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Probleme mit Kieferorthopäden

 
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Isu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 18:16    Titel: Probleme mit Kieferorthopäden Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.
Vor gut 5 Jahren habe ich eine Zahnspange bekommen dessen behandlung leider vor gut 3 Jahren abgebrochen werden musste weil meine Mutter die Rechnungen des Kieferorthopäden nicht mehr bezahlen konnte und eine Privat insolvenz anmelden musste.
Ich war zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig weshalb die Rechnungen alle über meine Mutter gelaufen sind.
Nun trage ich seit fast 3 Jahren die Fragmente dieser Zahnspange obwohl ich sie natürlich entfernt haben möchte, aber der Kieferorthopäde weigert sich beharrlich dies durchzuführen oder auch nur Dokumente herrauszugeben welche er teilweise schon vernichtet hat weil er auf seinen Rechnungen pocht, auch weigern sich andere Kieferorthopäde die entfernung durchzuführen das sie angst davor haben mit ihrem Kollegen in Konflikt zu geraten.

Nur ich kann diese Rechnungen auch nicht bezahlen da ich nur ein einfacher Student bin und daher keine Finanziellen Mittel habe.

Und ich weis nicht was ich tuen kann um diese Spange los zu werden, inzwischen ist es sogar soweit das einige Teil schon abgegangen und rausgefallen sind, so sind die Drähte oben und unten draussen und einige Hüllen um die Zähne und die restlichen teile meinen Rachenraum permanent reizen.
Meine Rachenraum ist praktisch durchgehend entzündet und ich habe sehr oft Zahnfleischbluten/Schmerzen deswegen, und ich traue mich inzwischen nicht einmal mehr zu lächeln.

Wie gesagt der Kieferorthopäde weigert sich behaglich etwas zu unternehmen und auch von andere Seite ist kein eingreifen insicht.
Ein Freund hat mir empfohlen mich jetzt an die Medien zu wenden oder es über den Rechtsweg zu versuchen und ihn vielleicht sogar wegen Fahrlässiger Körperverletzung(weiß leider nicht ob das der richtige Begriff ist) zu verklagen.

Wie ist die Rechtslage?

Gruß Isu
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Rubina
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isu,

das klingt ja heftig!

Sicher kann ich sagen, daß die Ärzte alle Krankenunterlagen 10 Jahre aufbewahren müssen. Und die sind ja in diesem Fall noch lange nicht vorbei!

Sie haben das Recht, sich auf eigene Kosten Ihre Berichte zu kopieren/ kopieren zu lassen und das Recht auf (leihweise) Herausgabe Ihrer Röntgenbilder.
Auf handschriftliche Eintragungen und Bemerkungen in Ihrer Patientenakte haben Sie kein Recht.

Wie sonst soll Sie denn ein anderer Arzt ohne Ihre Befunde weiter behandeln, wenn dieser sich weigert, es zu tun?

Wenn er sich weiter weigern sollte, hilft vielleicht eine Aufforderung, dies doch bitte schriftlich zu bestätigen.

Dieses Schriftstück könnte man dann an die Krankenkasse, die das Einsetzen der Zahnspange finanziert hat, weiterleiten...

Sind sie denn gar nicht krankenversichert zur Zeit?

LG, Rubina
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Isu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

An einer weiterbehandlung besteht kein Interesse da die Behandlung fast abgeschlossen war und nur noch die Reste der Spange sollen entfernt werden
Ich bin Krankenversichert.

Nun überlege ich an wen ich mich wenden könnte der mir die Spange raus macht könnte man einen Kieferorthopäden zwingen lassen diese zu entfernen, da sonst langfristige schäden zu erwarten sind?
Und wie sieht es aus in hinblick auf eine Körperverletzung?

Wie sieht die rechtslage aus?
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isu,
Eine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall darf hier im Forum nicht erfolgen, sondern nur allgemeine Ratschläge. Zudem fehlen zahlreiche, wesentliche Angaben zu Details, die zu einer zuverlässigen Beurteilung notwenig wären.

