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Falsche Verdächtigung?

 
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Iris23
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 09:54    Titel: Falsche Verdächtigung? Antworten mit Zitat

Also mal angenommen A zeigt B wegen Prozessbetrug an und der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein. Die Anschuldigungen können aber bewiesen werden.
Wenn A jetzt die gleiche Anzeige erneut macht, kann der Staatsanwalt A wegen falscher Verdächtigung belangen?
Wenn ja müsste es ja zu einer Gerichtsverhandlung gegen A kommen. Würde dann geprüft ob die Anschuldigungen richtig sind? Wenn ja wird A freigesprochen und ein Verfahren gegen B eröffnet?
Danke für jede Antwort
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 11:06    Titel: Re: Falsche Verdächtigung? Antworten mit Zitat

Iris23 hat folgendes geschrieben::
der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein
Mit welcher Begründung?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Iris23
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 11:38    Titel: Re: Falsche Verdächtigung? Antworten mit Zitat

Naja von 5 Anschuldigungen sucht sich der Staatsanwalt eine aus und stellt das Verfahren mit der Begründung ein es könne nicht nachgewiesen werden.
Auf die Anderen die ja schwarz auf weiss nachzulesen sind, wird mit keinem Wort eingegangen.
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Iris23
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hat jemand noch eine Idee wie es ablaufen könnte?
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mar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird garnicht viel ablaufen.
Wenn die Staatsanwaltschaft einstellen will, stellt sie ein.
Das Spektrum der Begründungen reicht von humorvoll bis verspotten.

Erst kürzlich wurde ein Verfahren gegen eine Person eingestellt die im Internet die Daten (einschließlich Bankdaten) einer anderen Person verwendet hat und dieser somit vorrübergehend einen Schaden von 1300,- € verursacht hat.
Eingestellt wurde das Verfahren mit der Begründung, die Person führe im juristischen Sinne ansonsten ein "nicht sonderlich auffälliges Leben".
Vorstrafe wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung
Verurteilung wegen Betruges.
BTM Verstöße
Steuerstrafverfahren
usw.
Spielt alles keine Rolle.
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