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Verfasst am: 27.06.08, 14:12 Titel: Gilt die Radwegepflicht für ALLE?
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer kompetenten Antwort, nachdem meine Suche im WEB micht nicht wirklich 100% weitergebracht hat.
Neulich hat ein Radfahrer (A-Lizenz ... was auch immer das bedeuten mag) behauptet, dass er auf der Straße fahren darf, auch wenn direkt daneben ein eindeutig ausgeschilderter Radweg vorhanden ist. Er hat sich dabei auf seine Lizenz bezogen und behauptet, dass er es daher dürfe.
Diese Position ist im Internet mehrfach kontrovers diskutiert und ich wüsste nun einfach gerne wie sich das nun wirklich verhält, wie hier die Rechtslage ist? Kann mir hier jemand eine Antwort geben?
Vielen Dank & Gruß
Peter
(4) 1Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. 2Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. 3Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. 4Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. 5Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. 6Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Aus Wikipedia ergänzend:
Zitat:
Bei Fahrrädern, die nicht auf den Radweg passen, zum Beispiel Dreiräder, Fahrräder mit Anhänger, soll die Nichtbenutzung von Radwegen „nicht beanstandet werden“ (VwV-StVO: Zu § 2, Abs. 4, Satz 2, Punkt II.2.a (Randziffer 23)) [4].
Der genaue Wortlaut des Textes: "Die Führer anderer Fahrräder [Anm.: z. B. Dreiräder, Fahrräder mit Anhänger] sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen; ..." Das ist jedoch keine generelle Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht für diese Fahrräder.
Solange der Rennradfahrer also keine Stützräder oder Hänger montiert hat, gilt auch für ihn die StVO und damit die Radwegbenutzungspflicht.
Ich vermute, der TE hebt auf § 46, Abs. 1, Nr.1 StVO ab. Danach wäre eine Ausnahmegenehmigung theoretisch möglich. Ob der „Lizenz-A-Radfahrer“ eine bekäme, weiß ich allerdings nicht.
Eine, wie auch immer geartete Lizenz befreit selbst aber sicher nicht von den Pflichten aus der StVO, hier also von der bereits genannten Pflicht, den Radweg zu benutzen. Die Lizenz könnte allenfalls die Grundlage für eine befreiende Ausnahmegenehmigung sein, wenn diese denn erteilt würde. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
zumindest in NRW ist es so, dass auf dem Beiblatt (hier werden Platzierungen eingetragen) steht, dass der Inhaber dieser Lizenz von der Stvo ausgenommen ist nach Paragraph xy (habe gerade kein Beiblatt zur Hand) ABER: Das bezieht sich ausschließlich auf RADRENNEN! Wäre doch doof, wenn man im Rennen auf abgesperrter Strecke vor einer roten Ampel halten müßte, oder?
Ich weiß, dass die meisten Autofahrer was gegen Rennradfahrer auf der Straße haben, aber abseits jeglichen Rechts ist dies nunmal der sicherste Platz (Erfahrungswert nach wohl 100.000km auf der Straße...) Es bringt mir nichts, wenn auf meinem Grabstein steht "Sie hatte Vorfahrt". Aber das ist eine endlose Diskussion....
Dass während eines Rennens auf der Straße gefahren werden darf dürfte ja wohl jedem einleuchten
Parkt ein Auto mal auf einem Radweg, was auch ich als Autofahrer strikt ablehne, ist das Geschrei bei den Radfahrern groß - im Gegenzug fahren Radfahrer auf der Straße statt auf dem Radweg, weil's sicherer Ist? Toll, was manche Leute doch für ein Rechtsverständnis haben _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Parkt ein Auto mal auf einem Radweg, was auch ich als Autofahrer strikt ablehne, ist das Geschrei bei den Radfahrern groß - im Gegenzug fahren Radfahrer auf der Straße statt auf dem Radweg, weil's sicherer Ist? Toll, was manche Leute doch für ein Rechtsverständnis haben
Off-topic:
Wie ich bereits gesagt habe, weiß ich (und andere Rennfahrer auch), dass ich mit der Benutzung der Straße eine Ordnungswidrigkeit begehe (die manche Autofahrer wiederum als Veranlassung dazu sehen, Straftaten zu begehen). Ich bin aber gerne bereit, dafür ein paar Euro zu zahlen, wenn ich dafür mit dem Leben davon komme. Übrigens ist die Polizei bei uns toleranter als manche Autofahrer. Ich benutze die Radwege dort, wo sie mein Leben sicherer machen, eine Überlegung, die leider bei der Anlage von Radwegen selten beachtet wird.
