Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Deutscher ./. Deutscher im außereuropäischen Ausland
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Deutscher ./. Deutscher im außereuropäischen Ausland

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausland: Steuer und Immobilien
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
peterhagen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Hagen/Westf.

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 23:42    Titel: Deutscher ./. Deutscher im außereuropäischen Ausland Antworten mit Zitat

Zuerst eine Anmerkung: Ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum poste, wenn nicht, möge man mir verzeihen, aber ich habe kein geeigneteres gefunden Smilie

Nun zu meinem Anliegen: In einem Mehrfamilienhaus in Ägypten (überwiegend Ferienwohnungen) verursacht ein deutscher Wohnungsieigentümer fahrlässig (meine Einschätzung!) einen Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung eines anderen deutschen Eigentümers.
Meine Frage ist nun folgende: Muss hier der Schadenersatz unbedingt in Ägypten geltend gemacht werden oder kann dies, da beide Parteien deutsche Staatsbürger sind, auch in Deutschland erfolgen (einfacher für den Geschädigten aufgrund der fehlenden Sprachbarriere) nach Sicherstellung aller greifbaren Beweise vor Ort?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Welches deutsche Gericht soll denn Ihrer Auffassung nach örtlich zuständig sein für den Ort der Ferienwohnanlage in Ägypten?
Zudem müsste das deutsche Gericht ägyptisches Recht anwenden.
Ob ein deutsches Gericht die ägyptischen Gesetzbücher und Kommentare wohl in deutscher Sprache vorliegen hat?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zum (für ein deutsches Gericht) anwendbaren Recht:

Zitat:
Artikel 40 EGBGB: Unerlaubte Handlung

(1) Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Ersatzpflichtige gehandelt hat. Der Verletzte kann verlangen, daß anstelle dieses Rechts das Recht des Staates angewandt wird, in dem der Erfolg eingetreten ist. Das Bestimmungsrecht kann nur im ersten Rechtszug bis zum Ende des frühen ersten Termins oder dem Ende des schriftlichen Vorverfahrens ausgeübt werden.

(2) Hatten der Ersatzpflichtige und der Verletzte zur Zeit des Haftungsereignisses ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so ist das Recht dieses Staates anzuwenden. Handelt es sich um Gesellschaften, Vereine oder juristische Personen, so steht dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ort gleich, an dem sich die Hauptverwaltung oder, wenn eine Niederlassung beteiligt ist, an dem sich diese befindet.

(3) Ansprüche, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen, können nicht geltend gemacht werden, soweit sie
1. wesentlich weiter gehen als zur angemessenen Entschädigung des Verletzten erforderlich,
2. offensichtlich anderen Zwecken als einer angemessenen Entschädigung des Verletzten dienen oder
3. haftungsrechtlichen Regelungen eines für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Übereinkommens widersprechen.

(4) Der Verletzte kann seinen Anspruch unmittelbar gegen einen Versicherer des Ersatzpflichtigen geltend machen, wenn das auf die unerlaubte Handlung anzuwendende Recht oder das Recht, dem der Versicherungsvertrag unterliegt, dies vorsieht.


Die gerichtliche Zuständigkeit in Deutschland bestimmt sich nach den allgemeinen Vorschriften; zuständig ist damit mindestens das Gericht am Wohnsitz des Beklagten.

Eine Klage in Deutschland unter Anwendung des deutschen Schadensersatzrechts kann daher durchaus in Betracht kommen.

Gruß,
moro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausland: Steuer und Immobilien Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.