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Verfasst am: 07.02.05, 12:47 Titel: Gegen Anwalt auf Schadenersatz klagen
Angenommen es ist durch den Rat eines Anwaltes zum Vergleich und falschem Wissens ein Schaden von ca. 6o ooo,-- € entstanden und Mandant musste nun Insolvenz beantragt. Kann Anwalt haftbar gemacht werden. Es ist kein Geld mehr da. Mandant wohnt im Saarland, vorher in NRW, da wohnt auch noch der zuverklagende Anwalt.
Hier vor Ort ein Anwalt wollte Klage machen, doch nun wo kein Geld mehr da ist macht er strafanzeige wegen Betrug. Probleme noch und nöcher, weiss gar.Vielleicht kann jemand helfen. Am Ende, gesundheitlich hatte im Nov, Dez erst 4 Wochen eine Kur, Erholung alles weg. ist arbeitslos und lebt von ALG 2. vielen Dank bereits im vorraus. Freue mich auch über hilfreiche Mail s. Mit lieben Grüssen Andreas
Verfasst am: 07.02.05, 14:49 Titel: Re: Gegen Anwalt auf Schadenersatz klagen
Andreas134 hat folgendes geschrieben::
Hier vor Ort ein Anwalt wollte Klage machen, doch nun wo kein Geld mehr da ist macht er strafanzeige wegen Betrug.
Hier vor Ort ein Anwalt wollte Klage machen,
doch ihm verging sogleich das Lachen:
Andreas134 verbreitete nur Lug,
jetzt macht er strafanzeige wegen Betrug. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Etwas wirr ist die Schilderung schon. Sie wollen also Ihren ersten Anwalt auf 60 TSD Euro Schadensersatz verklagen und Ihr zweiter Anwalt hat gegen Sie Strafanzeige wegen Betruges erstattet? Vermutlich weil Sie - angeblich? - beabsichtigten, sein Honorar nicht zu zahlen, bzw. ihn nicht darüber informiert haben, daß Sie das nicht können? Unter diesen Umständen wird ein dritter Anwalt geringe Motivation haben, ein Mandat in dieser Sache zu übernehmen.
Gehen Sie mal zum örtlichen Amtsgericht und fragen Sie bei der Rechtsantragsstelle nach Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Bevor Sie einen weiteren Rechtsanwalt beauftragen, sprechen Sie mit ihm über die Bezahlung des Honorars, sonst setzt sich das bis in alle Ewigkeit fort.
Der zweite Anwalt wusste, dass ich kein Geld mehr habe und hat mir gesagt er wolle meinen damaligen Anwalt verklagen. Habe auch eine Zeugin dafür. Nun will er 280,-- € und schreibt mir er macht Strafanzeige wenn ich bis Ende Februar nicht bezahle.
Soll ich Ihn vielleicht vorher jetzt schon anzeigen, wegen Betrug, drängen zur Unterschrift, versprechen falscher Tatsachen und Erpressung.
Alles weiter macht dann die Staatsanwaltschaft oder?
Der Anwalt darf nicht einmal kostenlos für Sie klagen bzw. Rechtsberatung leisten. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 08.02.05, 11:34 Titel:
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Andreas134 hat folgendes geschrieben::
Hier vor Ort ein Anwalt wollte Klage machen, doch nun wo kein Geld mehr da ist macht er strafanzeige wegen Betrug.
Hier vor Ort ein Anwalt wollte Klage machen,
doch ihm verging sogleich das Lachen:
Andreas134 verbreitete nur Lug,
jetzt macht er strafanzeige wegen Betrug.
Alba hat folgendes geschrieben::
Chancen gleich null.
Der Anwalt darf nicht einmal kostenlos für Sie klagen bzw. Rechtsberatung leisten.
Da sucht einer Hilfe aus einer Situation, die ziemlich miserabel zu sein scheint, und erhofft sich, die - in Unkenntnis der Aufgaben des FDR - hier um Unterforum Anwaltsrecht zu finden.
Der Beitrag ist - aus Gründen, die z.T. ja auch mitgeteilt werden, wenn man lesen kann - nicht gerade sehr instruktiv, aber das ist nun einmal so in vielen Fällen im Rechtsleben.
Anstatt ihn in angemessener Form darauf hinzuweisen, dass es in einem derartigen Forum nicht leistbar ist, solche Frage mit auch nur annähernder Verläßlichkeit zu beantworten, wird er - und das ausgerechnet von einem sich so nennenden "Vormundschaftsrichter" !! - verspottet oder erhält eine - sich kompetent gebende - Auskunft über Chancen eines Vorgehens, die - mangels Sachverhaltsschilderung - gar nicht seriös sein kann, ob sie im Ergebnis nun zutreffen mag oder nicht.
