Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wegerecht nicht im Grundbuch. Verjährung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wegerecht nicht im Grundbuch. Verjährung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MacBert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 06:32    Titel: Wegerecht nicht im Grundbuch. Verjährung? Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Folgender fiktiver Sachverhalt mit nachfolgender Fragestellung:

Familie A erwirbt durch notariellen Bauerrichtungsvertrag ein Reihenendhaus auf einem Erbbaurechtsgrundstück.

Im Bauerrichtungsvertrag wird die Baufirma unwiderruflich bevollmächtigt ein Wegerecht für gartenpflegerische Zwecke zu Gunsten des Inhabers des Erbbaurechts am Nachbargrundstück zu begründen und im Grundbuch einzutragen.

Dieses Wegerecht wurde seit über fünf Jahren nicht in das Grundbuch eingetragen und auch nicht ausgeübt.

Kann das Wegerecht überhaupt noch durchgesetzt bzw. eingetragen werden oder ist es inzwischen verjährt oder verwirkt?

Wie ist die Rechtslage?

Freundliche Grüße

MacBert
_________________
---
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 06:59    Titel: Re: Wegerecht nicht im Grundbuch. Verjährung? Antworten mit Zitat

MacBert hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen!

Folgender fiktiver Sachverhalt mit nachfolgender Fragestellung:

Familie A erwirbt durch notariellen Bauerrichtungsvertrag ein Reihenendhaus auf einem Erbbaurechtsgrundstück.

Im Bauerrichtungsvertrag wird die Baufirma unwiderruflich bevollmächtigt ein Wegerecht für gartenpflegerische Zwecke zu Gunsten des Inhabers des Erbbaurechts am Nachbargrundstück zu begründen und im Grundbuch einzutragen.

Dieses Wegerecht wurde seit über fünf Jahren nicht in das Grundbuch eingetragen und auch nicht ausgeübt.

Kann das Wegerecht überhaupt noch durchgesetzt bzw. eingetragen werden oder ist es inzwischen verjährt oder verwirkt?

Wie ist die Rechtslage?

Freundliche Grüße

MacBert
wenn ich es jetzt richtig zusammen bekomme, fällt dieses nach 30 jahren weg, wenn nichts eingetragen ist, aber vorsicht, vielleicht ist es in einem baulastenverzeichnis oder so etwas in der art eingetragen???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
MacBert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und Danke für den Hinweis.

In anderen Verzeichnissen gibt es ebenfalls keine Eintragungen.

Im Bauerrichtungsvertrag wird die Baufirma lediglich bevollmächtigt, also nach meinem Verständnis und Lesart eine "Kann-Regelung", welche die Baufirma jedoch nicht nutzen muss.

Sehe ich dies richtig oder ergibt eine "juristische" Lesart auch, dass die Bevollmächtigung bzw. die Handlung (die Bewilligung bzw. Eintragung) erfolgen muss?

Vielen Dank im voraus!

MacBert
_________________
---
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

MacBert hat folgendes geschrieben::

Sehe ich dies richtig oder ergibt eine "juristische" Lesart auch, dass die Bevollmächtigung bzw. die Handlung (die Bewilligung bzw. Eintragung) erfolgen muss?

Nein, die Eintragung kann beantragt werden, muss aber nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MacBert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke und Grüße!

MacBert
_________________
---
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.