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Verfasst am: 21.08.08, 14:42 Titel: Zahlung bei falsch gestellter Rechnung
Hallo,
X hat Leistungen einen Handels Y in Anspruch genommen.
Die Lieferung wurde geleistet von Y und wurde X nun ich Rechnung gestellt.
Bei der Rechnungsstellung wurden von Y aber immer wieder Fehler eingebaut.
Zuerst Positionen falsch, Anzahlung vergessen abzuziehen, Preise falsch.
X wusste nie genau, was nun richtig ist und hat Y über die falschen Rechnungen informiert.
Irgendwann hat X einfach den für ihn richtigen Betrag überwiesen. Y ist aber zum Anwalt
gegangen und will nun die Anwaltsgebühren auch überwiesen haben. Mittlerweile vor Gericht.
Ist das überhaupt richtig und hat X vor Gericht eine Chance?
Y hat ja schließlich immer falsche Rechnungen geschrieben.
X hat natürlich auch nie bezahlt, weil er gewartet hat auf die richtige Rechnung.
Irgendwann hat X einfach den für ihn richtigen Betrag überwiesen.
...
X hat natürlich auch nie bezahlt,
Was ist denn jetzt richtig?
Zitat:
Mittlerweile vor Gericht.
Damit erübrigt sich ja eigentlich das Fragen hier. In Kürze werden die Herren X und Y ja wissen, wie es hätte laufen sollen.
Vermutlich hätte X relativ frühzeitig den "unstrittigen" Betrag überweisen sollen.
Vermutlich beruft X sich darauf, den "korrekten" Betrag jetzt endgültig überwiesen zu haben und bestreitet, das Y weitere Forderungen hat?
S.o. ... Gericht wird das klären.
X hat erst natürlich nicht bezahlt. Erst nach Monaten wurde es ihm zu bunt, weil nie die richtige Rechnung gekommen ist und dann hat X den Betrag, den er für richtig gehalten hat, bezahlt.
Klar, klärt das Gericht die Fragen, aber es wenn X nicht im Recht ist, würden ja ziemlich viele Kosten anfallen, die X vermeiden würde wollen.
X hat erst natürlich nicht bezahlt. Erst nach Monaten
Inkl. Verzugszinsen?
renemeistner hat folgendes geschrieben::
wenn X nicht im Recht ist, würden ja ziemlich viele Kosten anfallen, die X vermeiden würde wollen.
Etwas spät die Erkenntnis, und wir hier können eh nicht entscheiden wer von beiden Recht hat! Beide Seiten könnten es mit einer Schlichtung versuchen, aber dazu gehören 2 und der Wille zum Kompromiß.
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