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alkoholkontrolle
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facingnoob
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 21:43    Titel: alkoholkontrolle Antworten mit Zitat

ok also ich bin mir nicht sicher ob das hier her gehört, aber fragen schadet ja wohl nicht. folgendes ist mir vor 30 minuten passiert:

ich war was mit einer freundin trinken. ich bin 21 jahre alt. ich hab 1liter wein und ein bier getrunken.
ich geh nach hause und 10 meter vor meiner tür steht die polizei. In zivil. schwarzes auto keine uniform. zeigen mir ihren Dienstausweiß fragen nach meinem personalausweiß und wollen einen alkoholtest bei mir machen. ich hab dem zugestimmt, da ich nicht sonderlich viel getrunken habe zurechnungsfähig bin und nichts "verbrochen" habe. also kein problem. test ergab 0.88 promille. sie fahren weiter.

Also meine frage ist das nach Deutschem Recht ok? um 10 uhr abend bei einem 21 jährigen der nichts macht eine alkoholkontrolle zu machen?

Vor zwei jahren war bei mir eine hausdurchsuchung, wegen verdacht auf handel mit , ich hab vergessen mit was, also btmg auf jeden fall . auf jeden fall erfolgslos und grundlos.
ich hab das gefühl die wollen mich einfach nur schickanieren.
jetzt stehen die vor meiner haustür warten auf mich und machen bei mir nen alkoholtest. man muss dazu sagen dass ich quasi in nem dorf wohne, keine großstadt...

andere frage hätten sie was machen können wenn ich mehr promille gehabt hätte? ich war quasi zu hause!!

Danke fürs zuhören... Falls es jemanden gibt der ähnliches erlebt hat freu ich mich auch darauf...
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Bist du nach Hause gegangen oder gefahren?

Wenn du nach 1l Wein und 1 Bier noch gefahren bist, hattest du mehr Glueck als Verstand....
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markus_1002001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe es so verstanden, das er gegangen ist.
Da kann ich mir kaum vorstellen, daß eine Alkoholkontrolle durchgeführt wird.
Ich war in jungen Jahren jedenfalls oft deutlich alkoholisierter unterwegs und habe keine derartigen Erfahrungen.

Eine Kontrolle (pusten) ist meines Wissens nach immer freiwillig und die Beamten müssen darauf auch hinweisen (bzw. fragen: Sind sie einverstanden?"). Bei Weigerung kann eine Blutprobe angeordnet werden. Das wird aber bestimmt nur bei begründetem Verdacht und nicht einfach so geschehen, da die Polizei in der Regel besseres zu tun hat.

Schönen Gruß
Markus
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facingnoob
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

also gegangen natürlich, sonst wär ich nicht so dreist hier zu fragen Smilie
ich war zu fuß unterwegs. und dem blasen hab ich halt zugestimmt, aber gefragt haben sie nicht wirklich ob ich damit einverstanden wäre.
auf meine frage warum sie mich kontrolieren meinten sie sowas wie das wäre eine normale personenkontrolle (und ich wäre angeblich getaumelt, ich bin nich getaumelt nicht mehr als wenn ich nüchtern bin zumidest... nicht hingefallen etc. ).
hat ja wies scheint auch keine konsequencen, aber wie gesagt ich finds halt sehr seltsam und frag mich ob das rechtlich ok ist.

//edit: ich war so dreist nach der dienstnummerzu fragen,... der hat mir nochmal seinen dienstausweis gezeigt.
ich frag ob er was zu schreiben hat oder ob er kurz die 10 meter mitkommen kann, aber krieg keine antwort und weg ist er. hat mir nur noch seinen namen und den seines kollegen genannt. also soviel ich weiß ist des nicht wirklich ok. ich kann mir doch nicht 10? nummern/zeichen merken????
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markus_1002001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

facingnoob hat folgendes geschrieben::

auf meine frage warum sie mich kontrolieren meinten sie sowas wie das wäre eine normale personenkontrolle (und ich wäre angeblich getaumelt, ich bin nich getaumelt nicht mehr als wenn ich nüchtern bin zumidest... nicht hingefallen etc. ).

Na wenn schon. Besoffen sein ist nicht verboten. Wenn überhaupt, können sie Dich zu Deiner eigenen Sicherheit zum Ausnüchtern mitnehmen. Bei der Menge Alkohol nicht sehr wahrscheinlich.

facingnoob hat folgendes geschrieben::

ich frag ob er was zu schreiben hat oder ob er kurz die 10 meter mitkommen kann, aber krieg keine antwort und weg ist er. hat mir nur noch seinen namen und den seines kollegen genannt. also soviel ich weiß ist des nicht wirklich ok. ich kann mir doch nicht 10? nummern/zeichen merken????

