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Gestern war es dann, dem glücklichen Umstand eines Urlaubes zu verdanken, soweit: ich erwischte die Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde, die den Reinigungswagen begleitet.
Es ist, zumindest hier in Schwelm, so, daß auch innerhalb der ausgewiesenen Zeit (wieder) geparkt werden darf, wenn der Reinigungswagen durch ist. Den Einwand von Oberlehrer Hempel habe ich auch nicht vergessen und erhielt daraufhin die Antwort, daß anschließende Maßnahmen (z.B. Kanalreinigung) separat angekündigt und mit einem separatem Halteverbot belegt würden.
Vorsichtig, wie ich nunmal bin, habe ich beim Ordnungsamt angerufen und bekam diese Aussage bestätigt
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Es ist, zumindest hier in Schwelm, so, daß auch innerhalb der ausgewiesenen Zeit (wieder) geparkt werden darf, wenn der Reinigungswagen durch ist.
Nein, da gibt es keine örtliche Regelung für Schwelm.
In der ausgewiesenen Zeit ist das Halten dort verboten. Die StVO gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder wird nicht geahndet oder Du hast eine Ausnahmegenehmigung. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Ja, das könnte sein, daß es nur nicht geahndet wird, wenn der Zweck des Halteverbots erreicht wurde.
Hoffentlich wissen das denn auch alle, die dort mit der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass es insbesondere bei der Polizei Beamte gibt, die die eigenartige Vorstellung haben, dass das Halten im Haltverbot geahndet werden sollte. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Ich könnte mir vorstellen, dass es insbesondere bei der Polizei Beamte gibt, die die eigenartige Vorstellung haben, dass das Halten im Haltverbot geahndet werden sollte.
Wenn die sich mit solchen Fällen überhaupt befassen (sollen), könnte man im Zweifel wohl durchaus mit einer Einstellung seitens des O-Amtes rechnen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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