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8. Klasse - Schriftart

 
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 15:28    Titel: 8. Klasse - Schriftart Antworten mit Zitat

Hallo,

wer kann mir weiterhelfen und einen Link zum nachfolgenden Thema geben:

Darf in einer achten Klasse ein Lehrer Schreibschrift vorschreiben oder darf ein Schüler sich selbst aussuchen, ob er Schreibschrift oder Druckschrift verwendet. Alle Lehrer würden in der Schule es den Schülern überlasen. Nur ein Lehrer will diese eine Schriftart. Es ist auch kein Deutschlehrer.

Mit welchen Konsequenzen muss der Schüler rechnen???

Das Bundesland ist NRW.
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Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hogwarts,

grundsätzlich liegen die Anforderungen an die äußere Form von Klassenarbeiten im Rahmen der pädagogischen Freiheit eines Lehrers. Wenn die Form nicht den Anforderungen entspricht, ist prinzipiell ein Notenabzug möglich (z.B. auch bei Unleserlichkeit).

Druckschrift ist aber in aller Regel besser leserlich als Schreibschrift und ein Schüler, der die Druckschrift bevorzugt, wird vermutlich triftige Gründe dafür haben. LRS-Kindern fällt Schreibschrift um vieles schwerer als Druckschrift.

Schönschreibübungen in der achten Klasse würde ich für sehr skurril halten. Übungen zur Leserlichkeitsverbesserung können in jeder Klassenstufe sinnvoll sein.

Haben die Eltern schon mal einen persönlichen Gesprächstermin mit dem Lehrer außerhalb der Unterrichtsstunden zu dem Thema vereinbart? Wurde der Klassenlehrer schon nach seinen Einflussmöglichkeiten gefragt? Gibt es einen Beratungslehrer an der Schule? Um welche Schulart handelt es sich?

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Der Lehrer kann das vorschreiben. An Kosequenzen für den Schüler könnte ich mir vorstellen, dass sich die Schrift auf die Note auswirkt; bei "äußerer Form" ist das möglich.
Welche Begründung gibt der Lehrer für die Schreibschrift-Vorschrift?

Solange der Schüler gut lesbar schreibt und auch das Schreibtempo angemessen ist, sollte es keine Probleme geben. Es gibt allerdings Schüler, die so langsam "drucken", dass sie mit den Bearbeitungszeiten bei den Arbeiten nicht klarkommen. Das geht dann auch zu Lasten der Note Weinen
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mitternächtliche Grüße.


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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Antworten.

Die Eltern der Schüler wollen dieses vorab klären. Ein Gespräch würde angestrebt, wenn der Lehrer auf seinem Wunsch der Schreibschrift besteht.
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BetaB
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Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde hierbei auch interessieren, ob der Lehrer auch das Schreibgerät an sich vorschreiben darf? Mit pädagogischer Freiheit hat dies ja wohl wenig gemeinsam.
Ich beziehe mich hier auf die ewige Diskussion Füller gegen Kulli, die ich auch aus meiner Kindheit noch kenne. Winken
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Sapere aude!
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BetaB
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Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

interessant wäre auch noch, wie sehr der aspekt einfliesst, wenn der betreffende lehrer gar kein deutschlehrer ist. also sein unterrichtsgebiet nicht in der lehre der sprache/schrift und dessen umgang liegt...
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

BetaB hat folgendes geschrieben::
interessant wäre auch noch, wie sehr der aspekt einfliesst, wenn der betreffende lehrer gar kein deutschlehrer ist. also sein unterrichtsgebiet nicht in der lehre der sprache/schrift und dessen umgang liegt...
Wenn für einen Mathe-Lehrer eine 2 aussieht wie eine 7 oder eine 9, dann wird das als Fehler angestrichen - Punktabzug folgt. Wenn der Physiklehrer "Nuuten" anstelle von "Newton" entziffert (Einheit der Kraft), ist das Unkenntnis von Fachbegriffen - Fehler - Punktabzug.
Um welches Fach geht es denn?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

