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Renten und Pensionen
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Das ist die grundgesetzlich garantierte Alimentation sprich Abdeckung der Mehrkosten eines verheirateten Beamten , die beträgt im Schnitt fürstliche 105 Euronen.


Dann sehe ich das also richtig, daß man von den Gehältern in der veröffentlichten Tabelle jeweils 105 EUR abziehen müßte, um eine Vergleichbarkeit mit Arbeitnehmern herzustellen, denn nicht jeder AN ist verheiratet?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Natürlich kann man das so rechnen.


MAn kann auch behaupten dass die Erde vor 6000 Jahre von einem überirdischen Wesen erschaffen wurde.


nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Wenn Sie das tun, kommt in diesem Beispiel allerdings eine negative Rentenleistung von ca. -70.000 € für den gesetzlich rentenversicherten Angestellten dabei heraus - auch eine schöne Erkenntnis!


Eben du er Sie er oder auch immer erkennt also doch dass es Schwachsinn ist.

MfG
Matthias
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
MAn kann auch behaupten dass die Erde vor 6000 Jahre von einem überirdischen Wesen erschaffen wurde.


Dieses Wesen ist hier sogar zu sehen --> http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8c/Spaghettimonster_and_adam.jpg
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Das ist die grundgesetzlich garantierte Alimentation sprich Abdeckung der Mehrkosten eines verheirateten Beamten , die beträgt im Schnitt fürstliche 105 Euronen.


Dann sehe ich das also richtig, daß man von den Gehältern in der veröffentlichten Tabelle jeweils 105 EUR abziehen müßte, um eine Vergleichbarkeit mit Arbeitnehmern herzustellen, denn nicht jeder AN ist verheiratet?


Nein, denn das wäre eben genau die verkürzte Sicht die in solchen Äpfel / Birnen -Vergleichen immer so störend wirkt.

Man kann die Beamtenbesoldung nicht einfach mal eben mit einer wie auch immer gearteten Arbeitnehmerbezahlung vergleichen, dazu muß man immer zwingend das Alimentationsprinzip kennen (auch die historischen Wurzeln) und beachten.

Das beherrschen aber noch nicht einmal solche Sommerloch-Politiker oder/ -Wissenschaftler wie der für den Blöd Bericht wohl mit verantwortlich zeichnende Herr Prof. R..

Aber ich habe weder die Fähigkeit noch die Lust eine Vorlesung über das Alimentationsprinzip zu halten.

Grüße
Ronny Winken
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Alimentationsprinzip, z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Alimentationsprinzip

"Der dabei erforderliche Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein."

Aber was bedeutet "angemessen" in diesem Zusammenhang?

Das BVerfG hilft da auch nicht recht weiter: "Art. 33 Abs. 5 GG räumt dem Gesetzgeber in der Frage, welcher Lebensunterhalt angemessen ist, ein weit gehendes Ermessen ein (vgl.BVerfGE 8, 1 <22 f.>; 58, 68 <78>; 81, 363 <375 f.>)." (BVerfG, Beschl. vom 25. September 2001 - 2 BvR 2442/94 )
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber was bedeutet "angemessen" in diesem Zusammenhang?


Der Wegfall der Sonderzahlung (landläufig 13. Monatsgehalt ) und des Urlaubsgeldes wurde, obwohl damit bereits eine etwa 8%ige Kürzung der Gehälter einherging, noch als nicht unangemessen angesehen. In der von Dir ztierten Entscheidung könnte es darum gegangen sein, kann mich aber auch irren.

Wann das Gericht die Grenze der Zumutbarkeit insgesamt für überschritten ansieht hat es aber bislang offen gelassen.

Immerhin haben jüngst Verwaltungsgerichte (OVG Saarland und VGH Mannheim ) für die jeweils dritten und weiteren Kinder eines Beamten festgestellt, dass das Alimentationsprinzip verletzt sei, wenn für diese Kinder nicht wenigstens 115 % des sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs gezahlt würden.

Da kann man sich für sich selbst ausrechnen, ne ich lasse es lieber...sonst rege ich mich nur auf...
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
MAn kann auch behaupten dass die Erde vor 6000 Jahre von einem überirdischen Wesen erschaffen wurde.

