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Kinderarmut1
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber es ist Alltag in deutschen Haushalten, wie Oktavia schreibt, dass es zum Monatsende nur Nudeln "pur" gibt


Warum immer so pauschale Stammtischaussagen?

Selbst der Regelsatz würde einen besseren Lebensstandard erlauben, also fallen unter diese Aussage bestenfalls diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer komplett durch das Netz gefallen sind und von dieser verhältnismäßig kleinen Menge n auf die gesamte Bevölkerung zu schließen, halte ich für demagogisch.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
... meiner auffassung nach haben die gesetze den menschen zu dienen und nicht die menschen den gesetzen.
gesetze sollen und müssen wandelbar sein, das gilt sogar für das grundgesetz.
...

Gesetze werden von Menschen gemacht und sind ein Regelwerk. Ein Gesetz - da es unbelebt ist - kann dem Menschen aber nicht dienen. Dies macht ein Butler oder die Dienstmagd. Gesetze sind einem Veränderungsprozeß unterworfen und werden auch verändert oder es kommen neue Gesetze hinzu (SGB II). Aber bezüglich des Grundgesetzes sind einige Artikel mit einer Ewigkeitsklausel versehen. Und unter dieser Ewigkeitsklausel fallen eben auch die Grundrechte.

Art. 6 GG (Auszug) hat folgendes geschrieben::
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Das Elternrecht ist sehr stark. Der Staat hat das 'Wächteramt' (Vertiefend: Reinhard Wiesner). Aber ich bleibe dabei, daß wir stärkere Kinderrechte brauchen. Der § 1 SGB VIII reicht nicht aus (Vertiefend: Peter-Christian Kunkel).


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 26.08.08, 08:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und unter dieser Ewigkeitsklausel fallen eben auch die Grundrechte.


Mitnichten, eigentlich fällt sogar nicht ein einziges Grundrecht (gänzlich) unter die Ewigkeitsklausel, soweit man der Auffassung folgt, dass es sich bei dem Schutz der Würde des Menschen nicht um ein Grundrecht im eigentlichen Sinne handelt. Lediglich die daraus abgeleiteten Rechte unterliegen in ihrem Kern einer faktischen Unantastbarkeit, die aber wiederum durch gesellschaftlichen Wandel aufgeweicht werden kann.

Zitat:
Das Elternrecht ist sehr stark. Der Staat hat das 'Wächteramt' (Vertiefend: Reinhard Wiesner). Aber ich bleibe dabei, daß wir stärkere Kinderrechte brauchen. Der § 1 SGB VIII reicht nicht aus


Mag sein, aber vordringlicher erscheint mir die Stärkung der Arbeit vor Ort und die massive Investition in Bildung, sowie gänzlich neue Konzepte und Ansätze in der Umsetzung von Bildungspolitik.
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Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 26.08.08, 11:41, insgesamt 2-mal bearbeitet
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Aber bezüglich des Grundgesetzes sind einige Artikel mit einer Ewigkeitsklausel versehen. Und unter dieser Ewigkeitsklausel fallen eben auch die Grundrechte.
.


ewig ist nichts, nicht einmal das universum, aber das kann ihnen steven hawkings besser erklären als ich.

ihre freie meinung ist ihnen unbenommen, ich halte weiterhin das füllen von papier mit weiteren "rechten" nicht für geeignet, das uns hier doch offensichtlich alle einigende verlangen nach effektiverem schutz von kindern zu erreichen.

der schrei nach dem gesetzgeber wird kindern nicht helfen. helfen würde schon mal, wenn man einfach handelt. beispiel: es gibt genügend menschen, die mitbekommen wenn kinder verwahrlosen, häufig geschlagen werden, dauernd in der schule fehlen etc. und wieviel davon machen nicht einmal eine anonyme anzeige, will schweigen eine offene ? weil sie sich vor lauter angst vor datenschutz oder dem vorwurf, sie wären neugierige aufdringliche nachbarn lieber in die hosen machen.
ich denke es wäre schon viel geholfen, wenn es eine sozialkontrolle gäbe und sich niemand dafür schämt, anderen auch mal seine meinung zu sagen, egal ob das das ansprechen eines hundehalters ist, der seinen fifi auf den bürgerstreig scheissen läßt oder ein nachbar, der mal nachfragt, warum das kind immer schreit, so selten draussen ist o.ä. es gibt tausend sachen, die ich für hilfreicher halte als "kinderrechte" auf papier zu bringen. in diesem land wird enorm viel zeit und geld verschwendet für so einen sch... viele hochglanzbroschüren liegen aus in jugendämtern und beratungsstellen, nur werden sie von denen, sie sie lesen sollen nicht gelesen.
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 09:46    Titel: Fall Antworten mit Zitat

