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Gültigkeit eines Schutzvertrages

 
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Burzel
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Anmeldungsdatum: 16.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 21:23    Titel: Gültigkeit eines Schutzvertrages Antworten mit Zitat

Hallo,

habe zwar einiges bereits hier gelesen zum Thema Schutzvertrag, aber so genau blicke ich da jetzt auch noch nicht durch und deshalb nochmals dieses Thema.

Wenn eine Einrichtung den §11 aberkannt bekommen hat - vorher aber Tiere mit Schutzverträgen / Schutzgebühr abgegeben hatte, sind die Schutzverträge jetzt noch gültig?
- dürfen dann die bisherig genutzten Schutzverträge noch benutzt werden?
- darf eine Schutzvertrag mit Schutzgebühren von einer Privatperson gemacht werden? Oder schließt das eine das andere aus?
Wie ist die Rechtslage? Kann man dies irgendwo Nachlesen.
_________________
LG
Burzel
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Aileen
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

...und was hat das nun mit § 11 zu tun????
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Burzel
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Anmeldungsdatum: 16.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aileen

Entschuldigung - hatte die genaue Bezeichnung vergessen
Aileen hat folgendes geschrieben::
...und was hat das nun mit § 11 zu tun????

Es handelt sich hier un den §11 TSchG = gleich zu setzen mit einem Tierheimstatus.
_________________
LG
Burzel
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann doch jeder einen Schutzvertrag machen...da braucht man keinen § 11 zu.
Viele Züchter geben ältere Tiere, oder die, die nicht für die Zucht geeignet sind, mit Schutzvertrag ab.
Kann auch jede Privatperson machen.
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Burzel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aileen

Richtig - ich glaube, ich kann mich nicht verständlich ausdrücken ........... egal, ich probiere es noch einmal:

Das ein Schutzvertrag von jedem ausgestellt werden darf, weiß ich.
Aber: soweit ich weiß, dürfen Privatpersonen keinen Schutzvertrag MIT Schutzgebühr machen, da es sich sonst doch um einen Kaufvertrag handelt (wenigsten ist dies meine bisherige Information und ich weiß nicht, ob ich hier den Link von einer fremden Seite einstellen darf). Einen Schutzvertrag OHNE Schutzgebühr kann demnach dann jeder machen.
Einen Schutzvertrag MIT Schutzgebühr dürfen daher nur Institutionen bzw. Organisationen machen oder wie ist die Rechtslage?

Des weiteren war meine Frage auch noch: ob die bisherigen Schutzverträge unter dem §11 TSchG Gültigkeit haben, obwohl man diesen Paragraphen nicht mehr hat?
Also: am Tag X wurde ein Schutzvertrag (mit oder ohne Schutzgebühr ist nicht ausschlaggebend für diese Frage) ausgestellt. Der Paragraph wurde nun entzogen.
Ist dieser Vertrag mit den damals eingegebenen Daten (also sogenannter Briefkopf der ehemaligen Institution und Betreiber/in) heute noch gültig, obwohl es diese nicht mehr gibt? Oder bleibt er gültig? Wie ist die Rechtslage?
_________________
LG
Burzel
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