Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 29.09.08, 06:32 Titel: Wegerecht nicht im Grundbuch. Verjährung?
Guten Morgen!
Folgender fiktiver Sachverhalt mit nachfolgender Fragestellung:
Familie A erwirbt durch notariellen Bauerrichtungsvertrag ein Reihenendhaus auf einem Erbbaurechtsgrundstück.
Im Bauerrichtungsvertrag wird die Baufirma unwiderruflich bevollmächtigt ein Wegerecht für gartenpflegerische Zwecke zu Gunsten des Inhabers des Erbbaurechts am Nachbargrundstück zu begründen und im Grundbuch einzutragen.
Dieses Wegerecht wurde seit über fünf Jahren nicht in das Grundbuch eingetragen und auch nicht ausgeübt.
Kann das Wegerecht überhaupt noch durchgesetzt bzw. eingetragen werden oder ist es inzwischen verjährt oder verwirkt?
Verfasst am: 29.09.08, 06:59 Titel: Re: Wegerecht nicht im Grundbuch. Verjährung?
MacBert hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen!
Folgender fiktiver Sachverhalt mit nachfolgender Fragestellung:
Familie A erwirbt durch notariellen Bauerrichtungsvertrag ein Reihenendhaus auf einem Erbbaurechtsgrundstück.
Im Bauerrichtungsvertrag wird die Baufirma unwiderruflich bevollmächtigt ein Wegerecht für gartenpflegerische Zwecke zu Gunsten des Inhabers des Erbbaurechts am Nachbargrundstück zu begründen und im Grundbuch einzutragen.
Dieses Wegerecht wurde seit über fünf Jahren nicht in das Grundbuch eingetragen und auch nicht ausgeübt.
Kann das Wegerecht überhaupt noch durchgesetzt bzw. eingetragen werden oder ist es inzwischen verjährt oder verwirkt?
Wie ist die Rechtslage?
Freundliche Grüße
MacBert
wenn ich es jetzt richtig zusammen bekomme, fällt dieses nach 30 jahren weg, wenn nichts eingetragen ist, aber vorsicht, vielleicht ist es in einem baulastenverzeichnis oder so etwas in der art eingetragen???
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 30.09.08, 15:00 Titel:
Hallo,
und Danke für den Hinweis.
In anderen Verzeichnissen gibt es ebenfalls keine Eintragungen.
Im Bauerrichtungsvertrag wird die Baufirma lediglich bevollmächtigt, also nach meinem Verständnis und Lesart eine "Kann-Regelung", welche die Baufirma jedoch nicht nutzen muss.
Sehe ich dies richtig oder ergibt eine "juristische" Lesart auch, dass die Bevollmächtigung bzw. die Handlung (die Bewilligung bzw. Eintragung) erfolgen muss?
Sehe ich dies richtig oder ergibt eine "juristische" Lesart auch, dass die Bevollmächtigung bzw. die Handlung (die Bewilligung bzw. Eintragung) erfolgen muss?
Nein, die Eintragung kann beantragt werden, muss aber nicht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.