Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - rückgabe recht?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

rückgabe recht?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nitrox87
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 16:47    Titel: rückgabe recht? Antworten mit Zitat

hallo, ich wollte mich mal über folgendes informieren. und zwar geht es darum das mein freund einen roller verkauft hat vor ca. 1-2 wochen. heute haben die neuen besitzer meine freund angerufen das der roller genau 1 tage gelaufen wäre und dann nicht mehr, darauf hin sind sie zum händler und haben das überprüfen lassen und die meinten das da bisschen was kaputt wäre. naja das soll angeblich 400 euro kosten die rep. auf dem kaufvertrag steht aber das der roller gekauft wurde ohne garantie, rücknahmen usw. muss er den roller zurück nehmen oder in irgendeiner weise bezahlen oder so?

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, dass der Privatverkäufer keine Gewährleistung gibt, ist er auch nicht zur Rücknahme, etc. verpflichtet.
Was natürlich für den Verkäufer nicht heißt, dass er dann einen Roller als "top in Schuss" verkaufen darf, der in Wirklichkeit unter der Verkleidung von Kabelbindern und verrosteten Schweißnäten zusammengehalten wird.
Winken
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xanti
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

1. hat mein Vorredner natürlich vollkommen recht *g*

2. wäre es gut zu wissen was denn da genau kaputt wäre (in deinem Fall jetzt nicht mehr so wichtig, da es ja genau im Kaufvertrag definiert ist), da z.B. Fehler, die auf ein "falsch tanken" zurückzuführen wären nach $346 BGB die Pflicht zum Wertersatz entfallen lassen würde.

Zitat:
Die Pflicht zum Wertersatz entfällt:
1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigte Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes zeigt,
[...]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.