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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 18.08.08, 14:43 Titel: |
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so viel ich weiß gibt es noch anwärter beim zoll und bei der bundeswehr (beides bundesbehörden), aber wer weiß, vielleicht ist mein wissen schon ein wenig veraltet. |
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Mount'N'Update FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.08.08, 21:57 Titel: Re: d |
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gerry999 hat folgendes geschrieben:: | DANKE fuers antworten.
Nun muss ich mal etwas ergänzen:
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- Der Beamte ist im vorzeitigem Ruhestand. DU aus psychischen Gründen.
Ändert dies etwas an den vorherrigen Antworten?
DANKE |
Vielleicht sollte er sich da mal an seine Versorgungsdienststelle wenden.
Ich kenne aus dem Jahr 1991 (lange her, ich weiß ) einen Fall: Ein pensionierter Feuerwehrbeamter ohne festen Wohnsitz. Da er über keine Bankverbindung verfügte, wurde ihm das Geld bar ausgezahlt (keine Ahnung, ob das technisch heute überhaupt noch machbar ist ). Allerdings nicht vor dem ersten, und wenn der erste auf ein Wochenende/Feiertag fiel, hatte er halt Pech gehabt. Aber zur Wohnsitznahme wurde er nicht verpflichtet.
Und ja, es gibt minderjährige Beamte. Wer mit 16 die Schulpflicht erfüllt hat, kann in den Vorbereitungsdienst eintreten.
Der Beamte hat seinen Wohnsitz übrigens so zu nehmen, dass der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt wird (§ 74 BBG). Wenn er grenznah beschäftigt ist, kann er sicherlich auch "rübermachen", da Frankreich zur EU gehört. Er muss aber berücksichtigen, dass zu Großereignissen auch mal wieder Ausweiskontrollen durchgeführt werden. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 18.08.08, 23:48 Titel: |
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ich weiß von einem ehemaligen kollegen, also zu einer zeit, als die Hauptschule in Hessen 8 Jahre andauerte, der hatte beim zoll die ausbildung im einfachen dienst mit 14 begonnen.
barauszahlungen in der früheren form gibt es nicht mehr, die haben methoden, die die leute zwingen sollen, konten zu eröffnen. die bekommen spezielle postbarschecks gesandt, die sie erst in einer postfiliale in bargeld umtauschen müssen. |
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gerry999 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.05.2005 Beiträge: 126
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Verfasst am: 21.08.08, 17:25 Titel: d |
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Zusammmenfassung:
DER BEAMTE MUSS ICH DER BRD EINEN FESTEN WOHNSITZ HABEN.......mal von ein paar klitzekleinen Ausnahmen abgesehen. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 21.08.08, 18:01 Titel: Re: d |
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gerry999 hat folgendes geschrieben:: | Zusammmenfassung:
DER BEAMTE MUSS ICH DER BRD EINEN FESTEN WOHNSITZ HABEN.......mal von ein paar klitzekleinen Ausnahmen abgesehen. | und wo steht dies? bitte rechtsquelle angeben, alles in großbuchstaben wird übrigens als schreien gewertet.
Ihr Satz ergibt keinen Sinn was wollten Sie schreiben?
Der Beamte muss nicht in der BRD einen festen Wohnsitz haben ...
oder Der Beamte muss in der BRD einen festen Wohnsitz haben ...
Was ist mit den Beamten die z. B. in Brüssel arbeiten? |
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cobalt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 261 Wohnort: bei München
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Verfasst am: 24.08.08, 17:00 Titel: Re: d |
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[quote="Niemand2000"] gerry999 hat folgendes geschrieben:: | Zusammmenfassung:
DER BEAMTE MUSS ICH DER BRD EINEN FESTEN WOHNSITZ HABEN.......mal von ein paar klitzekleinen Ausnahmen abgesehen. | und wo steht dies? bitte rechtsquelle angeben, alles in großbuchstaben wird übrigens als schreien gewertet.
und WO steht das?? |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 24.08.08, 21:30 Titel: Re: d |
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[quote="cobalt"] Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | gerry999 hat folgendes geschrieben:: | Zusammmenfassung:
DER BEAMTE MUSS ICH DER BRD EINEN FESTEN WOHNSITZ HABEN.......mal von ein paar klitzekleinen Ausnahmen abgesehen. | und wo steht dies? bitte rechtsquelle angeben, alles in großbuchstaben wird übrigens als schreien gewertet.
