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Bafög-Rückzahlung bei Selbständigen

 
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Roberta73
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 16:35    Titel: Bafög-Rückzahlung bei Selbständigen Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum.

Ich wüßte gerne, wie es sich allgemein mit der Rückzahlung von Bafög verhält, wenn man kein regelmäßiges Einkommen hat. Wo kann ich nachlesen, nach welchen Richtlichen das in meinem Sonderfall gestaffelt wird? Im Jugendrecht ist das nur nach "Norm" formuliert, und ich finde mich darin nicht wieder. Zwar wird vor allem das Gespräch mit dem Bafög-Amt entscheidend sein, aber ich will auch nicht ganz unvorbereitet dorthin gehen und mich vorher über meine Rechte informieren.
Klar, wenn man nach den abgelaufenen fünf Jahren in einem Angestelltenverhältnis befindet und ein geregeltes Einkommen hat, dann wird die Höhe der Rückzahlungsbeträge entsprechend festgelegt. Auch für Hartz IV-Empfänger oder Mutterschaftsurlaub/Kindererziehung gibt es klare Lösungen. Das betrifft mich aber nicht.

Wie ist es, wenn das monatliche Einkommen stark variiert?
ich weiß von ehemaligen Kommilitonen, daß man jedes Mal einen Antrag stellen muß, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern. Aber jeden Monat?
Ich muß als Selbständiger ja auch Rücklagen für einkommensschwache Monate bilden, für meine laufenden Kosten, notwendige Ausgaben, für meinen Lebensunterhalt und auch fürs Finanzamt. Daher läßt sich schwer sagen, wie hoch nun das Einkommen monatlich ist, eigentlich geht das nur rückblickend über das ganze Jahr, nach dem Besuch beim Steuerberater. Und selbst dann kann man eigentlich nur feststellen, was für das vergangene Jahr gezahlt werden muß. Wird dann daraufhin ein Betrag festgesetzt, heißt das noch lange nicht, daß man im Folgejahr genauso viel verdient. Das kann einen ziemlich in Bedrängnis bringen.

Das ist bei der Krankenkasse schon schwierig genug, weil dann einfach ein fiktives Mindesteinkommen für Selbständige festgelegt wird, egal, ob es nun erzielt wird, oder nicht. Muß ich damit rechnen, daß das Bafög-Amt ähnlich vorgeht?

Welche Rolle spielt dabei das Einkommen des Ehepartners, wenn dieser ebenfalls selbständig ist?

Wie ist die Rechtslage und wie wird das allgemein geregelt? Wo kann ich mich über diesen "Sonderfall" informieren?

Viele Grüße
Roberta
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Roberta73
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß niemand etwas? Weinen
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RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand weiss garnichts.

Die BVA sicherlich mehr.
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