Wenn Du die Namen noch hast, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich.
Oder Du vergisst die Sache einfach.
Es deutet darauf hin, daß die Beamten gemerkt haben, das sie etwas zu weit gegangen sind (schneller Abgang). Da werden sie in Zukunft evtl. etwas vorsichtiger sein.
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facingnoob
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

ich werds wohl darauf beruhen lassen, dass ist es mir nicht wert.
danke für die antworten.. wie es aussieht bin ich nicht der einzige der denkt das das nicht ok ist..
was mich interressiert hat war ob es gesetzlich vorgeschrieben ist/passanten bei verdacht anzuhalten (eingriff in die privatsphäre, angemessenheit des vorgehens) und einen alkoholtest zu machen, und bei wieviel promille/welchem verhalten dies konsequencen haben kann..
letzteres werd ich selbst nachlesen wenn ich schaffe...
mfg andi.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Es deutet darauf hin, daß die Beamten gemerkt haben, das sie etwas zu weit gegangen sind (schneller Abgang).


Vielleicht haben sie auch einen schnellen Abgang gemacht, weil sie per Funk einen wichtigeren Einsatz bekamen, weil ihnen kalt war, weil es zu stark geregnet hat, oder weil einer von ihnen mal dringend pieseln musste. Vielleicht war das aber auch ihr ganz normales Tempo; ich habe geruechteweise gehoert, dass man nicht jedem Beamten die Schuhe beim Gehen neu besohlen koenne.

Und weshalb die vor dem Haus warteten, kann eine ganz einfache Erklaerung haben. Ich hatte auch mal so einen Nachbarn, der meinte nach einigen Litern alkoholischem Auto fahren zu muessen (ok, er musste - er war zu besoffen zum laufen und ist regelmaessig vor seiner Haustuere auf die Schnauze gefallen, wenn er vom Auto zum Haus gehen sollte). Irgendwann bekam die Polizei einen Tip und eines Abends stand sie da und wartete auf ihn. Seither gibt es in unserer Strasse kaum noch Autos, die ueber Nacht ploetzlich verbeulen.
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 14.08.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

facingnoob hat folgendes geschrieben::
Also meine frage ist das nach Deutschem Recht ok? um 10 uhr abend bei einem 21 jährigen der nichts macht eine alkoholkontrolle zu machen?

Ja, es ist nach deutschem Recht ok.
Ein Alkoholtest (sprich das Pusten in ein Gerät) ist immer freiwillig. Somit brauch es dafür keine Rechtsgrundlage.


facingnoob hat folgendes geschrieben::
andere frage hätten sie was machen können wenn ich mehr promille gehabt hätte? ich war quasi zu hause!!

Wenn du wesentlich alkoholisierter gewesen wärst und dies durch die Beamten als eine Gefahr für dich eingeschätzt worden wäre, hätte evtl. die Möglichkeit bestanden, dich in Gewahrsam zu nehmen. Aber der Grad der Alkoholisierung, die erforderlich ist um in Gewahrsam genommen zu werden, wird nicht an einem bestimmten Promillewert, sondern an den offensichtlichen alkohlbedingten Ausfallerscheinungen (nicht im verkehrsrechtlichen Sinne) festgemacht.



markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Eine Kontrolle (pusten) ist meines Wissens nach immer freiwillig und die Beamten müssen darauf auch hinweisen (bzw. fragen: Sind sie einverstanden?").

Nein, müssen sie nicht.
Der Polizist könnte auch sagen: "machen sie mal einen Alkoholtest!"
Das ändert alledings nichts daran, dass man es nicht machen muss.
markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Bei Weigerung kann eine Blutprobe angeordnet werden. Das wird aber bestimmt nur bei begründetem Verdacht und nicht einfach so geschehen, da die Polizei in der Regel besseres zu tun hat

Das ist richtig.
Eine Blutprobe ist nicht mehr freiwillig und muss auf eine Rechtsgrundlage gestützt sein.
I.d.R. ergibt sich diese Rechtsgrundlage aus §81a StPO
Daraus ergibt sich u.a., dass die Person, der eine Blutprobe entnommen wird, Beschuldigter einer Straftat sein muss und nur dann zulässig ist, wenn das für das Verfahren von Bedeutung ist.

facingnoob hat folgendes geschrieben::
ich war so dreist nach der dienstnummerzu fragen

Das ist nicht dreist, aber in fast allen Bundesländern sinnlos.
M.W. gibt es außer in Berlin keine Dienstnummern. In NRW weiß ich dies mit Sicherheit.

facingnoob hat folgendes geschrieben::
auf meine frage warum sie mich kontrolieren meinten sie sowas wie das wäre eine normale personenkontrolle (und ich wäre angeblich getaumelt, ich bin nich getaumelt nicht mehr als wenn ich nüchtern bin zumidest... nicht hingefallen etc. ).

