gut, die Kissen schmerzten immernoch und auch diesmal verkapselten sich die Implantate.

A ging dann nochmal mit Ihrem Lebensgefährten zu einer Nachuntersuchung.
Mit dabei war auch ein weiterer Gynäkologe und die Arzthelferin.

Da die komplette Brust vereitert und entzündet war und die Schnittwunde auch nicht verhilte, riss B - A bei vollem Bewusstsein, ohne Betäubung oder Narkose, einfach das Implantat aus der Brust. Dafür gibt es 3 unabhängige Zeugen.

A wurde danach die Wunde notdürftig geklammert und A wurde mit nur noch einem Implantat nach Hause geschickt.

Ca. 1 Woche später musste A dann gegen Mittag ins Krankenhaus, da dann die Wunde genäht werden sollte.

A zog sich zusammen mit B im Op um und es waren nur ein Anästhesist, B und A im OP.
Naja, und ein paar Putzfrauen, die weg geschickt wurden.

A wurde dann die Wunde bei örtlicher Betäubung wieder genäht.

Ca. 3 Monate später wurden A 2 neue Implantate eingesetzt.

Auch mit diesen Implanteten hatte A immer nur Probleme, die Kissen verkapselten sich wieder, aber A wollte sich nicht mehr von dem Arzt operieren lassen.

A zeigte B dann an.

A musste sich von einem unabhängigen Chirugen untersuchen lassen, dabei stellte sich heraus, dass ihr bei der zweiten OP, nach der es ihr ja so schlecht ging, fast der komplette Brustmuskel entfernt wurde. Dies kann man nicht mehr beheben.

Das Gutachten von dem Chirug und alles andere wurde an eine Gutachter-Kommision geschickt und es wurde ein eindeutiger Ärztefehler fest gestellt.

Des weiteren hatte B diese Operation nirgendwo angegeben, bei der Kasse gab er es als "Knötchen entfernung" an.

A besprache dann mit ihrem Anwalt, dass sie den Arzt anklagt, da sie unbedingt eine Nachoperation benötigt.

Dies ist nun 3 Jahre her. Jedes mal, wenn A den Anwalt anruft, lässt er sich verleugnen oder behauptet, dass er anklage gestellt habe und man noch auf den Termin vor Gericht in Köln warten müsse.

Seit 6 Monaten ist dieser Anwalt nun gar nicht mehr zu erreichen.

A hat nun Angst, dass es verjährt und dass der Anwalt vielleicht gar keine Klage eingereicht hat, denn 3 Jahre wartet doch normalerweise niemand auf einen Gerichtstermin?


Da A von Tag zu Tag schlimmere Schmerzen hat und regelmäßig starke Schmerzmittel nehmen muss, die mittlerweile auch ihren magen geschädigt haben, muss nun endlich etwas passieren.

A würde gerne den Anwalt wechseln, da sie aber Prozesskostenbeihilfe bekommt, ist das nicht möglich.


Wie kann A nun vorgehen?

A benötigt unbedingt die Nachoperation, sie will sich nicht bereichern oder sonstiges, sie will nur diese Operation, damit sie vielleicht endlich ohne Schmerzen leben kann und halbwegs normal aussieht.


Ich würde mich über ein paar hilfreiche Antworten sehr freuen.


Liebe Grüße
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 23:44    Titel: Re: Komplizierte Angelegenheit..... Antworten mit Zitat

Anika1987 hat folgendes geschrieben::
... A würde gerne den Anwalt wechseln, da sie aber Prozesskostenbeihilfe bekommt, ist das nicht möglich.


Wie kann A nun vorgehen? ....

Hallo Anika1987,

die Hauptfrage richtet sich nach der Möglichkeit einen anderen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen. Daher verschiebe ich den Thread.

Liebe Grüße

Klaus
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Anika1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 23:51    Titel: Re: Komplizierte Angelegenheit..... Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Hallo Anika1987,

die Hauptfrage richtet sich nach der Möglichkeit einen anderen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen. Daher verschiebe ich den Thread.

Liebe Grüße

Klaus



Oh, das tut mir leid!


Dankeschön und LG
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Anika1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Eine weitere neue Info:


A rief heute bei ihrem Anwalt an - er war wieder "zu Tisch" - die Sekretärin sagte aber, dass wohl bisher keine Anklage gestellt wurde.