Meine persönliche Meinung:
Nun sind Sie vermutlich ohne eigene Schuld in diese blöde Situation geraten (damals minderjährig; Zahlungsunfähigkeit der Mutter).
Sie sollten Ihre Energie ab jetzt eher darauf konzentrieren, das Problem anderweitig zu lösen, als weiter (und vermutlich vergeblich) unter den Ärzten nach einem Schuldigen zu suchen.
Genausogut könnten Sie Ihre Mutter fragen, weshalb sie in einer Zeit mit schwacher finanzieller Leistungsfähigkeit Behandlungsverträge für ihre Tochter abschliesst, welche sie dann nicht bezahlen kann, und deren Spätfolgen bei einem Behandlungsabbruch möglicherweise übler sind als ohne Zahnspange...

Die Ratschläge von Freunden sind auch nicht immer hilfreich. "Körperverletzung?" Nur dann denkbar, wenn
a)
aus der damaligen Behandlung ein direkter Behandlungsfehler nachweisbar ist, welcher zudem noch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren bemerkt und geltend gemacht werden muss, oder
b)
eine Behandlungspflicht für den damaligen Kieferorthopäden (KO) weiterhin bestehen würde
- z.B. wenn die Entfernung der Spange Teil des damaligen Behandlungspaketes war und der Kieferorthopäde das Geld dafür bereits bekommen hätte
- ist wenig wahrscheinlich, da die Haftung für das damalige Behandlungsergebnis durch den einseitigen Behandlungsabbruch meistens wirksam ausgeschlossen werden dürfte. - In diese Situation haben Sie die damalige Zahlungsunfähigkeit der Mutter sowie Ihre jetztige, geringe finanzielle Leistungsfähigkeit gebracht. Dafür ist aber der KO nicht verantwortlich.
c)
eine Behandlungspflicht für andere Kieferorthopäden bestehen würde, und zwar entweder grundsätzlich oder für eine Notfallbehandlung
- Behandlungspflicht für eine Notfallbehandlung besteht nur, wenn z.B. nur durch sofortiges Eingreifen irreparable gesundheitliche Schäden verhindert werden könnten - vereinfacht gesagt, wenn es also "am nächsten Tag schon zu spät dafür wäre"

Eine allgemeine Pflicht zum Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages für die Ärzte besteht grundsätzlich nicht. Diese haben Vertragsfreiheit, weshalb es auch wenig bringt, über deren vermeintliche oder tatsächliche Motive zu spekulieren.
Für den damaligen KO wird ein erneuter Behandlungsvertrag umso weniger zumutbar sein, da er evtl. bereits damals Honorareinbussen wegen der PI der Mutter hinnnehmen musste?

Medien? Macht nur Sinn, wenn man
a) seine Mutter öffentlich bloss stellen will oder
b) zu einer öffentlichen Spendensammlung aufrufen oder
c) die "Medien" fragen möchte, ob diese nicht vielleicht die Behandlungskosten übernehmen wollen

Fakt ist: Die Zahnspangenreste müssen irgendwie raus.
Bleibt die Frage:
1. Wer muss für die Kosten aufkommen?
- Vermutlich keiner der Kieferorthopäden.
- Die GKV nur, wenn die Behandlung Bestandteil des Leistungskataloges ist. Das hängt u.a. vom Behandlungsgrund und dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung (Kieferorthopädische Indikationsgruppe KIG) ab. Die GKV übernimmt in der Regel erst Kosten ab KIG 3.
Evtl. lohnt es sich trotzdem, sich nochmal mit der GKV zusammen zu setzen. Vielleicht findet sich ja mit dem Argument, wesentlich teurere Spätschäden am Zahnfleisch zu verhindern, eine Lösung.

2. Wer führt die Behandlung durch, evtl. sogar kostengünstig?
- Verpflichtet werden kann m.E. keiner. Man wird also vermutlich weiter suchen müssen, jemanden zu finden, der dazu bereit ist.
- Wenn man die Worte Ärzte+Preisvergleich in eine gängige Suchmaschine eingibt, stösst man auf Portale, welche wie die bekannten Handwerker-Börsen funktionieren. Dort kann man die gewünschte Arbeit zur Ausschreibung einstellen und bekommt dann Angebote. (Zahnspangenentfernung z.B. schon für 99 € gesehen)
- Eine andere Möglichkeit wäre, sich in der Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie einer nahegelegenen Uni-Klinik zu erkundigen. Dort werden gelegentlich Patienten gesucht, die sich zu Übungs- oder Demonstrationszwecken für Studenten oder Ärzte in Weiterbildung zur Verfügung stellen und dafür die Behandlung kostenlos bekommen.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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