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Verfasst am: 15.08.08, 10:19 Titel: Studiengebühr was ist ein Härtefall?
Hallo,
folgendes : Person A bekmmt kein Bafög mehr muss aber noch ein Semseter studieren, Eltern sind beide Hart IV Empfänger. Ist das denn etwas was unter die Härtefallregel fällt?
Ich gehe mal davon aus das A mehr als genug Einkommen hat, da ja trotz Hartz4 Eltern kein Bafög gezahlt wird. Dementsprechend wird A wahrscheinlich auch nicht unter diversen Härtefallregelungen für Studiengebühren zählen.
Wäre nett wenn du mehr angaben über die Umstände der A machen könntest, damit man den Sachverhalt besser einordnen kann.
dann ist es mir schonmal unerklärlich warum A dann kein Bafög bezieht, da ja den umständen entsprechend die Eltern der A finanziell nicht weiterhelfen können.
Zu der Frag der Studiengebühren: Es könnten Härtefallregelungen Greifen. Näheres Regelt die Hochschule oder die Studentschaft selbst. Ein Blick in die Satzungen der Hochschule könnte von Vorteil sein.
Es kann sicher nichts schaden hier einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Wenn dieser Antrag, wie ich es befürchte, Abgelehnt wird, muss sich A um Finanzierung kümmern.
Als erstes würde ich auf jeden Fall einen Antrag auf Bafög stellen. Daneben bleibt zur Weiterfinanzierung das Jobben oder ein Studentenkredit.
Ich hoffe die Infos sind hilfreich.
Gruß
Ronny
P.S.: An meiner Fachhochschule gibt es zwar keine Studiengebühr, aber die Studentschaft hat per Satzung eine Härtefallregelung für die Semesterbeiträge erlassen. Sowas ähnliches könnte dann auch an der Uni in NRW für die Studiengebühren existieren.
Ein Härtefall liegt dann nicht vor, wenn der Betrofene Anspruch auf den Studienbeitragskredit der NRW-Bank hat.!!!
Das sind mindestens alle EU-Bürger ohne Langzeitstudium (Regelstudienzeit + 4 Semester.). Antragstellung über Hochschule.
Ohne den Kredit wären allgemeine Studiengebühren garnicht zulässig.
Mögliche Gesamtschuldenlast mit Zinslast in NRW auf 10000 Euro inkl. BaföG Schulden gedekelt.
Mit Kreditanspruch ist da nichts zu machen.
Übrigens hast Du Geld verschenkt, wenn Du zuvor volles Bafög erhalten hast - und für die früheren Studienbeiträge den Kredit genommen hättest, statt bar zu zahlen, so hätte man Dir später den Kredit (vermuttlich vollständig) erlassen.
Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 2 StBAG NRW.
Grüße
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