Würde mich über Antworten sehr freuen.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst sollte man zwischen Anklage und Klage unterscheiden lernen:

Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft, nachdem sie (meist über die Polizei) von einer Straftat erfahren hat. Dem geht normalerweise eine Anzeige voraus.
Die Folge einer Anklage ist eine Strafverhandlung, die ggfs. mit einer Strafe für den Täter (Gefängnis, Bewährung, Geldstrafe) endet.

Die Klage erhebt die Partei (bzw. deren Anwalt) zum Zivilgericht.

D.h. der Anwalt wird nie eine Anklage stellen. Nachdem aber:

Zitat:
A zeigte B dann an


könnte es sein, dass der Anwalt auf die Anklage (von der Staatsanwaltschaft) wegen fahrlässiger Körperverletzung wartet, um auf den Ergebnissen der Beweisaufnahme seine Klage aufzubauen (es ist nämlich viel einfacher, wenn der Arzt bereits strafrechtlich verurteilt wurde).

Sollte der Anwalt eine Frist versäumen, bei deren Einhaltung der Prozess gewonnen worden wäre, haftet der Anwalt für den Schaden. Hierfür ist er auch mit mindestens 250.000,- € versichert.

Wie auch immer - ein Anwalt sollte selbstverständlich seinen Mandanten individuell informieren und sich bei unsicheren Mandanten die Zeit nehmen, den Sachstand zwischendurch mal in Ruhe zu erklären.

Solange der Anwalt aber keine groben Fehler macht sondern nur nicht der kommunikativste ist, bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht einem Anwaltswechsel zustimmt. Schließlich kann das Gericht nicht auf Kosten des Steuerzahlers ohne wichtigen Grund zwei oder mehr Anwälte bezahlen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Anika1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::

Solange der Anwalt aber keine groben Fehler macht sondern nur nicht der kommunikativste ist, bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht einem Anwaltswechsel zustimmt. Schließlich kann das Gericht nicht auf Kosten des Steuerzahlers ohne wichtigen Grund zwei oder mehr Anwälte bezahlen.



Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.


Aber es kann doch nicht sein, dass man den Anwalt nie erreicht?

Eine Zeit lang wurde dort täglich 2-3 mal angerufen und jedes mal hieß es er sei nicht da und würde zurück rufen - der letzte (sehr kurze) Kontakt bestand vor ca. 6 Monaten ....


Ich empfinde das schon als sehr merkwürdig...
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Enjavon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Anwalt nie eine Klageschrift (Abschrift) geschickt? Gibt es sonst Schriftverkehr, aus dem sich der Stand des Verfahrens ergibt? Außergerichtlich? Mit der Versicherung des Arztes oder dem Arzt selbst?

Wenn nein: Ruf bei dem zuständigen Gericht an und frag, ob dort Klage eingereicht wurde. Wenn nicht, solltest du dir tatsächlich schnellstens einen anderen Anwalt suchen.

Grüße, e.
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LaVida
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der Anwalt auch nichts schriftliches schickt, dann wird er wohl tatsächlich nichts getan haben.

SOweit mir bekannt, erhält der Mandant immer eine Kopie der Klageschrift.

Ansonsten kann man sicherlich auch bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, denn es wurde ja Anzeige erstattet. Auch hier muss es ein Schreiben mit Aktenzeichen geben.

Die Klägerin kann auch dem Anwalt ein Schreiben (EInschreiben mit Rückschein) zusenden und seine Fragen stellen und ihm eine Frist setzen zum Beantworten. Und wenn er nicht antwortet, dann bei Gericht fordern den Anwalt zu wechseln, da der aktuelle Anwalt in der Sache untätig ist.

PS:
Es ist traurig, dass einige Anwälte nicht begreifen, dass sie Dienstleister sind und bei der Flut von Anwälten die einzig gute und wirksame Werbung die Empfehlung eines zufriedenen Mandanten ist.
Schlecht Anwälte sind nämlich auch Anwälte die auf Kosten des Steuerzahlers Sozialleistungen, HartzIV zusätzlich beantragen müssen, weil das Honorar nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes reicht (es sind keine Neu-Anwälte gemeint. Die Kundenbindung dauert ja bekanntlich eine Weile). Böse
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