Das mit dem Taumeln könnte tatsächlich die Rechtsgrundlage für die Personenkontrolle (Personalienfeststellung) gewesen sein.
Das ist natürlich immer eine recht subjetkive Sache. Ich habe schon unzählige Fahrzeuge angehalten, weil sie Schlangenlinien gefahren sind und der Fahrer war nüchtern. Genauso könnte es auch bei Fußgängern passieren. Du weichst halt gerade einem Hundehaufe aus und genau das sehen die Polizisten.
Um das ganze objektiver zu beurteilen ist halt ein Gespräch mit dem jeweiligen Betroffenen notwendig. Praktischwerweise wird sowas dann halt mit einer Personalienfeststellung verbunden. Und wenn dann noch Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt wird, wird auch mal ein Alkoholtest angeboten.
facingnoob hat folgendes geschrieben::
(...)hat mir nur noch seinen namen und den seines kollegen genannt. also soviel ich weiß ist des nicht wirklich ok.

Das ist nicht die feine Art, aber ok.
Der Polizist ist dazu verpflichtet seinen Dienstausweis vorzuzeigen. Dieser Verpflichtung ist er nachgekommen. Dein schlechtes Gedächtnis ist nicht sein Problem... Winken

markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Besoffen sein ist nicht verboten.

Im öffentlichen Straßenverkehr, und dazu gehören auch Gehwege, kommt man aber ziemlich schnell in einen Bereich, in dem es sehr wohl verboten ist besoffen zu sein. Nämlich immer dann, wenn man nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, weil man zu besoffen ist. Auch als Fußgänger!

markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Wenn Du die Namen noch hast, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist immer möglich. Aber nur sehr selten sinnvoll.
In diesem Fall kann ich kein Fehlverhalten der Polizisten erkennen.
facingnoob hat folgendes geschrieben::
was mich interressiert hat war ob es gesetzlich vorgeschrieben ist/passanten bei verdacht anzuhalten

Um dir diese Frage zu beantworten ist es notwendig zu erfahren, in welchem Bundesland sich die Sache zugetragen hat.
Die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr ergibt sich nämlich aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Ebenso die Verpflichtung der Polizei zur Gefahrenabwehr.
facingnoob hat folgendes geschrieben::
und einen alkoholtest zu machen

Wie oben schon geschrieben, für einen solchen Alkoholtest bedarf es keine gesetzliche Grundlage, da er freiwillig ist.
facingnoob hat folgendes geschrieben::
und bei wieviel promille/welchem verhalten dies konsequencen haben kann..

Für Fußgänger gibt es keinen bestimmen Promillewert, aus dem sich bestimmte "Konsequenzen" (eigentlich sind es ja Folgemaßnahmen) ergeben.
Das wird immer am Verhalten des Betroffenen festgemacht.
Es gibt Leute, die sind mit 0,7 Promille schon so betrunken, dass sie nichts mehr auf die Reihe kriegen und es gibt andere Leute, die mit 2,0 Promille noch ganz normal sind. (dazu muss angemerkt werden, dass letztere i.d.R. hochgradige Alkoholiker sind)
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BetaB
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Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Da mein Vorredner sehr anschaulich dargestellt hat, wie die Lage ist, möchte ich nur die chance nutzen, eine frage zu klären, auf die ich bis jetzt nicht eindeutig eine Antwort gefunden habe (hab aber nicht sehr gründlich gesucht Winken

@thomas26
Wie sieht die Gesetzeslage im Falle der Sicherstellung und Aufbewahrung von Fingerabdrücken usw. aus?
§81 StPO sieht ja vor, dass Blut, Zellen etc. unvermittelt vernichtet werden müssem.
Wie ist hier die Regelung von Fingerabdrücken, Fotos oder DNA bei einer Tätersuche?
_________________
Sapere aude!
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facingnoob
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

zitat dummerchen:
"Und weshalb die vor dem Haus warteten, kann eine ganz einfache Erklaerung haben. Ich hatte auch mal so einen Nachbarn, der meinte nach einigen Litern alkoholischem Auto fahren zu muessen (ok, er musste - er war zu besoffen zum laufen und ist regelmaessig vor seiner Haustuere auf die Schnauze gefallen, wenn er vom Auto zum Haus gehen sollte). Irgendwann bekam die Polizei einen Tip und eines Abends stand sie da und wartete auf ihn. Seither gibt es in unserer Strasse kaum noch Autos, die ueber Nacht ploetzlich verbeulen."

