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Führerscheinneuerteilung nächstes Jahr einfacher?

 
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diheicha13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Sachsen Anhalt

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 19:14    Titel: Führerscheinneuerteilung nächstes Jahr einfacher? Antworten mit Zitat

Hallo,
beim Info-Gespräch im Vorfeld zur med. psychol. Untersuchung wurde gesagt, dass Anfang nächsten Jahres eine EU Richtlinie in Kraft treten soll, in der man den alten Führerschein mit den "alten" Klassen wieder bekommen könnte. Kurze Infos der Führerschein ist länger als 2 Jahre weg. Nun ist die Frage soll man noch etwas warten und den alten F wieder bekommen oder Führerschein neu machen?
Wer kann mit dazu genaue Infos geben oder mir mitteilen wo ich die nötigen Infos herbekommen kann? Danke schon im Voraus
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Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zum 30.10.2008 entfällt aufgrund einer Änderung des § 20 FeV die sogenannte 2-Jahresfrist.
Der geänderte § 20 FeV lautet dann:
Zitat:
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Nr.9.
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 21:27    Titel: Re: Führerscheinneuerteilung nächstes Jahr einfacher? Antworten mit Zitat

diheicha13 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
beim Info-Gespräch im Vorfeld zur med. psychol. Untersuchung wurde gesagt, dass Anfang nächsten Jahres eine EU Richtlinie in Kraft treten soll, in der man den alten Führerschein mit den "alten" Klassen wieder bekommen könnte.


Kann ich mir ernsthaft nicht vorstellen, weil das ja EU-Recht selbst widerspräche.

Der Wegfall der Zweijahresfrist wird allerdings in der Tat kommen.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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