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am 12.06.2008 bin ich wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Erst heute - also exakt 11 Wochen nach meiner rasanten Fahrt - erhielt ich mit Datum 25.08.2008 einen zudem noch falsch adressierten Strafzettel über Euro 15. Mein Vorname ist auf dem Strafzettel nicht korrekt angegeben.
Nun habe ich mal gehört, dass ein Strafzettel spätestens 6 Wochen nach dem Vergehen beim Verkehrssünder eintreffen muss, ansonsten bräuchte man nicht mehr zahlen. Stimmt das? Oder muss ich zahlen? Und wie ist das mit dem falschen Vornamen?
Nun habe ich mal gehört, dass ein Strafzettel spätestens 6 Wochen nach dem Vergehen beim Verkehrssünder eintreffen muss, ansonsten bräuchte man nicht mehr zahlen. Stimmt das?
Nein.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate.
Cacatua hat folgendes geschrieben::
Oder muss ich zahlen?
Genau.
Cacatua hat folgendes geschrieben::
Und wie ist das mit dem falschen Vornamen?
Unerheblich. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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