Gesetze sind immer dehnbar. leider..
Ich bin mit einem Fall gerade beschäftigt, in dem ein Jugendlicher gegen seinen Willen ziemlich weit weg gebracht worden ist. Kein Sachbearbeiter hat den Jungen angehört bzw. Hat die zuständige Sozialbearbeiterin Ihn 3x wieder nach Hause geschickt. Die Bitte, um sofortige Hilfe eines Jugendlichen prallt wie Ball an der Mauer ab.
Da haben wir einen Ansatz. Es gibt Gesetze, wo geschrieben steht, dass Kinder und Jugendliche von einem Jugendamt immer angehört werden müssen. Es steht sogar geschrieben, dass das Jugendamt sofort helfen muss. Es ist eine Pflicht des Amtes nach dem SGB VIII (nochmaliger Danke an alle die diese Gesetzte rausgesucht haben).
Wenn das Amt dies nicht tut was dann ? Ich habe lernen müssen, dass der Jugendlich nach aussagen mehrer Rechtsanwälte "einfach Pech hat". Das Jugendamt bestätigt dies, da es bereits Kontakt mit der Mutter gibt, so ist es unnötig den Jugendlich zu befragen. Wo bleiben da seine Rechte ? Dies soll jetzt nur ein Beispiel sein um zu zeigen, dass zwar Gesetze gibt, nur die Ausführung bleibt fraglich bzw. sind die Gesetze so dehnbar, so das sich jeder Erwachsen ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes diese sich hinbiegen kann wie er benötigt. Auf der Strecke bleibt dann das schwächste Glied der Kette ................

Es gibt Gesetze, das ein 14 Jähriger für evtl. getätigte Straftaten selber verantwortlich ist. Hat er aber ein Problem, z.B. er lebt in Armut, so hat er "halt Pech".
Diese Gesetze der Strafmündigkeit ab dem 14.Lebensjahr bekräftigen, dem Jugendlichen seine Verantwortung selbst zu tragen. Das heißt er muss sich an Gesetze halten, andere gegenüber Ihm nicht, weil er ja nicht volljährig ist.
Wo sind da Gesetze.... die wie es immer heißt zum Wohle des Kindes ???
Deshalb kann ich nur befürworten, dass sich im Gesetzbuch etwas ändert.

Oben genanntes soll bitte nicht in diesem Thread diskutiert werden, dient nur als Beispiel.

Gruß
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 10:09    Titel: Re: Fall Antworten mit Zitat

Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
Gesetze sind immer dehnbar. leider..
Ich bin mit einem Fall gerade beschäftigt, in dem ein Jugendlicher gegen seinen Willen ziemlich weit weg gebracht worden ist. Kein Sachbearbeiter hat den Jungen angehört bzw. Hat die zuständige Sozialbearbeiterin Ihn 3x wieder nach Hause geschickt. Die Bitte, um sofortige Hilfe eines Jugendlichen prallt wie Ball an der Mauer ab.
Da haben wir einen Ansatz. Es gibt Gesetze, wo geschrieben steht, dass Kinder und Jugendliche von einem Jugendamt immer angehört werden müssen. Es steht sogar geschrieben, dass das Jugendamt sofort helfen muss. Es ist eine Pflicht des Amtes nach dem SGB VIII (nochmaliger Danke an alle die diese Gesetzte rausgesucht haben).
Wenn das Amt dies nicht tut was dann ? Ich habe lernen müssen, dass der Jugendlich nach aussagen mehrer Rechtsanwälte "einfach Pech hat". Das Jugendamt bestätigt dies, da es bereits Kontakt mit der Mutter gibt, so ist es unnötig den Jugendlich zu befragen. Wo bleiben da seine Rechte ? Dies soll jetzt nur ein Beispiel sein um zu zeigen, dass zwar Gesetze gibt, nur die Ausführung bleibt fraglich bzw. sind die Gesetze so dehnbar, so das sich jeder Erwachsen ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes diese sich hinbiegen kann wie er benötigt. Auf der Strecke bleibt dann das schwächste Glied der Kette ................

