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Schießen als Vorbestrafter

 
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WAWE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2007
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 10:14    Titel: Schießen als Vorbestrafter Antworten mit Zitat

Hallo,
hat es bezüglich des Waffen - und Jagdgesetzes irgendwelche Konsequenzen,
wenn jemand wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorbestraft ist?
Danke für eine Antwort Mit den Augen rollen
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo WAWE,

siehe §§ 4 bis 9 Waffengesetz (WaffG). Dort sind die Voraussetzungen genannt.

Liebe Grüße

Klaus
____
PS: Habe den Thread ins Verwaltungsrecht verschoben. Winken
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