Ein irdisches Wesen kann die Erde wohl schlecht erschaffen haben, oder!? Lachen
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Micado
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Anmeldungsdatum: 13.02.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Rückbesinnung auf das eigentliche Thema. Die Diskussion zeigt doch, dass in der Gegenüberstellung der gesetzlichen Rente und der Pension doch ein hoher Wahrheitsgehalt offensichtlich wird. Das Problem ist nur, damit umzugehen. Da nützt auch kein Lamentieren. Und wenn dann noch das Stichwort "Alimentationsprinzip" fällt, weiß ich wirklich nicht, was das mit leistungsgerechter Bezahlung an einem Arbeitsplatz zu tun hat. Das scheint auch noch ein Überbleibsel aus Zeiten zu sein, als Beamte noch bemitleidet wurden wegen der schlechten Bezahlung. Gibt's eigentlich noch den "Waschtag"?
Nach meiner Erinnerung - manchmal ist sie gut, manchmal nicht so gut - sind die Beamtengehälter auf Bruttobasis bereits in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts der freien Wirtschaft angepasst worden. Hinzu kommen dann noch - und darüber wird öffentlich nicht diskutiert - die Familienzuschläge und Ortszuschläge. Unbeachtet blieben die Rentenbeiträge; dieses Geld hat jetzt der Beamte noch zusätzlich in seiner Lohntüte. Ich glaube nicht, dass das strittig ist. Lange diskutieren kann man natürlich darüber, ob in allen Fällen die Einstufung leistungsgerecht ist.
Matthias hatte das Zahlenspiel mit der Altersversorgung "Schwachsinn" genannt, wenn von der gezahlten Rente auch noch der eingezahlte Beitrag abgezogen wird. Das ist sicher kein Schwachsinn, das ist sogar absurd aber in anderer Hinsicht. Die ganze Absurdität wird erst deutlich, wenn man auch noch die Arbeitgeberbeiträge abzieht, was dann in einem Minusbetrag endet. Das heißt doch nur, dass die Rentenkasse pleite ist. Und warum ist sie pleite? Dann sind wir schnell bei den versicherungsfremden Leistungen, man denke da z.B. an die Fremdrenten, Leistungen, die der Staat erbringt, die aber nur zu Lasten der gesetzlich Versicherten gehen. Die gesetzliche Rente wird mit diesen Einflüssen kaputt gerechnet. Diese Sorgen haben die Beamten nicht.
Zurück zu den Wurzeln dieser Diskussion: Dieses Thema haben ja mittlerweile auch Zeitungen aufgegriffen, die in einem weniger beschädigten Ruf stehen als die anfänglich zitierte "große Tageszeitung". Bemerkenswert ist der Vorschlag von Rupert Scholz, dem ehemaligen Bundesminister. Er sagt, die Beamten sollten selbst für ihre Altersversorgung aufkommen. Die Pensionen sollten abgeschafft werden. Er ist der Meinung, der Staat müsse dann die Bezüge der Beamten deutlich erhöhen. Der Beweis, dass das erforderlich ist, ist schwer zu erbringen. Meiner Meinung nach - und was zählt die schon - wäre lediglich eine Erhöhung um den Arbeitgeberanteil angebracht, falls die Beiträge zu 100% durch den Arbeitnehmer zu leisten sind und der Staat keinen Anteil leistet.
Ein schier unlösbares Problem?
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Micado

Wahrheit ist derjenige Irrtum, der sich als der beste Wegbereiter zum nächstkleineren erweist.
A. Martini
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hinzu kommen dann noch - und darüber wird öffentlich nicht diskutiert - die Familienzuschläge und Ortszuschläge. Unbeachtet blieben die Rentenbeiträge; dieses Geld hat jetzt der Beamte noch zusätzlich in seiner Lohntüte. Ich glaube nicht, dass das strittig ist.

Doch, das ist strittig.

"Ortszuschläge": Gibt's gar nicht mehr, es gibt nur noch den Familienzuschlag. In meinem Fall reicht der gerade aus, um die PKV für Frau und Kinder zu bezahlen, ist also ein Nullsummenspiel.