Ich halte das für unerfreulich und - mit Verlaub - unwürdig. Wer Mut und Überlegenheit zeigen will, mag das an den Starken vorführen und nicht gerade an den Schwächsten und Unglücklichen.
Der zweite Anwalt wusste, dass ich kein Geld mehr habe und hat mir gesagt er wolle meinen damaligen Anwalt verklagen. Habe auch eine Zeugin dafür. Nun will er 280,-- € und schreibt mir er macht Strafanzeige wenn ich bis Ende Februar nicht bezahle.
Soll ich Ihn vielleicht vorher jetzt schon anzeigen, wegen Betrug, drängen zur Unterschrift, versprechen falscher Tatsachen und Erpressung.
Alles weiter macht dann die Staatsanwaltschaft oder?
MFG Andreas
Meine Antwort steht:
Zitat:
Chancen gleich null.
Der Anwalt darf nicht einmal kostenlos für Sie klagen bzw. Rechtsberatung leisten.
Auf Basis des Geschilderten werden Sie mit einer Strafanzeige gegen Ihren zweiten Anwalt nicht weit kommen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 08.02.05, 14:27 Titel:
Alba hat folgendes geschrieben::
Andreas134 hat folgendes geschrieben::
Der zweite Anwalt wusste, dass ich kein Geld mehr habe und hat mir gesagt er wolle meinen damaligen Anwalt verklagen. Habe auch eine Zeugin dafür. Nun will er 280,-- € und schreibt mir er macht Strafanzeige wenn ich bis Ende Februar nicht bezahle.
Soll ich Ihn vielleicht vorher jetzt schon anzeigen, wegen Betrug, drängen zur Unterschrift, versprechen falscher Tatsachen und Erpressung.
Alles weiter macht dann die Staatsanwaltschaft oder?
MFG Andreas
Meine Antwort steht:
Zitat:
Chancen gleich null.
Der Anwalt darf nicht einmal kostenlos für Sie klagen bzw. Rechtsberatung leisten.
Auf Basis des Geschilderten werden Sie mit einer Strafanzeige gegen Ihren zweiten Anwalt nicht weit kommen.
Ganz abgesehen davon, dass ja nun bei einiger Fachkenntnis erkennbar mehr geschildert war, als die Absicht und Problematik der Gegenanzeige, ist es nicht gerade fair und schon gar nicht professionell, einen, der sich nun erkennbar in den rechtlichen Verästelungen eines wohl ziemlich angebrannten Falles nicht zurecht findet, an dem Wortlaut seines Berichtes festzuhalten - und dies zumal dann, wenn die gegebene Antwort gerade nicht den Hinweis erhält, dass sie sich alleine auf einen bestimmten und isolierten Aspekt beziehe.
So erleben eben manche Laien Juristen und das ist der Grund, warum der Ruf der Zunft dadurch nicht gerade besser wird.
Aber zu allem Überfluß:
- Woraus ergibt sich denn, dass es von vornherein und ungeachtet aller möglichen tatsächlichen Verläufe strafrechrechtlich absolut neutral sei, einen Mandanten in Kenntnis seiner Vermögenslosigkeit zur Zustimmung zu einer Klageerhebung oder zur Prüfung der Erfolgsaussicht und damit zur Eingehung einer Verbindlichkeit zu "bewegen", wenn dabei - was wir alles nicht wissen und daher auch weder negativ noch positiv bewerten können !! - der Eindruck erweckt wird, dass eine Verbindlichkeit nicht entstehe?
- Woraus ergibt sich denn, dass es strafrechtlich neutral sei, einem derart zum Auftrag bewegten Mandanten die Erstattung einer Strafanzeige für den Fall der Zahlungsverweigerung anzukündigen?
Nochmals: Ob die Fakten so waren, wissen wir nicht, aber eben deshalb ist es auch nicht verantwortbar, Auskünfte in die eine oder andere Richtung zu erteilen.
Verfasst am: 08.02.05, 20:15 Titel: Noch mal frage ich
es wird viel hier geschrieben, aber was stimmt, darf ein Anwalt nicht kostenlos oder zu Freundschaftspreisen tätig werden. Der Anwalt der mir einen Schaden von ca. 60 000,--€ zufügte, hat einen Kostenfestsetzungsantrag über ca. 1500,--€ am Gericht beantragt. Nachdem ich dort widerspruch einlegte hat er alles zurückgezogen und mich angeschrieben und verlangt nur noch 5oo,-- €. Meine Frage wie kann er denn dieses machen. Vor Jahren der gleiche Anwalt, 50 % Nachlass auf Rechnung. Habe dieses beides schriftlich.
