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wollte mal anfragen wie es in dieser Sachlage aussieht:
Gestern war ein GEZ-Beauftragter bei mir. Fragte nach Fernseh, Auto, Handy etc...
Ich sagte ja Fernseh sei da, aber erst seit 2 Monaten, und Autoradio seit ca. 3 Monaten eingebaut. Er meinte ich soll die Rechnung vom Fernseher zuschicken, auch wenn diese auf meinen Bruder läuft. Außerdem soll ich, da ich das Autoradio von einem Freund gekauft hatte, dessen Adresse nennen und er muss eine eideststaatliche Erklärung unterschreiben mit der er bezuegt das ich das Radio erst seit 3 Monaten habe.
Jetzt zu meiner Frage:
Muss ich dem Lieben GEZler die Quittung, sowie den Namen nennen?
Muss ich dem Lieben GEZler die Quittung, sowie den Namen nennen?
Man muss es nicht.
Sollten die Angaben aber stimmen, würde ich es vermutlich machen. So wie ich die GEZ einschätze, werden die ansonsten Gebühren für einen wesentlich längeren Zeitraum nachfordern
Andere Frage: warum haben Sie sich mit dem "guten Mann" überhaupt unterhalten? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Würde es in diesem Fall ausreichen, wenn der Freund einfach ein Formular unterschreibt mit seinem Namen... das er mir das radio überlassen hat. Weil will nicht das die dann bei dem vorm Haus stehen.
Weil will nicht das die dann bei dem vorm Haus stehen.
Warum nicht?
Ist doch schön, wenn der "gute Mann" vor dem Haus steht. Besonders dann, wenn's ordentlich regnet. Man könnte ihn dann z. B. fragen, warum er bei dem Regen draußen steht - er könnte doch lieber nach Hause gehen
Niemand braucht die GEZ-Fahnder ins Haus lassen. Man muss sich nicht einmal mit denen unterhalten. Man kann sie getrost ignorieren.
Ob die sich mit einem einfachen Schreiben zufrieden geben - keine Ahnung. Sollte m. E. aber eigentlich ausreichend sein. Aber: ob man es dort auch so sieht....? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Wenn ein "formloses" Schreiben nicht akzeptiert wird wie folgt verfahren:
Radio und Fernseher dem Freund schenken. Eidesstattliche Versicherung an die GEZ, dass kein TV/Radio Gerät zum Empfang bereitgehalten wird und jegliche Zahlung verweigern.
1 Monat später Geräte vom Freund zurückschenken lassen und wenn man gesetzestreu ist auch ab diesem Tag anmelden.
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