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Studiengebühren Rückforderung nach Abschaffung???

 
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 18:26    Titel: Studiengebühren Rückforderung nach Abschaffung??? Antworten mit Zitat

Hallo,

hat jemand eine Ahnung, ob man die bereits gezahlten Studiengebühren - die jetzt in einigen Bundesländern abgeschafft sind - zurück fordern kann?

Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage?

Kann die Uni noch Studiengebühren für das laufende Semester erheben, obwohl die Gebühren für das nächste Semester abgeschafft wurden??

LaVida
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zurückfordern kann man die nur, wenn das Studienbeitragsgesetz (Hessen) für verfassungswidrig erklärt wird, und auch nur dann.
In anderen Bundesländern gibt es einen entsprechenden Artikel in der Landesverfassung nicht.
Die Studiengebühren werden solange erhoben, bis Sie abgeschafft werden, in Hessen zum kommenden WS
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