Nun muss ich Ihn auf Schadenersatz verklagen, da er einen Vergleich schloss, Es geht um einen Zugewinnausgleich, Es sin 48 000,-- € auf ein sog. Undkonto, davon soll laut Urteil meine Exfrau 18500,-- € bekommen. Im Urteil steht damit sind sämtliche rückständige und zukünftigen Unterhaltsansprüche und der Zugewinn abgegolten.
Der Anwalt sagte mir das machen wir und ich sollte den Rest vom Konto bekommen, etwa 29500,-- €. Doch genau dieses ist nicht vermerkt worden im Urteil, da mein Anwalt dieses verpasste und es eigentlich selbsverständlich sein sollte. Dies war am 11.09.2003. Ich habe bis heute kein Geld denn das verhindert die Gegenseite mit der Aussage es stehe nirgendwo, das ich Geld zu bekommen hätte.
vielleicht kann mir nun jemand weiter helfen.
Für jemanden der total am Ende ist, ist es schwer zu beschreiben, zumal ich mich auch nicht auskenne mit solchen Angelegenheiten.
mfG Andreas
Ich möchte hier niemanden was Böses, angreifen oder gar beleidigen , ich brauche dringend Hilfe und das wirklich.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 09.02.05, 08:14 Titel: Re: Noch mal frage ich
Andreas134 hat folgendes geschrieben::
es wird viel hier geschrieben, aber was stimmt, darf ein Anwalt nicht kostenlos oder zu Freundschaftspreisen tätig werden. Der Anwalt der mir einen Schaden von ca. 60 000,--€ zufügte, hat einen Kostenfestsetzungsantrag über ca. 1500,--€ am Gericht beantragt. Nachdem ich dort widerspruch einlegte hat er alles zurückgezogen und mich angeschrieben und verlangt nur noch 5oo,-- €. Meine Frage wie kann er denn dieses machen. Vor Jahren der gleiche Anwalt, 50 % Nachlass auf Rechnung. Habe dieses beides schriftlich.
Nun muss ich Ihn auf Schadenersatz verklagen, da er einen Vergleich schloss, Es geht um einen Zugewinnausgleich, Es sin 48 000,-- € auf ein sog. Undkonto, davon soll laut Urteil meine Exfrau 18500,-- € bekommen. Im Urteil steht damit sind sämtliche rückständige und zukünftigen Unterhaltsansprüche und der Zugewinn abgegolten.
Der Anwalt sagte mir das machen wir und ich sollte den Rest vom Konto bekommen, etwa 29500,-- €. Doch genau dieses ist nicht vermerkt worden im Urteil, da mein Anwalt dieses verpasste und es eigentlich selbsverständlich sein sollte. Dies war am 11.09.2003. Ich habe bis heute kein Geld denn das verhindert die Gegenseite mit der Aussage es stehe nirgendwo, das ich Geld zu bekommen hätte.
vielleicht kann mir nun jemand weiter helfen.
Für jemanden der total am Ende ist, ist es schwer zu beschreiben, zumal ich mich auch nicht auskenne mit solchen Angelegenheiten.
mfG Andreas
Ich möchte hier niemanden was Böses, angreifen oder gar beleidigen , ich brauche dringend Hilfe und das wirklich.
Bei allem Verständnis für Ihre Notlage, Andreas:
Da kann Ihnen nur jemand helfen, der zunächst einmal mit der gebotenen professionellen Geanuigkeit die Akten in dieser Sache liest und auf die verschiedenen Aspekte hin überprüft.
Kein Forum der Welt kann dies ersetzen.
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 09.02.05, 09:26 Titel:
Zur Vollständigkeit:
Wie im recht.de-Knigge hinterlegt, kann und will dieses Forum den Gang zum Anwalt nicht ersetzen. Das liegt nicht nur an der nicht ausreichend ausführlichen Sachverhaltsdarstellung. Ratschläge im Internet sind prinzipiell mit einer gewissen Skepsis zu genießen und haben natürlich eine andere Qualität als professionelle Rechtsberatung. Aber das haben Sie sicher gewußt, als Sie Ihre Frage hier ins Internet gestellt haben.
Andererseits darf nicht vergessen werden, dass wir hier sehr wohl Erfahrungen, Einschätzungen, Meinungen, Hintergrundinformationen und Erläuterungen von Fachleuten und Mitgliedern diskutieren wollen. Da es hier ja gerade nicht um Rechtsberatung geht, sind kontroverse Diskussionen und eine Pluralität von Meinungen und Einschätzungen (ggf. auch Geschichten und Reime) erwünscht. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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