Es gibt Gesetze, das ein 14 Jähriger für evtl. getätigte Straftaten selber verantwortlich ist. Hat er aber ein Problem, z.B. er lebt in Armut, so hat er "halt Pech".
Diese Gesetze der Strafmündigkeit ab dem 14.Lebensjahr bekräftigen, dem Jugendlichen seine Verantwortung selbst zu tragen. Das heißt er muss sich an Gesetze halten, andere gegenüber Ihm nicht, weil er ja nicht volljährig ist.
Wo sind da Gesetze.... die wie es immer heißt zum Wohle des Kindes ???
Deshalb kann ich nur befürworten, dass sich im Gesetzbuch etwas ändert.

Oben genanntes soll bitte nicht in diesem Thread diskutiert werden, dient nur als Beispiel.

Gruß


es gibt in deutschland zu viele und nicht zu wenige gesetze. die, die wir haben würden weit mehr als ausreichen, wenn sie konsequent angewendet würden. aber was manche menschen in gesetzestexte hineininterpretieren ist abenteuerlich. am liebsten wäre es machen, jeden einzelfall in ein gesetz zu packen.

wenn ich allein das schulgesetz lese, iVm den verordnungen ist eigentrlich ziemlich klar geregelt, wieviel unterricht ein kind auf welcher schule in welcher kasse beanspruchen kann. meine kinder haben regelmäßig weniger, weil keine lehrer da sind und selbst der unterricht im stundenplan fällt ständig ohne ordentliche vertretung aus. ein kleiner tipp: am gesetz liegt es nicht. ebensowenig liegt es am gesetz, dass kinder verhungern oder auf der straße rumlungern.
wo ein wille ist, ist auch ein weg. handeln statt labern, das hilft.
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 12:39    Titel: Gesetze Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Gesetze die wir haben würden weit mehr als ausreichen, wenn sie konsequent angewendet würden

Wer sorgt für die Einhaltung bzw. die konsequente Umsetzung ?
Wie können sich Kinder und Jugendliche wehren wen diese Gesetzte nicht konsequent angewendet werden ? Da haben wir wieder das Problem, dass Kinder und Jugendliche keine Rechte haben, weil andere die Rechte Ihnen diktieren. Warum darf ein Kind keinen Rechtsanwalt in Familienstreitigkeiten haben ? Er bekommt nur einen wenn das Kind / Jugendlicher eine Straftat begeht. Ist das der Sinn und das Ziel ?

Bitte jetzt keine Antworten, dass jede Stelle eine übergeordnete Stelle hat. Dieses Mist habe ich durch. Wenn Kinder sich benachteiligt fühlen (ob mit Recht oder ohne) so haben Sie keine Möglichkeiten. Darum stimme ich auch für andere / überarbeitet Gesetze.
Eine stärkere Überwachung konsequente Umsetzung ist auch von Nöten, da es in diesem Staat ohne diese Überwachen wohl nicht funktioniert.

Zitat:
wo ein wille ist, ist auch ein weg. handeln statt labern, das hilft.

Okay... Wie Stellst du die dir Hilfe/Handlung genau vor. Wie genau sollte die aussehen ?

