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FH-verklagen?

 
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 12:55    Titel: FH-verklagen? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe das Problem, im Grundstudium MB Dipl. Mathe2 als Leistungsschein zum letzten Versuch nicht bestanden zu haben. Sonst habe ich alle Prüfungen und Scheine vom Grund+Hauptstudium+Praxissemester. Unsere Prüfungsordnung sagt, Praxissemester erst mit Vordiplom und Hauptstudium nur mit vorhandenen Praxissemester. Ich wurde aber für alles ohne Überprüfung von der Fachhochschule zugelassen, als hätte ich das Vordiplom schon gehabt. Frage ob dann dieser fehlende Leistungsschein nichtig sein könnte, um Studium zu beenden (Heilung von Prüfungsleistungen?) Dürfte ja ein Fehler im Verwaltungsakt sein? Haben ja eigentlich schon anerkannt, das keine Prüfung fehlen würde. Wie ist hier die Rechtslage?

MFG
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sagt die Prüfungsordnung ja auch: Hauptstudium nur mit Vordiplom? So machen das nach meiner Kenntnis die meisten Prüfungsordnungen.

Dann hieße es: kein Vordiplom, kein Hauptstudium. Selbst wenn das Praxissemester absolviert wurde, kann die Hochschule nicht gezwungen werden, den selben Fehler doppelt zu machen.

Der Fall ist übrigens schön abstrakt geschildert, was von intensiver Befassung mit den Forenregeln zeugt...
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Erik Günther
http://www.hlb.de/
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Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht habe ich das ein wenig zu kompliziert ausgedrückt. Ich habe alle notwendigen Prüfungen des kompletten Studiums inklusive Praxissemester. Mir fehlt nur noch die Diplomarbeit und mein versauter Leistungsschein aus dem 2. Semester, der mich möglicherweise rausfliegen lässt. Ich habe mich normal für alle Prüfungen und das Praxissemester angemeldet und bestanden. Obwohl die FH dies laut PO nicht zulassen hätte dürfen.
Meine Frage: Wie ist die Rechtslage, da die FH mir erlaubt hat das komplette Studium zu beenden und mir so mit eigentlich das "Vordiplom" anerkannt hat.

MFG
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alexraasch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.05.08, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin auch kein Jurist, aber es können nur Fehler im Verfahren geheilt werden, z.B. das Bestehen der Prüfung heilt Fehler im Prüfungsverfahren wie eine verspätete Anmeldung.

Im geschilderten Fall kommt es darauf an, ob der Leistungsschein als Voraussetzung für eine Fachprüfung galt. Dann könnte man argumentieren, dass durch das Bestehen dieser Fachprüfung der Schein nicht mehr benötigt wird. Oder der Schein ist Voraussetzung für den Abschluss des Studiums (als Teil der studienbegleitenden Diplomprüfung). Dann kann da nix geheilt werden.

Wenn z.B. die Hochschule das Abschlusszeugnis aushändigt, obwohl der Kandidat die ABWL III noch nicht bestanden hat, darf sie das Zeugnis auch selbst wieder anfechten.
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.05.08, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser fiktive Leistungsschein wäre Grundlage für das komplette Hauptstudium (Zulassung zu den Hauptstudiumklausuren) und bestätigtes Praxissemester gewesen. Student A wurde aber von der FH mit fehlendem Schein zugelassen und Student A hat auch alles bestanden.

MFG
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Haben denn spätere Prüfungen auch noch die berufsrelevanten Fachqualifikation (hier: Mathe) zum Gegenstand gehabt wie die nicht bestandene Prüfung? Fehlt also ein Stück im Reigen der Leistungsnachweise oder wurde das später durch einen weiteren Leistungsnachweis überholt (Ich kenne da zum Beispiel "kleine" und "große" Scheine/Übungen zum selben Fach bei den Juristen.)?

Wenn es offensichtlich rechtswidrig war, dass eine Zulassung zu den weiteren Prüfungen erfolgte, könnte das auch den späteren Hochschulabschluss infizieren. Hier fragt sich dann, ob das Vordiplom ein unselbständig vorbereitender Teil ist oder als selbständiger Teil mit einfließt in den Abschluss. Das richtet sich nach der Studien- und Prüfungsordnung. Ich denke hier wieder, dass materiell danach zu schauen ist, ob die zu erbringenden Leistungen fortzusetzen sind. Wenn ein im Hauptstudium nicht mehr relevantes Grundlagenfach nicht nachgewiesen werden kann, dürfte nach meiner Ansicht der Abschluss insgesamt beeinträchtigt sein. Ein Hochschulabschluss als begünstigender Verwaltungsakt kann zurückgenommen werden, wenn er rechtswidrig ist. Sinn der Prüfungen ist der Nachweis von Eignung für eine bestimmte berufliche Perspektive bzw. von Fähigkeiten, die mit einem entsprechenden Abschluss erwartet werden können. Wenn hier die dafür erforderlichen Prüfungsleistungen vorliegen, könnte das dagegen sprechen, den Abschluss wieder zurückzunehmen.

Wenn noch eine Zulassung zur Diplomarbeit notwendig ist und die Hochschule sich hier quer stellt, weil kein Vordiplom vorliegt, dann stimmt das voraussichtlich mit der Prüfungsordnung überein (was genau steht drin?). Allein aufgrund des übersehenen fehlenden Leistungsnachweises tritt nach meiner Auffassung keine Rechtsbindung ein. Einen positiven Bescheid über das Vordiplom gibt es wohl nicht (ein solcher wäre dann zwar rechtswidrig aber wirksam, so dass darauf aufgebaut werden könnte, wobei wiederum Rücknahme möglich wäre).

Mehr in die Details möchte ich nicht gehen, konkrete Rechtsberatung soll hier nicht erfolgen.
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Erik Günther
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das Vordiplom ist in diesem fiktiven Studium ein unselbständig vorbereitender Teil., der benötigt wird, um zu den Prüfungen im Hauptstudium zugelassen zu werden) Das Studium schließt ab aus den 3 Teilen (Noten Hauptstudium+Diplomarbeit+Verteidigung).
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

FH hat jetzt einen neuen Versuch als Vergleich angeboten.

MFG
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