Kann ich mir bei mir nicht wirklich vorstellen, hab hier noch nie randaliert und bin in dem sinne auch noch nie gewalttätig aufgefallen. Was mich halt sehr verdutzt gemacht hat war das sie in zivil unweit entfernt von meiner haustür standen, ich geh am auto vorbei sie schmeißen den motor an und überholen mich, halten mich an.
Vielleicht wars auch einfach eine Verwechslung , kann ja auch mal passieren.

zitat thomas 26:
Um dir diese Frage zu beantworten ist es notwendig zu erfahren, in welchem Bundesland sich die Sache zugetragen hat.
Die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr ergibt sich nämlich aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Ebenso die Verpflichtung der Polizei zur Gefahrenabwehr.


also ich komm aus dem schönen Bayern... und danke für die ausführliche antwort Smilie

Also wenn ichdas jetzt alles richtig verstanden habe. Polizisten dürfen mich immer anhalten/kontrollieren auf verdacht. Den Atemtest hätte ich verweigern können, aber die Blutprobe hätten sie nur anfordern dürfen wenn eine straftat vorliegt?
Der Polizist hätte also argumentiert dass ich mich selbst und den Straßenverkehr gefährde

"Daraus ergibt sich u.a., dass die Person, der eine Blutprobe entnommen wird, Beschuldigter einer Straftat sein muss und nur dann zulässig ist, wenn das für das Verfahren von Bedeutung ist. "


Die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr ergibt sich nämlich aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Ebenso die Verpflichtung der Polizei zur Gefahrenabwehr.


Also blutprobe nein - da keine Straftat, im sinne der Gefahrenabwehr, hätten sie mich schlimmstenfalls zur ausnüchterung mitnehmen können, oder die 10 meter nach hause bringen können?
Das wär echt süß gewesen, dann hätten sie mich aber auch nen kilometer früher mitnehmen können Smilie

naja egal, jetzt hab ich eine geschichte mehr zu erzählen und einen gratis Akoholtest machen dürfen...
und das Abschreckung hier gerade bei Jugendlichen groß geschrieben wird weiß ich jetzt auch ...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

facingnoob hat folgendes geschrieben::
Also wenn ichdas jetzt alles richtig verstanden habe. Polizisten dürfen mich immer anhalten/kontrollieren auf verdacht. Den Atemtest hätte ich verweigern können, aber die Blutprobe hätten sie nur anfordern dürfen wenn eine straftat vorliegt?
Der Polizist hätte also argumentiert dass ich mich selbst und den Straßenverkehr gefährde.


Möglich, aber eigentlich kann das niemand mit Ausnahme der Polizisten wissen, da nicht bekannt ist, aus welchem Grund die Überprüfung erfolgte.

Eine Ermächtigung zur Personalienüberprüfung kann sich ergeben aus der StPO, den Polizeigesetzen der Länder oder Spezialgesetzen, wie z.B. der Straßenverkehrsordnung.

Denkbar ist z.B. daher, daß die Polizei eine Person gesucht hat, auf die Deine Beschreibung passt, die aber nicht alkoholisiert war.

Oder irgendein anderer Grund, der nicht in erster Linie auf den Alkoholkonsum beruht.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Denkbar ist z.B. daher, daß die Polizei eine Person gesucht hat, auf die Deine Beschreibung passt, die aber nicht alkoholisiert war.
LOL, ich will jetzt nicht sagen was meine Großmutter davon halten würde.
Zitat:
Oder irgendein anderer Grund, der nicht in erster Linie auf den Alkoholkonsum beruht.
Beispielweise dass den Ordnungshütern ein gesundes Bewusstsein für die Privatsphäre der Bürger abhanden gekommen ist.
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markus_1002001
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dummerchen,

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Es deutet darauf hin, daß die Beamten gemerkt haben, das sie etwas zu weit gegangen sind (schneller Abgang).


Vielleicht haben sie auch einen schnellen Abgang gemacht, weil sie per Funk einen wichtigeren Einsatz bekamen, weil ihnen kalt war, weil es zu stark geregnet hat, oder weil einer von ihnen mal dringend pieseln musste. Vielleicht war das aber auch ihr ganz normales Tempo; ich habe geruechteweise gehoert, dass man nicht jedem Beamten die Schuhe beim Gehen neu besohlen koenne.

Daher schrieb ich ja "Es deutet darauf hin, ..."
Andere Möglichkeiten gibt es immer.

Schönen Gruß
Markus
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nee Markus, es deutet nicht einmal darauf hin... Mit den Augen rollen
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markus_1002001
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gut.
Ungeschickt ausgedrückt.
Ich bin gerne bereit es gegen "Es könnte doch sein, daß ..." auszutauschen.

Schönen Gruß
Markus
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