und WO steht das?? | Ich würde auch sehr gerne wissen woher gerry999 sein wissen hat. |
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Bert_54 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 12.01.09, 20:27 Titel: |
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Der Fragesteller schreibt doch, dass er im Vorruhestand ist. Dann kann er seinen Wohnsitz nehmen, wo er will. Residenzpflicht gilt doch nur für aktive Beamte? Ich bin selbst im Vorruhestand, habe meinen Wohnsitz nicht in Deutschland. Habe ich der Versorgungsdienststelle gemeldet. War kein Problem, einfach deutsches Bankkonto behalten. |
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boxer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 13.01.09, 09:16 Titel: |
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Muß der fiktive pensionierte Beamte auch den neuen ausländsichen Wohnsitz der alten Dienststelle mitteilen oder würde es genügen, dies der Versorgungsstelle mitzuteilen?
Es könnte ja u.U. eine deutsche Adresse bestehen bleiben.
Gruß |
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Bert_54 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 13.01.09, 10:09 Titel: |
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Mit der alten Dienststelle hat der Beamte zumindest bei der Deutschen Post normalerweise nichts mehr zu tun. Mitteilung an die Versorgungsdienststelle müsste genügen. Vielleicht das deutsche Bankkonto behalten, damit es bei Überweisung der Bezüge keine Probleme gibt. |
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roger2102 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2006 Beiträge: 800
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Verfasst am: 13.01.09, 10:45 Titel: Re: d |
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Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | und WO steht das?? |
Hallo,
bspw. in den jeweiligen Beamtengesetzen, soweit diese den Entlassungstatbestand der unerlaubten Wohnsitznahme im Ausland ohne Zustimmung der obersten Dienstbehörde vorsieht bzw. der Aufforderung, seinen Wohnsitz im Geltungsbereich des GG zu nehmen nicht nachkommt, z. B. § 28 BBG . Ansonsten ist bert54 zuzustimmen, da es sich bei dem TE um einen Ruhestandsbeamten handelt und dieser seinen Wohnsitz im Ausland nehmen könnte, auch wenn es dem TE wohl eher darum ging, nachzufragen, was passiert wenn er keinen festen Wohnsitz hat.
Wegen der Frage der Minderjährigkeit bei Ernennungen, siehe als Beispiel auch eine Entscheidung aus Hessen, klick . Erforderlich ist hier lediglich die Zustimmung der Eltern, liegt diese zum Zeitpunkt noch nicht vor, ist die Ernennung schwebend unwirksam bis zur betreffenden Erklärung des gesetzlichen Vertreters, §§ 106 f. BGB.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-) |
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roger2102 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2006 Beiträge: 800
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Verfasst am: 13.01.09, 11:24 Titel: |
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boxer hat folgendes geschrieben:: | Muß der fiktive pensionierte Beamte auch den neuen ausländsichen Wohnsitz der alten Dienststelle mitteilen oder würde es genügen, dies der Versorgungsstelle mitzuteilen? Es könnte ja u.U. eine deutsche Adresse bestehen bleiben. Gruß |
Einfach mal hier beispielhaft, auch unter dem Links Steuern nachlesen. Was die Frage der Währung betrifft, nach der die Versorgung gezahlt wird, klick .
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-) |
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boxer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 13.01.09, 16:43 Titel: |
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Danke!
Aber die Pension sollte weiterhin in Euro ausgezahlt werden. In Zeiten von Online Banking sollte dies alles kein Problem sein.
Wie nun die Möglichkeiten in Dritte Welt Ländern sind, weiß ich nu nicht...
Grüße |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 13.01.09, 17:00 Titel: |
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Hallo
Ich wurde im zarten Alter von 16 Jahren im Namen der Bundesrepublik Deutschland zum Beamten auf Widerruf ernannt. Ergo ist dies möglich.
Und zum Wohnsitz: Wenn ein EU-Beamter aus Frankfurt an der Oder in Brüssel tätig ist, dürfte dies wohl Makulatur sein, solange der Beamte pünktlich zum Dienst erscheint und sich in voller Hingabe seinem Beruf widmet. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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boxer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 06.02.09, 09:29 Titel: |
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Für die, die es interessiert:
In Hessen würde eine Pension auch auf ein ausländisches Konto ausgezahlt werden.
Sollten dabei höhere Kosten anfallen, so würde die Bezügestelle diese entsprechend abziehen. |
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