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Verfasst am: 11.08.08, 15:11 Titel: Späte Erkenntnis nach Vollstreckungsbescheid
Nach mehr als anderthalb Jahren hat mein schleppend arbeitender Antwalt vor einer Woche einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Ich bezahle seine Rechnung und Auslagen.
Heute gibt er kund, dass sein Büro in Erfahrung gebracht hat, dass der Schuldner bereits im Februar 2007 die drei Finger gehoben hat.
Was soll man von solch einer Schlafmütze von Anwalt halten? Hätte er mir dies Anfang 2007 gesagt, hätte ich mich in das kostenintensive Verfahren nicht eingelassen.
Liegt hier ein schadensersatzpflichtiges Versäumnis meines Anwalts vor? Wie ist die Rechtslage?
Ich würde es nicht unbedingt als Pflicht des Anwaltes ansehen, als Wirtschaftsauskunftei zu fungieren und hier alle potentiellen Schuldner zu durchleuchten.
Ist aber nur meine Laienmeinung. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Schließe mich der Meinung von Mahnmann an.
Der übliche Ablauf ist:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Antwort des Gerichtsvollziehers hinsichtlich EV, Anforderung Vermögensverzeichnis.
Zumal die Kenntnis der EV nicht wirklich viel aussagt. Es reicht doch eine unbezahlte Telefonrechnung von 100,- € und einen eifrigen Gläubiger zu einer Zeit, wo der Schuldner vielleicht für ein Paar Monate von Harz 4 gelebt hat, um eine EV zu erwirken.
Die EV bedeutet nicht, dass der Schuldner hoffnungslos verschuldet ist und nur noch sein Heil in der Insolvenz finden wird, weil er die nächsten 30 Jahre nicht mehr zu Arbeit kommt.
Also ich bin noch nie auf die Idee gekommen, das Schuldnerregister anzuschreiben, aber vielleicht biete ich es zukünftig als Sonderleistung für 50 Mücken an, die vom Gegner nicht erstattet werden müssen. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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