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Verfasst am: 18.08.08, 08:55 Titel: Aufforderung zur Mißachtung der StVO?
Folgender Fall:
Lehrkraft teilt Schülern mit, dass die Schüler die Eltern darauf Aufmerksam machen sollen, das wenn die Schüler zur Schule gebracht werden , die Eltern bitte die „Busspur“ (Sonderfahrstreifen mit Zeichen 245 StVO) benutzen sollen.
Die Benutzung wird im Bußgeldkatalog mit 15€ bis 35 € belegt.
Da dies in den vergangenen Jahren in den Klassenkonferenzen von den Klassenlehrern/innen mitgeteilt wurde stellt sich mir die frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Aufforderung.
Hintergrund zu der Aufforderung ist , dass wenn Eltern sich an die StVO halten, die „pünktlichen Lehrkräfte“ bei der zufahrt zum Lehrer Parkplatz behindert werden, da die Fahrspur nur ein Fahrzeug durchlässt.(Bauartbedingt) Hier im Ländlichen Teil von NRW ist das „Eltern Taxi“ sehr verbreitet.
Einfach ignoerieren und sich an die StVO halten.
Eventuell koennte der Elternbeirat ja den Lehrer den Vorschlag machen doch ihrerseits die Busspur zu benutzen und dafuer ein Bussgeld zu riskieren oder solche Aufrufe in Zukunft zu unterlassen.
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