Gruß
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

oben habe ich schon einige vorschläge gemacht, andere ja auch schon.
ich finde zB das das Jugendamt, wenn die eltern zB einen termin nicht wahrnehmen bzw. die tür nicht öffnen mit der polizei einfach reingehen können dürfen und vor allem auch unangemeldet erscheinen sollten und dürfen, auch gegen den willen der eltern. viele jugendamtsmitarbeiter haben durchaus die richtigen "bauchgefühle" wo was schief läuft, denen sind aber -so glauben sie- die hände gebunden. hier würd ich mir mehr zivilcourage wünschen. die sollen überall reingucken.
wer staatliche hilfe in anspruch nehmen muss, muss sich gefallen lassen, dass kontrolliert wird, das ist die kehrseite der medaille.
ganztagssschulen halte ich für sehr wichtig, mit gesundem frühstück und mittagessen und mit sinnvoller beschäftigung. bildung ist das einzige, was solchen kindern evt. helfen kann aus ihrem miliieu heraus zu kommen. und ja, man muss bei hoffnungslosen eltern schneller die kinder aus der familie nehmen und -wenn sie noch sehr klein sein sollten- am besten adoptieren lassen. wenn sie größer sind, halte ich eine gute pflegefamilie doch manchmal für sinnvoller, als eine 1 zu 1 hilfe für alkohol- und drogenkranke eltern, deren "resozialisierungschancen" eh kaum gegeben sind und die kinder haben leider nur einen versuch, ein leben und eine jugend.
je schwieriger das umfeld, desto mehr muss die gesellschaft diese kinder auffangen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
... die kinder haben leider nur einen versuch, ein leben und eine jugend.
...

... und leider eben keine eigenständige Rechte. Ich stimme Deiner Aussage ausdrücklich zu, zumal dies Leitmotiv meines beruflichen Handels ist - und zwar jeden Tag auf's Neue und seit einigen Jahrzehnten.

Aber behördliches Handeln bedarf nunmal der gesetzlichen Grundlage. Dieses Handeln der Verwaltung ist zudem gerichtlich überprüfbar. Das Prinzip der Gewaltenteilungen dürfte bekannt sein.

Hier hatte ich schon auf Albert Schweitzer hingewiesen:

Albert Schweitzer hat folgendes geschrieben::
Wer sich vornimmt, Gutes zu tun, darf nicht erwarten, daß die Menschen ihm deswegen Steine aus dem Weg räumen, sondern muß auf das Schicksalhafte gefaßt sein, daß sie ihm welche draufrollen. Nur die Kraft, die in dem Erleben dieser Widerstände innerlich lauterer und stärker wird, kann sie überwinden.

Deine Vorschläge mögen zwar wirklich pragmatisch sein, aber ohne eine gesetzliche Grundlage laufen diese Vorschläge ins Leere. Winken
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Oktavia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Immerhin gibt es ja die Kinderrechtskonvention, diese wurde von Deutschland (wenn auch unter Vorbehalt) 1991 ratifiziert. Die Umsetzung in nationales Recht sollte eigentlich abgeschlossen sein (ist das so?).

Zum Thema Anhörung steht dort:
Zitat:
Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens]
Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 10:30    Titel: Rechte Antworten mit Zitat

Sicher steht das da so geschrieben. Es gibt noch einige andere Gesetze vorwiegend aus dem SGB VIII, aber wenn die nicht beachtet werden, hat ein Kind keine Rechteauf diese zu bestehen.
BSP: Ein Kind steht vor dem Jugendamt und bittet um sofortige Hilfe.
In dem Fall gibt es mehrere Gesetze. Dieses Amt muss das Kind anhören und ggf. eine sofortige Maßnahme ergriffen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Sicherlich meistens die Inobhutnahme. So nun wenn da aber das Jugendamt nicht einmal anhört, sind das Gesetze die nicht nur gegen das SGB verstoßen sondern auch gegen das StGB. (unterlassene Hilfeleistung) Aber das ist alles ganz legal !!!!!! Weil nämlich das Kind / Jugendlicher kein Recht hat dagegen etwas zu unternehmen. So sieht es aus.

Sag mir doch mal bitte ein Gesetz, worauf ein Kind sich beziehen kann, was zu 100% in die Tat umgesetzt wird wenn er in der Armut, auf der Strasse oder in Gefahr ist.
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Ghost_Rider
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 13:12    Titel: Rechte Antworten mit Zitat