BetaB hat folgendes geschrieben::
Mich würde hierbei auch interessieren, ob der Lehrer auch das Schreibgerät an sich vorschreiben darf? Mit pädagogischer Freiheit hat dies ja wohl wenig gemeinsam.
Ich beziehe mich hier auf die ewige Diskussion Füller gegen Kulli, die ich auch aus meiner Kindheit noch kenne. Winken

Das kommt drauf an. Wenn es um das Schreiben-Lernen geht, dann ist der Kugelschreiber sicher das falsche Gerät - die Kinder drücken viel zu fest. Ein abbrechender Bleistift oder eine sich verbiegende Füller-Feder lehrt ein Kind, dass es beim Schreiben nicht auf den Anpressdruck ankommt. Manche "Kulis" hingegen schreiben erst, wenn man kräftig draufdrückt. Und das ist für schnelles Schreiben und die Lesbarkeit eher von Nachteil. Hätte ich meinen Abitur-Aufsatz (17 Seiten) mit Kugelschreiber geschrieben, hätte ich anschließend vermutlich 'nen Krampf in der Hand gehabt. Mit Tinte schreibt man flüssiger; Schüler, die mit Kugelschreiber schreiben, neigen zum Kritzeln und Krakeln - und Bleistifte sind nicht "fälschungssicher", selten gespitzt, zu hart (blass) oder zu weich (verschmiert) und verführen zum Radieren - und das kostet die Schüler unnötig Zeit. "Killern" auch - daher erlaube ich es nicht in "meinen" Arbeiten.
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BetaB
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Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

@mitternacht

danke für die anwort, klingt sehr schlüssig.
bis zu welchem alter würden sie dann empfehlen mit solchen geräten zu schreiben?
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

@ Mitternacht
nehmen wir mal in diesem fiktiven Beispiel das Fach Chemie an.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

BetaB hat folgendes geschrieben::
@mitternacht

danke für die anwort, klingt sehr schlüssig.
bis zu welchem alter würden sie dann empfehlen mit solchen geräten zu schreiben?

Ab 16 würde ich es einem Schüler freistellen - so ungefähr ab der 10. Klasse. Ich selbst habe ungefähr bis zum 1. Semester mit Füller geschrieben. Bei Vorlesungen wie "Mathe für Ingenieure" (die reine Schnellschreibübung - Verstehen kommt erst hinterher) bin ich allerdings schnell auf Druckbleistifte umgestiegen - Patrone wechseln dauerte im Fall der Fälle einfach zu lange. Bei Druckbleistiften bin ich für "normale Arbeiten" auch geblieben. Für Kinder würde ich das allerdings nicht empfehlen; die sind zu ungeschickt, verlieren ständig Teile vom Druckbleistift, oder er "zerlegt sich von selber". Zm Korrigieren verwende ich "Fineliner" (also Filzstifte mit ganz dünner Strichstärke) - das ist aber auch nichts für jüngere Kinder, die damit stark aufdrücken; dann zerfasert die Schreibspitze.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::
@ Mitternacht
nehmen wir mal in diesem fiktiven Beispiel das Fach Chemie an.
Chemie mit Schreibschrift. Hm. Einen besonderen Sinn kann ich da nicht erkennen - es gilt natürlich dasselbe, wie für Physik; wenn Fachbegriffe unentzifferbar oder falsch geschrieben werden, wird das als Fehler gewertet.
Vielleicht möchte der Lehrer damit auch Verwechslungen vorbeugen; Cl "gedruckt" sieht möglicherweise aus wie O - und Chlor ist nun mal was anderes als Sauerstoff.
Wie gesagt: Ich würde den Lehrer einfach mal telefonisch nach seiner Begründung fragen.
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte noch gesagt werden, so ist es zumnidest in NRW, die Form bis zu eine Note Abzug geben kann.

Natürlich die "ganze Form", also auch "Ränder lassen", "äußeres Bild" etc. Also würde ich einfach mal mit etwa einer halben Note Abzug rechnen.
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