Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - deutsche Fahrerlaubnis erforderlich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

deutsche Fahrerlaubnis erforderlich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
se6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:11    Titel: deutsche Fahrerlaubnis erforderlich? Antworten mit Zitat

hallo Forum,

folgende Frage:

Vor Jahren war es so, daß Ausländer mit ausländischem Führerschein, die länger als 1 Jahr in Deutschland lebten, die deutsche Fahrerlaubnis (neu) erlangen mußten, weil die ausländische danach im Bundesgebiet nicht mehr gültig war. Ist es nunmehr anders, wenn das Land des Ausländers der EU beigetreten ist?

Oder anders ausgedrückt:

Ist die von einem EU-Ausländer im EU-Ausland rechtmäßig erworbene Fahrerlaubnis in DE immer noch gültig, wenn sich der EU-Ausländer länger als ein Jahr in DE aufhält?

Am Rande: Der EU-Ausländer hat in DE keine FE-relevanten Verkehrsstraftaten begangen, also kein Fall des FS-Tourismus etc.

Danke für Euer Brainstorming!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

die länger als 1 Jahr in Deutschland lebten

eigentlich 6 Monate. 1 Jahr nur, wenn nachgewiesen wird, dass kein dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet vorgesehen ist.

Ansonsten sind die EU-FEs gültig. Ggfs muss im Heimatstaat noch die "neue" Form der FE besorgt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
se6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Im übrigen hilft wie fast immer ein Blick ins Gesetz, hier § 28 FeV, was ich eben feststellen mußte Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

mythbuster08 hat folgendes geschrieben::
Ggfs muss im Heimatstaat noch die "neue" Form der FE besorgt werden.
Nein. Wenn ein deutscher Wohnsitz besteht, darf im Heimatland kein neuer FS ausgestellt werden. Dafür ist dann die deutsche FSST zuständig.
I.Ü. sind auch "alte" EU-FS noch gültig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
se6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube, daß mythbuster08 lediglich das Ausstellen eines neuen (Plastik-)Dokumentes und nicht die Neuerteilung der Fahererlaubnis im Ausland gemeint hat...

Hier war die ausländische FE vor der Begründung des Wohnsitzes in DE erteilt worden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Si Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

se6 hat folgendes geschrieben::
ich glaube, daß mythbuster08 lediglich das Ausstellen eines neuen (Plastik-)Dokumentes und nicht die Neuerteilung der Fahererlaubnis im Ausland gemeint hat...
Hier war die ausländische FE vor der Begründung des Wohnsitzes in DE erteilt worden.
Das meinte ich auch. Bei einem Wohnsitz in D ist für alle FS-Angelegenheiten die deutsche FSST zuständig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.