Eigentlich wollte ich in diesem Thread nicht auf einen Fall eingehen, aber da es in diesem Neuigkeiten gibt, und es hier her passt schreib ich kurz dazu 2 Zeilen.
Nehmen wir an, dass einem Jugendlichen alle Hilfe auf einem Amt verwährt wird. Er wird nicht angehört, aber Entscheidungen über seine Person getroffen.
Damit hat das Kind / Jugendliche keine Möglichkeit sich zur Wehr zusetzten und muss die Tatsachen hinnehmen wie Sie sind.
Er selber hat kein Recht:
- einen Rechtsanwalt zu nehmen.
- Anträge stellen ( Jugendamt / Familiengericht )
In diesem Fall gibt es aber nun aber einen externen Antrag auf Sorgerechtsprüfung auf dem Familiengericht. Ohne diesen Antrag hätte sich keiner mehr um diesen Fall gekümmert, da der Jugendliche ja keine Rechte hat, und entscheidung hinnehmen muss. Wann sollte beachten, dass die Aussage "zum Wohl des Kindes" sehr dehnbar ist.
Nun kommt eine Person ins Spiel, die das Gericht für den Jugendlichen/Kind bestellt. Die Verfahrenspflegerin. Sie kümmert sich offiziell um die Rechte während des Verfahrens. Einen Rechtsbeistand stellt das aber nicht da. Die Frage ist nun welche Rechte Sie denn für den Jugendlichen/Kind einhalten möchte ? Da sind wir aber wieder bei dem Punkt das er keine fest verankerten Rechte hat. Nun muss er in dieses Verfahren gehen und gegen die Entscheidungen des Jugendamtes und die Entscheidung der Sorgeberechtigten kämpfen. Der "Witz" an der Sache ist diese:
- Das Jugendamt schickt nach mehreren Vorwürfen einen städtischen Rechtsanwalt ins
Rennen (Ja, in unserer Gemeinde hat das Rathaus eine eigene Rechtsabteilung)
- Die Mutter läuft auch gleich mit einem Rechtsanwalt auf.
Nur das Kind steht ohne da. Ohne Rechte , ohne Rechtsanwalt.
Was auch ganz nett ist: Ohne Antragsrecht darf er ja nicht einmal evtl. Zeugen benennen.

Ich gehe nicht davon aus, dass dieses Beispiel ein Einzelfall ist. Ich denke wenn einige Kinder und Jugendliche bei solchen Verfahren mehr Rechte gehabt hätten, wären Sie nicht dort wo Sie heute sind. Ich weiß, dass im SGB steht, dass Kinder und Jugendliche in die Entscheidung seiner Person einbezogen werden müssen, aber wie oft passiert das und wie oft nicht.
Einige Jugendliche hätten sich sehr wahrscheinlich nicht in den Freitod gestürzt, andere wären nicht als Straßenkind im Drogensumpf gelandet. usw., wenn es andere Gesetze geben würde.
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wohne wohl in einer Kommune in der Kinder sehr stark einbezogen werden. Ich finde allerdings auch, dass ein Kind Rechtsbeistand verlangen können muss.
Für ältere Kinder (14+) könnte es hilfreich sein sich an den Rechtspfleger im Amtsgericht zu wenden.
Gegen offensichtlichen Rechtsbruch durch den Staat könnte ein Kind sich an Organisationen wenden oder eben an RechtspflegerInnen. Allerdings verlangt man da ziemlich viel Einsichtsfähigkeit und Wissen.
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus!

Aus einem Beitrag, der über einen von Dir geposteten Link erreichbar ist:

Zitat:
Dem Fürsorgezögling "darf es schon in Fleisch und Blut übergehen, dass die Arbeit in Gottes Auftrag geschieht und nicht bloß klingende irdische Münzen einbringt, sondern auch den ewigen Lohn bedingt.


Als gläubiger Mensch danke ich Gott dafür, nie in die Hände derer gelangt zu sein, die Gottes Wort auf derart abscheuliche Weise missbrauchen.

Zitat:
Eine gute und intakte Familie ist nicht ersetzbar.


Sehe ich auch so.

Zitat:
Kinder und Jugendliche brauchen eigenständige Rechte.


Das kannst Du besser beurteilen als ich. Da es einen Art. 20a GG gibt, sehe ich diese Forderung als legitim an. (Es kommt ja schnell die Mahnung, man solle eine Verfassung nicht überfrachten.)

Freundliche Grüße
-John
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ghost_Rider!

Zitat:
Damit hat das Kind / Jugendliche keine Möglichkeit sich zur Wehr zusetzten und muss die Tatsachen hinnehmen wie Sie sind.


Annahme: Kind möchte die Realschule besuchen. Empfehlung der Grundschule: Gymnasium. Vater sagt: Kind besucht das Gymnasium. Mutter sagt: Kind besucht Hauptschule.

Lösung: ?

Freundliche Grüße
-John[/quote]
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