Da Radwege ja nur gebaut wurden, um uns arme Radler vor Schaden zu bewahren, verzichte ich gerne auf das großzügig zugestandene Recht auf eine eigene Fahrbahn
Da Radwege ja nur gebaut wurden, um uns arme Radler vor Schaden zu bewahren, verzichte ich gerne auf das großzügig zugestandene Recht auf eine eigene Fahrbahn
Es ist aber leider oft auch gefährlich für die Autofahrer. Da gibt es einen Radweg neben einer kurvigen, unübersichtlichen Stasse... und viel zu oft müssen Autofahrer abruppt abbremsen da Rennradfahrer auf der Strasse fahren, oftmals sogar mehrere neben einenander ... ob der Autofahrer sich damit in Gefahr begibt wenn es dann doch mal scheppert weil man ausweichen muss oder zu abruppt bremsen... ist den Radfahrer ja egal.
Oder man muss auf einer engen Strasse von 100 auf 30 runter bremsen da was entgegen kommt und man den Radfahrer nicht einfach überholen kann.
Auch das kann gefährlich sein.. für Radfahrer und PKW Insassen!
Ich bin dafür, das jeder dem anderen im Strassenverkehr Respekt zollt.. aber es ist in meinen Augen respektlos wenn es extra Radwege gibt, diese nicht zu benutzen, da man auf der Strasse schneller und bequemer fahren kann.
Lieben Gruß _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
Ich weiß, dass die meisten Autofahrer was gegen Rennradfahrer auf der Straße haben, aber abseits jeglichen Rechts ist dies nunmal der sicherste Platz
Das wird von denen, die nach Argumenten suchen, sich nicht an die StVO halten zu müssen (hier den Radfahrern) regelmäßig behauptet. Ich persönlich halte dies schlicht für falsch.
Laciclista hat folgendes geschrieben::
Es bringt mir nichts, wenn auf meinem Grabstein steht "Sie hatte Vorfahrt".
Das stimmt.
Deshalb gilt: Augen auf im Straßenverkehr. Auch auf dem Radweg. Auch hier mit Fehlern anderer rechnen. Auch hier mit angemessener und angepasster Geschwindigkeit fahren.
In Wirklichkeit ist doch der letzte der wahre Grund, auf die Straße auszuweichen: Man möchte schneller fahren, als es auf dem Radweg angebracht, möglich und auch erlaubt ist, deshalb weicht man auf die Straße aus. Die Straße ist aber nun einmal Straße und nicht Rennstrecke.
Laciclista hat folgendes geschrieben::
Wie ich bereits gesagt habe, weiß ich (und andere Rennfahrer auch), dass ich mit der Benutzung der Straße eine Ordnungswidrigkeit begehe (die manche Autofahrer wiederum als Veranlassung dazu sehen, Straftaten zu begehen).
Der letzte Teil widerspricht aber der These, die Straße sei der sicherste Platz.
Laciclista hat folgendes geschrieben::
Ich bin aber gerne bereit, dafür ein paar Euro zu zahlen, wenn ich dafür mit dem Leben davon komme.
…
Ich benutze die Radwege dort, wo sie mein Leben sicherer machen, eine Überlegung, die leider bei der Anlage von Radwegen selten beachtet wird.
