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Baumblüte Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Villingen-Schwenningen
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Verfasst am: 19.08.08, 15:19 Titel: Campingplatz hat Kaution einbehalten 240,- Euro |
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Hallo,
mein Sohn war mit 11 Freunden auf einem Campingplatz. Jeder mußte 20,- Euro Kaution hinterlegen. Es sind junge Männer im alter von 17 - 18 Jahren. Die Vorfreude auf den 1. Urlaub als Volljähriger war bei allen sooo.... riesig.
Aber schon am nächsten Tag mußten alle wegen Ruhestörung den Platz verlassen.
Sie wurden nämlich nachts im Ort von der Polizei angehalten und die Namen aufgeschrieben, weil sie rumgeschrieen, Bierflaschen weggeworfen und Klingelpartie gemacht haben.
Auch auf dem Campingplatz waren sie noch bis 5 Uhr nicht zu beruhigen. Zwar waren alle im Zelt, aber halt auch nicht leise.
Der Urlaub ist jetzt dahin und die Enttäuschung groß
Der Campingplatzbesitzer hat die Kaution von allen - also 240,- Euro - einbehalten, mit der Begründung er sei die halbe Nacht wach gewesen und es hätten sich viele Leute beschwert.
Wie ist denn da die Rechtslage? Natürlich haben die Jungs über die Stränge geschlagen und waren im Unrecht. Aber darf man deswegen die ganze Kaution einbehalten? Schließlich haben die nichts kaputt gemacht oder beschädigt.
Wer könnte mir da weiterhelfen damit die Jungs wenigstens wieder einen Teil ihres Geldes bekommen. Sind alle in der Lehre und brauchen das Geld für ihren Urlaub.
Lieber Gruß
Angela _________________ Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 19.08.08, 15:34 Titel: |
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In den Mietbedingungen des Platzes müsste die Kaution und deren Verwendung bzw. Rückzahlung geregelt sein. Üblicherweise wird die Kaution ja zur Begleichung von Schäden verwendet, so diese dem Mieter anzulasten sind. Kein Schaden - keine Kaution. |
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Hogwarts FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 21.08.08, 07:39 Titel: |
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Hallo Angela,
Zitat: | ...Bierflaschen weggeworfen ... |
Da musste bestimmt einer Aufräumen oder hat dein Sohn und die Freunde aufgeräumt. Für solche Fälle wird von den Campingplatzbesitzern Kaution genommen. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 21.08.08, 08:04 Titel: |
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Die bierflaschen wurden m.E. in dem Ort weggeworfen und nicht auf dem Platz. So verstehe ich den Satz der TE. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Baumblüte Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Villingen-Schwenningen
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Verfasst am: 21.08.08, 20:13 Titel: |
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maconaut hat folgendes geschrieben:: | In den Mietbedingungen des Platzes müsste die Kaution und deren Verwendung bzw. Rückzahlung geregelt sein. Üblicherweise wird die Kaution ja zur Begleichung von Schäden verwendet, so diese dem Mieter anzulasten sind. Kein Schaden - keine Kaution. |
Nein, es ist kein Schaden entstanden. Ich werde mal versuchen übers Internet an die Mietbedingungen ranzukommen. Danke für deine Antwort _________________ Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe |
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Baumblüte Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Villingen-Schwenningen
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Verfasst am: 21.08.08, 20:17 Titel: |
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Hogwarts hat folgendes geschrieben:: | Hallo Angela,
Zitat: | ...Bierflaschen weggeworfen ... |
Da musste bestimmt einer Aufräumen oder hat dein Sohn und die Freunde aufgeräumt. Für solche Fälle wird von den Campingplatzbesitzern Kaution genommen. |
Das war ja in der Ortschaft am Bahnhof. Die Polizei ist gekommen und hat die Jungs aufgefordert alles wieder aufzuräumen, was sie ja dann auch gleich getan haben.
Danke für deine Antwort
Lg Angela _________________ Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe |
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Baumblüte Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Villingen-Schwenningen
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Verfasst am: 21.08.08, 20:21 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Die bierflaschen wurden m.E. in dem Ort weggeworfen und nicht auf dem Platz. So verstehe ich den Satz der TE. |
Ja, im Ort am Bahnhof. Es ist auf dem Campingplatz kein Schaden entstanden, außer das die Jungs halt immer wieder ermahnt wurden leiser zu sein.
Danke für deine Antwort
Lg Angela _________________ Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe |
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Baumblüte Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.08.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Villingen-Schwenningen
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Verfasst am: 21.08.08, 20:34 Titel: |
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Hallo,
sorry wenn ich mich noch ungeschickt anstelle, aber ich weis noch nicht so richtig wie das hier so funktioniert. Hoffe ihr könnt alle meine Antworten lesen. Bin sehr positiv überrascht über eure Resonanz. Danke allerseits.
Also gestern hat der Campingplatzbesitzer mir eine email geschrieben, über die ich ehrlich gesagt etwas verärgert bin. Er schreibt er berechnet für 3,25 Std. für 2 Personen je 35,- Euro die Stunde. Weil sie in der Nacht wach sein mußten. Lt. den Jungs war aber nur eine Person da, nämlich der Besitzer. (Der hat mich auch nachts angerufen und sich beschwert weil er alleine sei und nicht schlafen könne wegen den Jungs.)
Desweiteren hat er gesagt es seien Leute abgereist weil es zu laut war und dadurch sei ihm auch Schaden entstanden usw. Also mir kommt das alles ein wenig suspekt vor und ich habe so das Gefühl, daß dieser Campingplatzbesitzer sich so bereichert. _________________ Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe |
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