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Fahrkosten

 
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carmaine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 08:16    Titel: Fahrkosten Antworten mit Zitat

Kann ein Anwalt nach über 1 Jahr fahrtkosten fordern?
wenn ja , werden die nicht von der pkh gedeckt??
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

1. Könnte er.
2. Könnte sein.

Ein bißchen mehr Infos wären nicht schlecht. Winken
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carmaine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

wir haben einen Unterhaltsprozess geführt , der Prozess wurde über pkh geführt und genehmigt. Es war ein Termin vor Gericht....... dann passierte nichts mehr.....der Anwalt war nicht mehr zu erreichen....... vor 3 Monaten entzogen wir die Prozessvollmacht , daraufhin wurde eine Abrechnung aufgemacht die eigentlich der gleiche Fall war.....aber die Anwältin hat 3 daraus gemacht...... da wo der Gerichtsvollzieher bei der Gegenseite gepfändet hat wurde nicht nach pkh abgerechnet...... der eigentliche Prozess wo sie auch hin war wurde aber über pkh abgerechnet. Nun forderte ich meine Originalunterlagen zurück und plötzlich sind da Fahrtkosten von 7,50€ und tage und Abwesenheitgeld 20€ plus MwSt sind es 32,37...... merkwürdig das ihr das nun nach 1nem Jahr auffällt.....

von dem gepfändeten Geld hat sie gleich ihre kosten abgezogen..........
ach ja eine ehemalige Kanzleikollegin arbeitet nun für die Gegenseite.......... Frage Frage Frage
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der eigentliche Prozess wo sie auch hin war wurde aber über pkh abgerechnet. Nun forderte ich meine Originalunterlagen zurück und plötzlich sind da Fahrtkosten von 7,50€ und tage und Abwesenheitgeld 20€ plus MwSt sind es 32,37......

Dies ist dann in Ordnung und nichts Ungewöhnliches, wenn die Anwältin im PKH-Beschluß zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwaltes beigeordnet war. In diesem Falle sind die Kosten, die sich aus der Ortsverschiedenheit zwischen Kanzleisitz und Gericht ergeben, nicht von der PKH umfaßt. Die Anwältin hat deretwegen einen Anspruch gegen den Mandanten. Zu welchen Bedingungen beigeordnet wurde, ergibt sich aus dem Beschluß.
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carmaine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

OK danke......... es ist nur schwer zu glauben das ein Schüler ohne einkommen PKH bekommt aber fahrtkosten und Postgebühren selbst bezahlen soll.......
viel schlimmer ist das durch die Untätigkeit und die daraus erfolgte Mandatsentziehung zur folge hat das der neue Anwalt sagt es kann kein PKH Antrag mehr gestellt werden....
man ist auf gedeih und Verderb der Anwältin ausgeliefert gewesen....

ich werde wohl nach dem abi Jura studieren Weinen
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