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Verfasst am: 22.08.08, 18:53 Titel: Betriebsurlaub auch bei AU?
Man stelle sich mal folgenden Fall vor:
Ein AN hat im Februar 2008 noch 15 Tage Resturlaub aus 2007.
Ende Februar erkrankt der AN für 4,5 Monate. Nach 6 Wochen Wiedereingliederung muss er noch einmal zur Nachuntersuchung in eine Klinik. Der AN nimmt dafür einen Tag Urlaub.
Bei ausfüllen des Urlaubscheines bekommt er gesagt, das er noch 28 Tage Resturlaub habe.
Auf die Frage warum er den nur noch 28 Tage Urlaub habe, bekommt er vom AG gesagt, das im Mai zwei Tage Betriebsurlaub waren (Brückentage) und da war die Firma geschlossen.
Auf den Einwand das der AN doch krankgeschrieben war sagte der AG das Betriebsurlaub immer vorrangig wäre und dieser auch bei Krankheit abgezogen würde.
Das der AG den Resturlaub aus 2007 abgezogen hat, ist wohl hinzunehmen. Aber auch die zwei Tage aus 2008?
wenn der AN an diesen Tagen eine AU vorliegen hat darf der AG nichts abziehen. Siehe dazu analog im Bundesurlaubsgesetz nach dem krank im Urlaub. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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