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Verfasst am: 09.08.08, 12:41 Titel: Brandenburg - Gemeinde streicht Übernahme von Kosten
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine Familie stelt für Kind 1 einen Schulwechselantrag in einer anderen Gemeinde (genauer auch anderer Landkreis, von HVL nach Potsdam). In der Begründung wurde ein geplanter Umzug in die neue Gemeinde angegeben und daneben auch ausführlich die Vorzüge der Ganztagsschule die gewählt wurde. Die jetzt zuständige Gemeinde hat dem Antrag nur bedingt zugestimmt (befristet bis zum Umzug), der Schulrat allerdings entsprach dem Schulwechsel sogar zum Halbjahr, er hatte eine schriftliche Stellungnahme seitens der Familie, dass der Umzug nicht (!) der Hauptgrund des Wechsels ist.
Für Kind 2 wurde Einschulung in die selbe Schule beantragt, seitens jetziger Gemeinde abgelehnt, nach wiederum ausführlicher Erklärung an den Schulrat aber genehmigt.
Paralell wurde für beide Kinder Hortbetreuung beantragt (bis 4h, also normaler Rechtsanspruch). Beides bewilligt bis zum Umzug.
Problem - aufgrund schlechter Schufa bekommt die Familier gar keine neue Wohnung in der neuen Gemeinde, wurde ja versucht, aber es klappt nicht und das wird wohl so bleiben.
Nun teilt die Gemeinde mit, das ab 2009 keinerlei Kosten mehr für den Hort (angedroht auch für die Schule) übernommen werden.
Verfasst am: 09.08.08, 23:43 Titel: Re: Brandenburg - Gemeinde streicht Übernahme von Kosten
Lana75 hat folgendes geschrieben::
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Problem - aufgrund schlechter Schufa bekommt die Familier gar keine neue Wohnung in der neuen Gemeinde, wurde ja versucht, aber es klappt nicht und das wird wohl so bleiben.
Nun teilt die Gemeinde mit, das ab 2009 keinerlei Kosten mehr für den Hort (angedroht auch für die Schule) übernommen werden.
Wie sieht das die Rechtslage?
Hallo Lana75,
eine Gemeinde ist nur verpflichtet die eigene Schule zu unterhalten und die Plätze für die Kinder ihrer Gemeinde vorzuhalten. Die Gemeinde braucht aber nicht die Schule/den Hort einer anderen Gemeinde zu finanzieren.
Die Schufa-Eintragung dürfte schon vorher bekannt gewesen sein. Diese Eintragung hat im übrigen nicht die jeweilige Gemeinde zu verantworten. Entweder gelingt noch der Umzug bis 2009 oder die Kinder müßten wieder in der alten Gemeinde beschult werden.
Ob ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht erfolg hat, wird eher ein Anwalt für Verwaltungsrecht beantworten können.
Nein, die Schufaprobleme waren nicht bekannt. Aber das gehört hier nicht her.
Ich danke soweit für die Ausführungen, wenn sie auch in keinem Fall für die Kinder gut sind. Das Zitat meiner Gemeinde scheint rechtsgültig zu sein "Klar ist das Geld wichtiger, als die Kinder".
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Ich danke soweit für die Ausführungen, wenn sie auch in keinem Fall für die Kinder gut sind. Das Zitat meiner Gemeinde scheint rechtsgültig zu sein "Klar ist das Geld wichtiger, als die Kinder".
Hallo Lana75,
bei den Kinderrechten stehen ich mit dir gerne an der vordersten Front. Nur darum geht es bei dem "kommunalen Selbstverwaltungsrecht" hier gerade nicht.
Eine Gemeinde/Stadt ist im Schulbereich (wie auch in der Jugendhilfe) für seine Bürger und Kinder zuständig. Die eigene Gemeinde hat selbst die notwendigen Einrichtungen vorzuhalten. Sie kann sich aber auch mit Nachbargemeinden zusammen schließen und gemeinsame Einrichtungen vorhallten und finanzieren.
Hier war die bisherige Gemeinde bereit, die Kosten für die Einrichtung in einer anderen Gemeinde bis zum Umzug zu übernehmen. Dies ist schon ein sehr großes entgegenkommen gewesen. Findet nun der Umzug nicht statt, dann wird die Genehmigung zurückgenommen. Hier besteht nach dem jeweiligen Kommunalrecht kein Spielraum.
Ohne den Umzugswunsch wäre nie die Genehmigung erteilt worden. Eltern sind auch nicht verpflichtet fremde Kinder in ihre Familie aufzunehmen.
Ohne den Umzugswunsch wäre nie die Genehmigung erteilt worden.
Und genau das ist sehrwohl der Fall gewesen! Der Schulrat des Landkreises hat nach ausführlicher Begründung über das besser und hier gar nicht vorhandende Ganztagskonzept und die Vorteile der dortigen Schule unserem Wunsch entsprochen. Ihm gegenüber (wie im Übrigen auch der Wohnortgemeinde) wurde ausdrücklich gesagt, das der Umzugwunsch eigentlich erst durch die dortigen Schulmöglichkeiten in Erwägung gezogen wird und mitunter Jahre dauern kann.
In den Bescheiden für die Um- bzw. Fremdeinschulung steht nichts von einer Bedingung.
Aber da eine Sichtweise wie die des Gemeindeamtes auch noch als kulant und korrekt angesehen werden muss, geben wir uns geschlagen und ziehen notfalls zu den Großeltern. Wenn Kind 1 im nächsten Schuljahr in eine LuBKl eingeschult werden wird, müsste erneut gekämpft werden und das kanns doch nicht sein?!
Es mag korrekt sein, dass dank kommunalen Selbstverwaltungsrecht die Gemeinde uns nicht behilflich sein muss, aber es fällt mir ungeheuer schwer zu aktzeptieren, dass Eltern und deren Kinder das Bemühen um eine möglichst optimale Schulbildung derart erschwert und gar unmöglich gemacht wird, weil sie im falschen Ort wohnen. Noch dazu in einem Bundesland, welches im Grunde sogar sehr viel Gutes für die Kinder tut.
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Es mag korrekt sein, dass dank kommunalen Selbstverwaltungsrecht die Gemeinde uns nicht behilflich sein muss, aber es fällt mir ungeheuer schwer zu aktzeptieren, dass Eltern und deren Kinder das Bemühen um eine möglichst optimale Schulbildung derart erschwert und gar unmöglich gemacht wird, weil sie im falschen Ort wohnen. Noch dazu in einem Bundesland, welches im Grunde sogar sehr viel Gutes für die Kinder tut.
Hallo Lana75,
auch wenn es mir als NRW'ler nicht gerade leicht fällt, so muß ich doch neidlos anerkennen, daß die besten Schulen in Bayern und Baden-Württemberg sind (siehe PISA-Ländervergleich).
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