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Verfasst am: 20.08.08, 19:33 Titel: Vermieter verschenkt Tier / gibt Tier ab
Hallo,
A hat ein Problem, das meiner Meinung nach rechtswiederig ist, da ich aber kein Anwalt bin, hätte ich gerne eure Meinung dazu.
A ist erst 18, geht noch zur Schule und wohnt desshalb noch bei seinen Eltern. Seine Eltern möchten nun, dass er sein Haustier, eine Wasserschildkröte, aus Angst vor Schädigung ihres Wohngebäudes (durch das Wasser), abgibt. Was als Art "Vermieter" ja durchaus ihr Recht ist, wie sie sagen. Haben sie nun aber auch das Recht, das Tier selbst abzugeben, es ist ja im Grunde genommen "Eigentum" von A. Und als "Vermieter" dürften sie ihn ja einfach "rausschmeißen", aber dürfen sie das auch als Eltern?
Danke schonmal, auch wenn das für euch vielleicht totales Kleinzeugs ist, ihr helft uns echt weiter.
Wenn es um die Vermietungsgeschichte geht, so sind Kleintiere grundsätzlich erlaubt.
Natürlich muss der Mieter dafür sorgen, dass durch das Viehzeug keine Schäden entstehen, wenn sie aber entstehen, ist er dafür selbstverständlich haftbar.
Jedoch ist die Möglichkeit, dass durch Unachtsamkeit Schäden entstehen könnten, kein Grund, einem Mieter die Haltung von Kleintieren zu untersagen.
Zitat:
Und als "Vermieter" dürften sie ihn ja einfach "rausschmeißen", aber dürfen sie das auch als Eltern?
Kein Problem, wenn das Kind nicht minderjährig ist. Natürlich unter Einhaltung entsprechender Fristen. Von jetzt auf gleich auf die Straße zu setzen ist selbstverständlich unzulässig.
Allerdings wird das teuer. Denn das Kind ist unterhaltsberechtigt, heißt, die Eltern dürfen ihm dann die Wohnung sowie den Lebensunterhalt zahlen.
Wenn sie das aus finanziellen Gründen nicht können, so wird der Staat erst dann dauerhaft einspringen, wenn das Jugendamt festgestellt hat, dass eine weitere Unterbringung des Kindes im elterlichen Haushalt nicht zumutbar ist. Ich gehe mal davon aus, dass das Jugendamt der Ansicht sein wird, die Anwesenheit einer Wasserschildkröte hinzunehmen sei Eltern zumutbar.
Es sei denn, man bunkert sie in einem wasserdurchlässigen Topf.
Zitat:
Haben sie nun aber auch das Recht, das Tier selbst abzugeben, es ist ja im Grunde genommen "Eigentum" von A.
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