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Reise über ein Portal gebucht, nach einem Tag falsches Datum festgestellt und telefonisch* storniert, nach zwei Tagen per eMail storniert (Reisebeginn ab da in 32 Tagen).
* Aussage am Telefon; Keine Stornokosten da mehr als 30 Tage vom Reisebeginn entfernt
Nun Abbuchung auf der Kreditkarte mit 20% Storno. :-(
Was tun sprach Zeus? Die 20% sind generell verdammt frech (Ja ich weiss, man sollte AGBs vorher lesen)...
Ein Blick in die AGB des Reisebüros UND des Reiseveranstalters sollten Klarheit verschaffen. Wurde in diesem Fall ggf. ein Rechenfehler (Kalendertage vs. Werktage) korrigiert?
Mir erscheinen die telefonisch zugesagten 0%/0€ Stornokosten sehr unwahrscheinlich. Meistens sind zum bekannten Zeitpunkt schon die eingetretenen 20% fällig.
Im Hotel (ich war im selben wie bei der stornierten Reise) wurde mir übrigens vorgestern bei der Abreise noch gesagt, ich stünde vom Reiseveranstalter aus weiterhin mit der eigentlich stornierten Reise als Gast drin! Und heute kamen die Reiseunterlagen... 15, 16 Tage nach Stornierung...
Was ist denn das für ein inkompetenter Verein? Hilft mir das irgendwie weiter?
Nur um ganz sicher zu gehen: Die beiden gebuchten Termine überschneiden sich nicht?!
Ob die noch ausstehende Stornierung zw. Reiseveranstalter und Hotel in der Inkompetenz der Mitarbeiter gleich welcher Partei, im Stornierungsyrhythmus des Veranstalters ("So spät wie möglich.") oder in irgendeinem buchhalterischen Trick begründet liegt, mag ich nicht beurteilen.
Alle drei Varianten scheinen mir wenig/weniger/am wenigsten plausibel, aber für den Gast nicht relevant. Ich vermute, dass der Kundenname nicht gelöscht wurde und durch den anderen Bucher überschrieben werden sollte.
Nur um ganz sicher zu gehen: Die beiden gebuchten Termine überschneiden sich nicht?!
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Es gibt nur eine, stornierte Buchung. Meine tatsächliche Reise dorthin war "privat" organisiert mit Linienflügen. Das selbe Hotel allerdings dann vor Ort eingecheckt.
"Privat" dort 1.8. bis 12.8.
Buchung storniert 1.9. bis 10.9.
Ich würde sofort gegen die Abbuchung von der Kreditkarte Widerspruch einlegen. Dann wird der Betrag in der Regel "unter Vorbehalt" zunächst gutgeschrieben.
Ich würde sofort gegen die Abbuchung von der Kreditkarte Widerspruch einlegen. Dann wird der Betrag in der Regel "unter Vorbehalt" zunächst gutgeschrieben.
Das werde ich wohl auch machen... nur sollte ich ja schon zwei drei Sätze dazu verlieren?! Ich weiss definitiv, dass ich bei Abschluss (durch das Portal) nicht auf die AGB des Veranstalters hingeweisen wurde. Diese Seiten habe ich auch ncoh ausgedruckt hier. Da ist kein Link oder Hinweis mit "Beachten Sie auch diese frechen Stornogebühren!" (o.ä. ;) )
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