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Hallo,
wenn mein Sohn immer am Z.B.: Mittwoch um 16.30 Uhr Unterricht bei einem Musiklehrer hatte, und der Lehrer nicht mehr am Mittwoch kann, sondern z.B.: am Donnerstag, Montag oder am Freitag einen Termin frei hat, kann man dann den Vertrag vorzeitig kündigen, weil man den Jungen an anderen Tagen nicht fahren kann?
So quasi Sonderkündigungsrecht.
Im Vertrag steht nichts darüber.
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