Das ist doch eine klare Einstellung und Aussage: Sie halten sich an die Vorschriften, solange es ihnen passt, die Strafen nehmen Sie als notwendiges Übel hin. So sehen das der halbstarke GTI-Raser, der mit 80 durch die Ortschaft knallt und der Fahrer der Nobelkutsche, die mit 150 durch die Autobahnbaustelle rauscht, auch.
Jella hat folgendes geschrieben::
Ich bin dafür, das jeder dem anderen im Strassenverkehr Respekt zollt.
Dem stimme ich zu. Steht im Grunde in dem ebenso abgedroschenen wie wenig beachteten § 1 StVO auch drin:
Zitat:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Verfasst am: 28.06.08, 13:54 Titel: Re: Gilt die Radwegepflicht für ALLE?
pesi hat folgendes geschrieben::
Gilt die Radwegepflicht für ALLE?
Ja!
Es sein denn man hat eine Ausnahmegenehmigung. Eine wie auch immer geartete Lizenz ist für sich genommen noch keine Ausnahmegenehmigung.
Und was Radrennen angeht. Rennen sind im öffentlichen Verkehrsraum verboten. Auch dafür braucht man eine verkehrsrechtliche Anordnung, die dann natürlich mit entsprechenden Auflagen versehen wird. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Ohje ohje... na da hab ich ja eine Diskussion der Emotionen losgetreten.....
Ich möchte auch gar nicht allzuviel dzu schreiben, ich sehe es wie die meisten anderen hier:
1. Gelten Verkehrsregeln halt für alle und wer dagegen verstößt (gerade wissentlich), der muss sich auch über die Konsequenzen im Klaren sein. ...und oft ist die Konsequenz halt einfach auch nur eine Belehrung oder vielleicht sogar üble Beschimpfung durch andere Verkehrsteilnehmer die durch das rücksichtslose Verhalten dieser Leute gefährdet, behindert oder gar genötigt werden!
2. sehe ich das genauso wie hier schon erwähnt. Das Fahren auf der Straße führt sehr oft zu gefährlichen Situationen die dem Radfahrer vielleicht manchmal auch gar nicht so bewusst sind weil sie z.B. hinter ihm passieren (das genannte Abbremsen weil man wegen dem Gegenverkehr nicht am Radfahrer vorbei kommt etc.).
Und JA, ich gebe offen zu, ich gehöre zu den Autofahrern die sich richtig doll aufregen können wenn sie behindert oder genötigt werden! Genau wie der Fall der mich erst zu der Frage in diesem Forum geführt hat! Der Radfahrer fuhr auf einer Straße mit 2 Spuren für jede Richtung und natürlich konnte die rechte Spur NICHT an dem Radfahrr vorbeifahren weil ja auf der linken Spur auch Autos waren - der Radfahrer hat also "den ganzen Verkehr aufgehalten". Ich hab ihn dann auch mal angehupt und ihn auf den Radweg aufmerksam gemacht aber alles was ich zurückbekommen habe waren Beschimpfungen wie Wichser, der Stinkefinger wurde gezeigt und 500 Meter weiter wurde dann, wie bei vielen Radfahrern leider üblich, auch noch die nächste rote Ampel gepflegt und in vollem Bewusstsein ignoriert.
Über Leute die bewusst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und sich dann auch noch darüber aufregen wenn man sie auf ihre Fehler hinweist, über DIESE Leute kann ICH mich halt köstlich aufregen! Warum sehen manche Leute nicht mal ein, dass sie einen Fehler gemacht haben und trollen sich kleinlaut??? Wie gehen die sonst durchs Leben? Haben die die Intorleranz gebucht???
