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hallo, ich wollte mich mal über folgendes informieren. und zwar geht es darum das mein freund einen roller verkauft hat vor ca. 1-2 wochen. heute haben die neuen besitzer meine freund angerufen das der roller genau 1 tage gelaufen wäre und dann nicht mehr, darauf hin sind sie zum händler und haben das überprüfen lassen und die meinten das da bisschen was kaputt wäre. naja das soll angeblich 400 euro kosten die rep. auf dem kaufvertrag steht aber das der roller gekauft wurde ohne garantie, rücknahmen usw. muss er den roller zurück nehmen oder in irgendeiner weise bezahlen oder so?
Wenn bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, dass der Privatverkäufer keine Gewährleistung gibt, ist er auch nicht zur Rücknahme, etc. verpflichtet.
Was natürlich für den Verkäufer nicht heißt, dass er dann einen Roller als "top in Schuss" verkaufen darf, der in Wirklichkeit unter der Verkleidung von Kabelbindern und verrosteten Schweißnäten zusammengehalten wird.
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1. hat mein Vorredner natürlich vollkommen recht *g*
2. wäre es gut zu wissen was denn da genau kaputt wäre (in deinem Fall jetzt nicht mehr so wichtig, da es ja genau im Kaufvertrag definiert ist), da z.B. Fehler, die auf ein "falsch tanken" zurückzuführen wären nach $346 BGB die Pflicht zum Wertersatz entfallen lassen würde.
Zitat:
Die Pflicht zum Wertersatz entfällt:
1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigte Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes zeigt,
[...]
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