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Maulkorbzwang mißachten

 
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emrahx99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 15:51    Titel: Maulkorbzwang mißachten Antworten mit Zitat

Halli Hallo,

ich habe folgende Frage:

Der Hund von Halter beißt eine Person. Das Ordnungsamt verordnet daraufhin einen Maulkorbzwang für den Halter.

Was würde bei folgenden Konstelationen passiert:

a) Der Halter mißachtet den Maulkorbzwang und wird erwischt.

b) Der Hund beißt erneut und es kommt raus, dass kein Maulkorb getragen wurde.

Vielleicht die falsche Forumskategorie? Eher Straftrecht? Würde (fahrlässige) Körperverletzung und Mißachtung eines Verwaltungsakts in Frage kommen?

Vielen Dank!

Gruß
emrahx99

PS: Alles fiktiv
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Ordnungsamt verordnet daraufhin einen Maulkorbzwang für den Halter.

Von einem Maulkorbzwang für Hundehalter ist mir nichts bekannt.
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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emrahx99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

ja, stimmt, somit wäre der Fall ja gelöst

Soll natürlich für den Hund heißen... Verlegen

Und? Einer eine Idee?
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Unter der Voraussetzung, dass der Hund tatsächlich als bissig und damit gefährlich eingestuft wurde und damit Leinen- und Maulkorbzwang bekommen hat (manchmal darf ein Hund nämlich ordungsrechtlich einen Menschen beißen, etwa, wenn der ihn angegriffen hat), gilt:

Zitat:
a) Der Halter mißachtet den Maulkorbzwang und wird erwischt.

Ein Bußgeld wird fällig.
Zudem wird das Ordnungsamt überlegen - vor allem, wenn das öfter vorkommt - ob der Halter von der persönlichen Zuverlässigkeit her geeignet ist, einen gefährlichen Hund zu führen. Kommt es zu der Überzeugung, dass er das nicht ist, wird es ihm den Hund entziehen; der kommt dann ins Tierheim.

Sollte eine andere Person als der Halter den Hund ohne die Auflagen ausführen, so kann das Ordnungsamt dem Halter verbieten, den Hund von dieser Person ausführen zu lassen (das macht es recht gerne).

Zitat:
b) Der Hund beißt erneut und es kommt raus, dass kein Maulkorb getragen wurde.

In diesem Fall handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung, je nach Verhalten des Halters sogar um gefährliche Körperverletzung, dann nämlich, wenn man davon ausgehen kann, dass der Halter Bissverletzungen billigend in Kauf genommen hat.
Es wird also eine Strafanzeige geben und damit, zusätzlich zu den zivilen Schadensersatzansprüchen, eine Strafverfolgung durch den Staatsanwalt.
Zudem ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass dem Halter der Hund vom Ordnungsamt entzogen wird.

Zitat:
Vielleicht die falsche Forumskategorie?

Tierrecht ist alles.
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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emrahx99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank Abrazo !
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