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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 19.08.08, 14:36 Titel: U-Haft vs. Unschuldsvermutung |
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stehen sich U-Haft und Unschuldsvermutung nicht irgendwie entgegen ? |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.08.08, 14:48 Titel: |
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Siehe dazu "Untersuchungen zur Unschuldsvermutung" von Carl-Friedrich Stuckenberg mit ausführlichen Nachweisen zur Literaturmeinung und Rspr. des BVerfG zu diesem Thema--> siehe hier _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 19.08.08, 15:17 Titel: Re: U-Haft vs. Unschuldsvermutung |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | stehen sich U-Haft und Unschuldsvermutung nicht irgendwie entgegen ? |
Nein, die stehen sich nicht entgegen. Wir unterhalten uns doch über Tatverdächtige -> Beschuldigter -> Angeklagter und der Richter entscheidet über Schuld oder Unschuld.  |
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 19.08.08, 15:21 Titel: |
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es werden Unschuldige eingesperrt ! |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.08.08, 15:33 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | es werden Unschuldige eingesperrt ! |
Es werden Personen eingesperrt, gegen die strafrechtlich ermittelt wird.
Ob "schuldig" oder "unschuldig" ist dabei ohne Belang. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 19.08.08, 15:40 Titel: |
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Schuldig sind sie erst sehr viel später im Verfahren. Also werden Unschuldige eingesperrt. und das ist ein Problem, denn auf der einen steht die U-Haft, auf der anderen die Unschuldsvermutung.
Das Freiheitsrecht ist ein sehr hochwertiges Recht, was sich nicht durch die Vermutung, dass jemand schuldig sein könnte einschränken lässt. Durch die erwiesene Schuld und Verurteilung lässt sich jedoch das Freiheitsrecht wirksam einschränken. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 19.08.08, 15:44 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | ... Also werden Unschuldige eingesperrt. .... |
... es werden hin und wieder Beschuldigte eingesperrt .... oder ... Tatverdächtige .... |
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 19.08.08, 15:46 Titel: |
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Auch BEschuldigte, sind noch UNschuldig ! es werden also BEschuldigte eingesperrt - obwohl es die UNSCHULDSVERMUTUNG gibt - die auch für BEschuldigte gilt!!! |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.08.08, 15:48 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | Das Freiheitsrecht ist ein sehr hochwertiges Recht, was sich nicht durch die Vermutung, dass jemand schuldig sein könnte einschränken lässt. |
Doch; Art. 5 der europäischen Menschenrechtskonvention bestimmt in Art. 5 Abs. 1 c) ausdrücklich, daß die Freiheit auf Grund einer rechtmäßigen Festnahme oder rechtmäßigem Freiheitsentzug zur Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde entzogen werden kann, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die betreffende Person eine Straftat begangen hat, oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass es notwendig ist, sie an der Begehung einer Straftat oder an der Flucht nach Begehung einer solchen zu hindern. --> www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm
Mit der Unschuldsvermutung in Art. 6 Abs. 2 EMRK hat das durchaus nichts zu tun. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 19.08.08, 15:51, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 19.08.08, 15:50 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | Auch BEschuldigte, sind noch UNschuldig ! es werden also BEschuldigte eingesperrt - obwohl es die UNSCHULDSVERMUTUNG gibt - die auch für BEschuldigte gilt!!! |
Wiki lesen und verstehen.  |
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 19.08.08, 16:00 Titel: |
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U-Haft ist Freiheitsberaubung gegen Unschuldige.
Auch wenn sie zulässig ist, ensteht doch ein Konflikt, um den es eigentlich gehen sollte !
Das Forum heißt doch: Rechtsgeschichte, - philosophie, -theorie Und nicht Strafverfahrensrecht oder Völkerrecht. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.08.08, 16:11 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: |
Auch wenn sie zulässig ist, ensteht doch ein Konflikt, um den es eigentlich gehen sollte ! |
Der im Grunde aber ausdiskutiert ist.
" In dem Rechtsinstitut der Untersuchungshaft wird das Spannungsverhältnis zwischen dem in Art. 2 Abs. 2 und Art. 104 GG gewährleisteten Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit und den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung deutlich sichtbar. Die rasche und gerechte Ahndung schwerer Straftaten würde in vielen Fällen nicht möglich sein, wenn es den Strafverfolgungsbehörden ausnahmslos verwehrt wäre, den mutmaßlichen Täter schon vor der Verurteilung festzunehmen und bis zum Urteil in Haft zu halten. Andererseits ist die volle Entziehung der persönlichen Freiheit durch Einschließung in eine Haftanstalt ein Übel, das im Rechtsstaat grundsätzlich nur dem zugefügt werden darf, der wegen einer gesetzlich mit Strafe bedrohten Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist. Diese Maßnahme schon gegen einen einer Straftat lediglich Verdächtigen zu ergreifen kann nur in streng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein. Dies ergibt sich auch aus der grundsätzlichen Unschuldsvermutung, die es ausschließt, auch bei noch so dringendem Tatverdacht gegen den Beschuldigten im Vorgriff auf die Strafe Maßregeln zu verhängen, die in ihrer Wirkung der Freiheitsstrafe gleichkommen. Diese Unschuldsvermutung ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich statuiert, entspricht aber allgemeiner rechtsstaatlicher Überzeugung und ist durch Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention auch in das positive Recht der Bundesrepublik eingeführt worden." (BVerfG 19, 342 )
Wobei mir nicht ganz nachvollziehbar ist, wofür das BVerfG auch noch die Unschuldsvermutung diskutiert hat. M.E. ist das überflüssig.
D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | Das Forum heißt doch: Rechtsgeschichte, - philosophie, -theorie Frage Und nicht Strafverfahrensrecht oder Völkerrecht. |
Auch in diesem Forum sollten dann aber Argumente ausgetauscht werden. Die lediglich stereotyp wiederholte Behauptung, daß Unschuldige eingesperrt werden, ist kein Argument. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 19.08.08, 16:20 Titel: |
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Zitat: | Der im Grunde aber ausdiskutiert ist. |
Wohl kaum - solange im TV noch unfairständis darüber herrscht, dass ein tatverdächtiger Pädophiler, nach dem er Kontakt zu einem Kind aufnahm, nach polizeilicher Vernehmung auf freien Fuß ist.
Hier sind zwei Probleme offen:
- Unschuldsvermutung und sein Recht auf Freiheit
- wie kann eine Pädophiler, der offensichtlich nicht geheilt ist, aus staatlicher Obhut (Knast) entlassen werden
mir ging es um ersteres - weil es eben nicht ausdiskutiert scheint ! |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.08.08, 16:26 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | mir ging es um ersteres - weil es eben nicht ausdiskutiert scheint ! |
Inwiefern nicht?
Und wenn es um einen konkreten Fall geht, der hier diskutiert werden soll und um die Anwendung der §§ 112 ff StPO, scheint mir dies eher in das Forum Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht zu gehören. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 19.08.08, 16:35 Titel: |
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> Forum Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
NEIN !
ich habe das mit Dolus directus 1. Grades hier geschrieben ! |
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