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Frage zur Fehlbehandlung

 
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borello
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 15:58    Titel: Frage zur Fehlbehandlung Antworten mit Zitat

hallo.

ich war vor 3 jahren bei einem hypnosearzt in behandlung. ich leide an einer psychose.
durch die behandlung kam es zu einem starken rückfall und ich bin seither schwerbehindert (zu 50 %). die behandlung war sehr wirr und undurchsichtig und schlecht und kostete auch ca.2000 euro. eine anzeige stellte die staatsanwaltschaft im sommer 2006 ein (verfahrenseinstellung). zur zeit ermittelt die ärztekammer gegen den arzt.
meine gesundheit hat sich durch die erkrankung sehr verschlechtert-was kann man da machen ?? kann ich jetzt noch klagen oder ist das alles schon verjährt. es ist halt erst jetzt richtig absehbar, wie schlimm alles durch die behandlung wurde...
näheres kann ich bei bedarf darlegen..
wäre für alle tips dankbar, da ich nicht mehr weiterweiß..
wie ist die rechtslage ???
grüße
borello
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo borello,
Schadenersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers verjähren nach 3 Jahren.

Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht mit Ende der Behandlung, sondern am Ende des Jahres, in welchem ein Patient erfahren hat (oder hätte wissen müssen), das er falsch behandelt wurde.

Wenn ein Patient also beispielsweise im Sommer 2006 behandelt wurde und danach einen Behandlungsschaden feststellt, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2006 und endet nach drei Jahren am 31.12.2009. Bis dahin hätte dieser Patient also Zeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Als Indiz dafür, ab wann der Patient spätestens einen Behandlungsfehler hätte erkennen müssen, könnte z.B. der Zeitpunkt einer Strafanzeige bei der STA gelten.
Es sei denn, später ergeben sich noch wesentliche, neue Schäden, die damals noch nicht erkannt werden konnten und für welche nun eine Regulierung angestrebt wird.

Lieber borello,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Forenregeln hier keine individuelle Rechtsberatung erfolgen kann und deshalb "Ihr" konkreter Fall nicht besprochen werden sollte, sondern nur allgemein.

Auch sind Fragen danach, welche Chancen eine eventuelle Arzthaftungsklage haben könnte, in einem Internetforum meistens sinnlos, weil selbst kleinste, scheinbar unwichtige Details die Sachlage vollständig ändern können. Ein Rechtsanwalt wäre hierfür der richtige Ansprechpartner.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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