Den "Rentenbeitrag" hat der Gesetzgeber erst gar nicht in die Lohntüte hinein gesteckt, von daher kann er auch nicht zusätzlich drin sein.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Micado hat folgendes geschrieben::
Nach meiner Erinnerung - manchmal ist sie gut, manchmal nicht so gut - sind die Beamtengehälter auf Bruttobasis bereits in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts der freien Wirtschaft angepasst worden.


Ah. Das wollte ich ja gerne überprüfen, darum meine schon oben gestellte Frage nochmals: Ein Botschafter bekommt 7590 EUR Gehalt und 5538 EUR Pension.

Welcher Beruf ist in der freien Wirtschaft mit dem Botschafter vergleichbar und wie wird der bezahlt und wieviel Rente bekommt der?

Was ist ein Oberschaffner (Gehalt 1973 EUR, Pension 1439 EUR)? Der Kontrolleur im Zug? Und wenn ja: Wieviel verdient ein angestellter Oberschaffner und wieviel Rente bekommt der?

Leider hat das bisher niemand beantwortet. Das ist aber notwendig, um eintscheiden zu können, ob "die Beamtengehälter auf Bruttobasis bereits in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts der freien Wirtschaft angepasst worden" sind.

Micado hat folgendes geschrieben::
Hinzu kommen dann noch - und darüber wird öffentlich nicht diskutiert - die Familienzuschläge und Ortszuschläge.


Über die Ortszuschläge ist m.W. der Zahn der Zeit hinweggegangen.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt's eigentlich noch den "Waschtag"?


Allein dese Fragestellung zeugt mal wieder von einer polemisch motivierten und wenig sachlichen Betrachtungsweise, weil..

...der mittlerweile wieder abgeschaffte sog. Waschtag war als ein Ergebnis der Tarifverhandlungen der damaligen Gewerkschaften des ÖD mit den AG in der Mitte der 80er Jahre entstanden.

Wir erinnern uns:

Damals streikte die Wirtschaft um die 35 Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich, der öff.Dienst sollte diese beiden Tage (einen pro Halbjahr) als Ausgleich für die Beibehaltung der 38, 5 Stunden Woche erhalten.

Wenn man etwas kritisieren will, muß man den historischen Hintergrund kennen.
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Zuletzt bearbeitet von Ronny1958 am 26.08.08, 10:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Micado hat folgendes geschrieben::
Nach meiner Erinnerung - manchmal ist sie gut, manchmal nicht so gut - sind die Beamtengehälter auf Bruttobasis bereits in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts der freien Wirtschaft angepasst worden.


Ah. Das wollte ich ja gerne überprüfen, ...

Ich auch:

Was würde in der freien Wirtschaft ein leitender Angestellter verdienen, der ca. 35 Mitarbeiter in seiner Abteilung hat und für einen Jahresetat von deutlich über 20 Mio € verantwortlich ist?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ah. Das wollte ich ja gerne überprüfen, ...


Ich auch Winken

Was ist die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" den Einwohnern einer Gebietskörperschaft wert.?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
Was würde in der freien Wirtschaft ein leitender Angestellter verdienen, der ca. 35 Mitarbeiter in seiner Abteilung hat und für einen Jahresetat von deutlich über 20 Mio € verantwortlich ist?

Es ist etwas anderes, ob ein Mitarbeiter für 20 Mio. € Umsatz verantwortlich ist oder 20 Mio. € fremdes Geld das einfach da ist (Steuergeld) "verbrät". Mit den Augen rollen

Aus der Eigenwerbung meines örtlichen Bürgerbüros:
"Wir haben wöchentlich 35 Stunden für Sie geöffnet."
(Meine Lesart: Wir haben wöchentlich 133 Stunden geschlossen.)
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Es ist etwas anderes, ob ein Mitarbeiter für 20 Mio. € Umsatz verantwortlich ist oder 20 Mio. € fremdes Geld das einfach da ist (Steuergeld) "verbrät". Mit den Augen rollen


Und das wirkt sich wie auf die Bezahlung aus? Geschockt

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Aus der Eigenwerbung meines örtlichen Bürgerbüros:
"Wir haben wöchentlich 35 Stunden für Sie geöffnet."
(Meine Lesart: Wir haben wöchentlich 133 Stunden geschlossen.)


Und das wirkt sich wie auf die Bezahlung aus? Geschockt
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