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Ich möchte eine ETW kaufen. Diese ist zur Zeit vermietet (weiss nicht seit wann die Mieter drin wohnen).
Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn ich dem Mieter wegen Eigenbedarf kündige ?
Gibt es vielleicht andere Möglichkeiten ?
Kann der jetzige Besitzer dem Mieter schon kündigen ?
Wenn der Mieter dem jetzigen Besitzer kündigt, wird die Küdigung dann auch auf den neuen Besitzer übertragen oder ist sie mit Besitzerwechsel ungültig ?
Ich möchte eine ETW kaufen. Diese ist zur Zeit vermietet (weiss nicht seit wann die Mieter drin wohnen).
Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn ich dem Mieter wegen Eigenbedarf kündige ?
Das steht in dem Mietvertrag, zusätzlich wäre zu prüfen ob Wohnungseigentum gegründet wurde zu der Zeit in der der Mieter dort wohnt. Dann kämen erstmal mindestens 3 Jahre maximal 10 Jahre Kündigungssperrfrist hinzu. Stehen keine Fristen im Vertrag oder wird auf die gesetzlichen verwiesen, kommt es auf die Wohndauer an bei weniger als 5 Jahren 3 Monate, bei mehr als 5 6 Monate und bei mehr als 8 Jahre 9 Monate. Wichtig ist noch zu erwähnen das Sie frühestens kündigen können wenn Sie im Grundbuch stehen, dies kann manchmal mehrere Monate dauern.
Lulu hat folgendes geschrieben::
Gibt es vielleicht andere Möglichkeiten ?
Kann der jetzige Besitzer dem Mieter schon kündigen ?
Wenn der Mieter dem jetzigen Besitzer kündigt, wird die Küdigung dann auch auf den neuen Besitzer übertragen oder ist sie mit Besitzerwechsel ungültig ?
Danke für Antworten.
Lulu
Andere Möglichkeit wäre Sie kaufen den Mieter aus der Wohnung. Der jetzige Besitzer kann dem Mieter nicht ohne weiteres kündigen, er muss sich an die gesetzlichen Gründe halten und da steht nichts von Verkauf drin, zwar etwas von wirtschaftlicher Verwertung. Aber mit dieser Begründung kündigen ist bei einen Verkauf fast nie möglich.
Wenn der Mieter kurz vorher kündigt, gilt diese weiterhin.
Wenn man selbst einziehen will, sollte die Wohnung beim Erwerb schon frei sein. Sonst kann es teuer werden: Schließlich laufen die Kosten für die alte Wohnung, die Kosten für die neue und die Kosten für Rechtsanwalt, mit dessen Hilfe man den Mieter wg. Eigenbedarfs rausklagen muss, munter weiter. Wenn sich ein Mieter "rauskaufen" läßt, dann doch lieber per Mietaufhebungsvertrag mit dem alten Eigentümer.
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