Mir ist ein Radfahrer auf der Straße sowas von egal, solange er niemanden stört - überhaupt kein Problem, aber häufig ist das halt anders! Soll auch jeder auf der Autobahn 50 km lang auf der linken Spur fahren - meinetwegen auch wenn alle anderen Spuren leer sind... aber doch bitte nicht dann wenn andere schneller unterwegs sein möchte. Haben manche Leute überhaupt gar keinen Respekt vor anderen?
So, nu bin ich auch noch mächtig abgeschweift und hab mal Dampf abgelassen!
Danke für Eure angeregte Diskussion. Ich hab eine Menge lernen können!
Das war ein Verstoß gegen §16 Abs. 1 StVO, der mit 10 EUR Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
wieso war das ein Verstoß gegen § 16 StVO? da steht doch drin, man darf hupen, wenn man sich oder andere gefährdet sieht. Und da würd´ich doch jetzt behaupten, der Radfahrer ist gefährdet.....
oder seh ich da was falsch? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Ich bin Autofahrer und Radfahrer: ich versuche immer, einen Kompromiss zu finden, weder mein Leben zu gefährden, noch die Autofahrer zu behindern. Aber wer kein Rennrad fährt, kann sich schwer vorstellen, wie gefährlich das Leben auf manchen Radwegen ist! Ich kann da aus leidvoller Erfahrung sprechen (trotz größter Vorsicht!).
An einer kurvenreichen, engen Straße wäre ich froh über einen Radweg. Den nehme ich dann gerne. Aber leider baut man auch an kaum befahrenen, breiten Landstraßen Radwege, die dann sinnvollerweise mit Hecken verschönert werden, so dass die Autofahrer keine Möglichkeit haben, diesen einzusehen. Sehr gefährlich auch dann, wenn so ein Radweg beidseitig ist. Viele Autofahrer halten es nicht für möglich, dass man mit dem Rad mehr als 30 fährt und somit schneller als jedes Mofa ist (welches auch meist auf die Straße gehört). Ein Radfahrer ist nunmal aus Erfahrung langsam, dass stimmt aber oft nicht.
Übrigens: Eine Gruppe von Radfahrer MUSS auf der Straße fahren. Ab einer bestimmtern Größe muss sie sich sogar trennen und zwei Gruppen bilden.
Auf einer engen Straße ohne Radweg ist es übrigens für den Autofahrer egal, ob zwei Radfahrer neben oder hinter einander fahren, da sie ja gezwungen sind, die Mittellinie zu überqueren. Da ist es sogar für zwei Radfahrer besser, die Autofahrer dazu zu zwingen, den Mindestabstand auch nur annähernd einzuhalten, indem man nebeneinander fährt. Diese Linie ist nämlich im Kopf oft eine Mauer
Ich glaube das Problem ist regional sehr unterschiedlich, je nach Beschaffenheit der Radwege und Straßen. Wären alle Radwege so wunderbar wie bei unseren Nachbarn im Westen, dann hätten wir auch weniger Probleme (und vielleicht mehr Radfahrer?)
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 29.06.08, 16:00 Titel:
Mogli hat folgendes geschrieben::
jensl669 hat folgendes geschrieben::
pesi hat folgendes geschrieben::
Ich hab ihn dann auch mal angehupt
Das war ein Verstoß gegen §16 Abs. 1 StVO, der mit 10 EUR Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
wieso war das ein Verstoß gegen § 16 StVO? da steht doch drin, man darf hupen, wenn man sich oder andere gefährdet sieht. Und da würd´ich doch jetzt behaupten, der Radfahrer ist gefährdet.....
oder seh ich da was falsch?
Wenn da eine Gefährdung vorliegen soll, dann müsste man prinzipiell bei jedem Radfahrer der auf der Fahrbahn fährt hupen, unabhängig davon ob es neben der Fahrbahn einen Radweg gibt oder nicht.
Das Hupen der Autofahrer erfüllt doch in dieser Situation nur einen einzigen Zweck, sie wollen den Radfahrer darauf aufmerksam machen, daß sie sich von ihm behindert fühlen. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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