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Cortado
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Anmeldungsdatum: 23.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 21:10    Titel: Klausurzeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob in NRW an Gynmasien nachmittags nach der 6. und nach der 7. Stunde Klausuren geschrieben werden dürfen, auch wenn die SchülerInnen vorher sechs Stunden Unterricht hatten?

Wie Ist die Rechtslage und wo kann ich das finden?

Danke
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin der Meinung, dass das nicht möglich ist.

Zitat:
Fünf-Tage-Woche an Schulen
RdErl. d. Kultusministeriums v. 24. 6. 1992
(GABl. NW. I S. 149) *
2.2 Am Vormittag werden nicht mehr als sechs Unterrichtsstunden erteilt.
Vormittags- und Nachmittagsunterricht dürfen in der Primarstufe
sechs, in der Sekundarstufe I acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
3. Klassenarbeiten
Klassenarbeiten dürfen am Nachmittag nicht geschrieben werden.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

schau mal hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/12-62Nr1.pdf
Herr Anton Reiser hat recht.

mfg

Heini
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