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Verfasst am: 21.08.08, 16:11 Titel: Wehrpflicht bei Mandatsträgern?
Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe irgendwo mal gehört, dass kommunale Mandatsträger (Stadt-/ Gemeinde- / Ortsrat) für die Dauer der Legislaturperiode von der Wehrpflich befreit sind. In § 33 Gemeindeordnung des Saarlandes steht:
"(1) Die Mitglieder des Gemeinderates haben die ihnen obliegenden Pflichten gewissenhaft zu erfüllen,
insbesondere an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen."
Und weiter steht in Nummer 2 des o.g. Paragraphen:
"(2) Die Mitglieder des Gemeinderates werden vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung von der
Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet."
Also ist jedes Ratsmitglied verpflichtet an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen. Wer aber Wehrdienst leistet ist nur bedingt erreichbar. Somit verstößt er in diesem Fall gegen eine durch Handschlag beschlossene Pflicht.
habe jetzt leider nichts paragraphenmäßiges zur hand, aber ich denke, das die pflicht dem land zu dienen (Wehrpflicht), die ja festgeschrieben ist höher eingestuft wird als eine politische verpflichtung. zudem sollte es ja im interesse liegen die wehrpflicht zu erfüllen, da diese ja von der politik auch so beschlossen wurde.
Der Gesetzgeber gesteht dem kommunalen Mandatsträger ja Urlaub für die erforderliche Teilnahme an Sitzungen u.ä zu, eine Beeinträchtigung entsteht soweit also kaum. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Regelung ist verfassungskonform auszulegen, so dass der Wehrdienst als sachlicher Ausnahmegrund gilt (zB soweit Urlaub aus besonderen Gründen nicht möglich ist). _________________ mfg
Klaus
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