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Hotel Angebot - verpflichtend?

 
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 11:48    Titel: Hotel Angebot - verpflichtend? Antworten mit Zitat

Hotel A bietet Gast G ein Zimmer an, mit der Bitte, schnellstmöglich zu reservieren.
Leider ist A ein Fehler unterlaufen (es geht um eine Mindestmietzeit), den er bei der folgenden Buchung von G berichtigt (A lehnt aus diesem Grund die Buchung für nur eine Nacht ab). Nach mehreren Mails ist klar, das G das Zimmer nur für 1 Nacht haben möchte.
Daraufhin zieht Hotel A das Angebot wegen Irrtums zurück.
G droht nun und behauptet, das hier Paragraph 145 BGB greifen würde, und ein Irrtum ausgeschlossen ist. G weiß das, weil G Azubi zur Bürokauffrau ist.

Andere Variante:
Das Zimmer wäre in der Zwischenzeit anderweitig verkauft worden.

Ist das Angebot nun bindend oder nicht?

Grüße
Claudia
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 21:23    Titel: Re: Hotel Angebot - verpflichtend? Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Leider ist A ein Fehler unterlaufen (es geht um eine Mindestmietzeit), den er bei der folgenden Buchung von G berichtigt (A lehnt aus diesem Grund die Buchung für nur eine Nacht ab). Nach mehreren Mails ist klar, das G das Zimmer nur für 1 Nacht haben möchte.
Daraufhin zieht Hotel A das Angebot wegen Irrtums zurück.
Das Hotel war im Irrtum, dass das Zimmer nicht für eine Nacht vermietet wird?? Das ist m.E. kein Anfechtungsgrund.

Aber folgendes ist interessant:
Zitat:
Hotel A bietet Gast G ein Zimmer an, mit der Bitte, schnellstmöglich zu reservieren.
War das ein Angebot (Antrag)? Ein Angebot ist normalerweise konkret, also mit Festlegung auf die Überlassungszeit, das Entgelt...
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das Angebot sah so aus:
z.b. DZ für x€ vom 11.12.-12.12.
Es wird KEINE Option angegeben, das Hotel arbeitet generell nicht mit Optionen.
"Bitte schnellstmöglich reservieren, da es das letzte Zimmer ist....."

Grüße
Claudia
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dann dürfte G Recht haben. Wenn G dadurch gezwungen wird, ein vergleichbares Zimmer woanders teuerer zu haben, darf er die Differenz von A verlangen.
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann das Hotel zukünftig solche Sachen verhindern?
Reicht es, in den AGBs zu schreiben, das die Angebote freibleibend sind und ggf. zurückgezogen werden?
Heißt das, wenn ein Gast ein Angebot bekommt, muß das Hotel dieses wochenlang aufrechterhalten?

Grüße
Claudia
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Reicht es, in den AGBs zu schreiben, das die Angebote freibleibend sind und ggf. zurückgezogen werden?
Je nachdem, wie diese AGB aussehen. Wenn diese Klausel deutlich sichtbar ist, dann ist sie zumindest nicht überraschend. Aber es könnte eine unangemessene Benachteiligung des Gastes sein: Er will ja sicher sein, zum gewünschten Zeitpunkt ein Zimmer zu haben, ohne hektisch suchen zu müssen. Aber im Einzelfall könnte das Hotel dem potenziellen Gast sagen: "Wir haben für Sie zum Zeitpunkt X ein Zimmer für Y Euro pro Nacht, aber evtl. wird das Zimmer doch besetzt sein." Dann liegt es am Gast, ob er sich darauf verlassen möchte Winken.
Fraglich ist auch, ob eine Vereinbarung überhaupt wirksam wäre, welche für das Hotel unverbindlich und für den Gast verbindlich ist. Oder wäre es für das Hotel in Ordnung, wenn der Gast ein Zimmer z.B. eine Woche im Voraus reserviert, das Zimmer deswegen für diese Zeit freigehalten wird und der Gast plötzlich am Vorabend des Eincheckens einen Rückzieher macht, ohne zahlen zu müssen?

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Heißt das, wenn ein Gast ein Angebot bekommt, muß das Hotel dieses wochenlang aufrechterhalten?
Wenn das Hotel Wochen im Voraus ein Angebot gibt, m.E. ja. Aber das Hotel ist ja nicht gezwungen, ein Angebot abzugeben.
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht habe ich gerade ein Brett vorm Kopf. Wie soll ein Hotel dann arbeiten?
Normalerweise sieht der Ablauf so aus:
1. 1 Gast schreibt (ruft an) eine Anfrage
2. Hotel macht ein Angebot mit Preis usw.
3. Der Gast bucht verbindlich (stornierung ist immer bis 48Std im Voraus kostenlos möglich)
4. Das Hotel schickt innerhalb einer Stunde eine verbindliche Buchungsbestätigung.

andere Variante
3. der Gast meldet sich nie wieder
oder
3. das Hotel verkauft das Zimmer andersweitig - danach möchte der Gast buchen

Wieso ist ein Angebot auf eine Anfrage (ohne Buchungsbestätigung) unendlich gültig?
Kann man z. B. reinschreiben unsere Angebot sind 2 Stunden gültig?

Grüße
Claudia
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Wieso ist ein Angebot auf eine Anfrage (ohne Buchungsbestätigung) unendlich gültig?
Was heißt denn "unendlich"?
Natürlich kann man ziemlich viel vereinbaren. Nur es muss/sollte mehr oder weniger ohne Benachteiligung einer Partei sein.
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::

Normalerweise sieht der Ablauf so aus:
1. 1 Gast schreibt (ruft an) eine Anfrage
2. Hotel macht ein Angebot mit Preis usw.
3. Der Gast bucht verbindlich (stornierung ist immer bis 48Std im Voraus kostenlos möglich)
4. Das Hotel schickt innerhalb einer Stunde eine verbindliche Buchungsbestätigung.


Genau so läuft es - und die allerallerallermeisten Winken Hotels stellen in ihren AGB (und auf ihren Buchungsformularen etc.) klar, dass der Vertrag erst mit Schritt 4 zustande kommt. Schritt 3 ist also die verbindliche Willenserklärung des Gastes, aus der mit der verbindlichen Willenserklärung des Hotels (Schritt 4, Buchungsbestätigung) ein Vertrag wird.

Fazit: Das Hotel kann sogar ohne einen Grund anzugeben die Buchung ablehnen. "Nein, ich will nicht" reicht, ob das mit einem Irrtum im Angebot zu tun hat oder damit, dass das Zimmer inzwischen schon vergeben werden konnte, ist ganz gleich.

Selbstverständlich kann man es auch anders machen, in dem Sinne, dass das Hotel schon mit Schritt 2 eine verbindliche Willenserklärung abgibt. In diesem Fall wird man sinnvollerweise eine angemessene Frist angeben, innerhalb derer der Gast das Angebot annehmen muss, damit ein Vertrag zustande kommt. Wenn ich mir den normalen Hotelalltag aber so vorstelle, ist das wenig praktikabel Winken
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"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt habe ich's kapiert. Ich meinte eher, dass der Vertrag (angenommenes Angebot) "unendlich" bis zum jeweiligen Termin gültig ist. Aber sonst dachte ich, dass die Buchungsbestätigung lediglich eine Vertragsbeurkundung ist.
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