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Zulassungsbescheid

 
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student08
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 19:42    Titel: Zulassungsbescheid Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe eine Frage, was die rechtliche Stellung eines Zulassungsbescheids für zulassungsbeschränkte Studiengänge angeht. In wie fern sind diese Zulassungsbescheide "sicher"? Ich meine, wenn jemand eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bekommt, hat man dann das Recht auf diesen Studienplatz bzw. auf eine Immatrikulation? Oder gibt es Gründe, diese Zulassung wieder rückgängig zu machen (von der Immatrikulationsfrist einmal abgesehen). Wie ist da die Rechtslage?

Danke schon mal für's Lesen und für die Antworten.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß ist der schriftliche Bescheid rechtsverbindlich.
"Anders überlegen" von Seiten der Uni sollte also nicht drin sein.

Im Gegensatzu zu mündlichen oder Online-Zusagen, die nicht "zählen".
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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student08
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, in wie fern das ne individuelle Rechtsberatung ist, also schildere ich es mal so, dass man am Ende fragen kann: wie ist die Rechtslage? Ich habe den Verdacht, dass ein Zulassungsbescheid nicht den tatsächlichen Kriterien entspricht. Ich formuliere es mal als Beispiel: Potentieller Student Y hat eine Durchschnittsnote von 4,0 bekommt einen Zulassungsbescheid für Studiengang X. Auf der Webpräsenz der Hochschule steht jedoch, dass der NC bei 3,5 liege, Student Y die Kriterien also so gesehen nicht erfüllen würde, aber trotzdem einen Zulassungsbescheid bekommen hat. In wie fern kann dort die Uni sagen "oh, tut uns Leid, zerreißen Sie den am besten...".

Ich habe mir deinen verlinkten Artikel durchgelesen. Dort steht ebenso, dass der per Post versandte Bescheid rechtskräftige Wrkung hat. Es stellt sich für mich eben die Frage, wo diese Rechtskräftigkeit ihre Grenzen findet.... eventuell aufgrund von Fehlern seitens der ausstellenden Hochschule? Wie ist da die Rechtslage? Gibt es die da überhaupt oder z.B. Präzedenzfälle?

Vielen Dank für die Mühen.
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