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Zahlung bei falsch gestellter Rechnung

 
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renemeistner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 14:42    Titel: Zahlung bei falsch gestellter Rechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

X hat Leistungen einen Handels Y in Anspruch genommen.
Die Lieferung wurde geleistet von Y und wurde X nun ich Rechnung gestellt.

Bei der Rechnungsstellung wurden von Y aber immer wieder Fehler eingebaut.
Zuerst Positionen falsch, Anzahlung vergessen abzuziehen, Preise falsch.

X wusste nie genau, was nun richtig ist und hat Y über die falschen Rechnungen informiert.
Irgendwann hat X einfach den für ihn richtigen Betrag überwiesen. Y ist aber zum Anwalt
gegangen und will nun die Anwaltsgebühren auch überwiesen haben. Mittlerweile vor Gericht.

Ist das überhaupt richtig und hat X vor Gericht eine Chance?
Y hat ja schließlich immer falsche Rechnungen geschrieben.

X hat natürlich auch nie bezahlt, weil er gewartet hat auf die richtige Rechnung.

DANKE EUCH !!!
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mythbuster08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Irgendwann hat X einfach den für ihn richtigen Betrag überwiesen.
...
X hat natürlich auch nie bezahlt,

Was ist denn jetzt richtig?

Zitat:

Mittlerweile vor Gericht.

Damit erübrigt sich ja eigentlich das Fragen hier. In Kürze werden die Herren X und Y ja wissen, wie es hätte laufen sollen.

Vermutlich hätte X relativ frühzeitig den "unstrittigen" Betrag überweisen sollen.
Vermutlich beruft X sich darauf, den "korrekten" Betrag jetzt endgültig überwiesen zu haben und bestreitet, das Y weitere Forderungen hat?
S.o. ... Gericht wird das klären.
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renemeistner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Korrektur:

X hat erst natürlich nicht bezahlt. Erst nach Monaten wurde es ihm zu bunt, weil nie die richtige Rechnung gekommen ist und dann hat X den Betrag, den er für richtig gehalten hat, bezahlt.

Klar, klärt das Gericht die Fragen, aber es wenn X nicht im Recht ist, würden ja ziemlich viele Kosten anfallen, die X vermeiden würde wollen.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
X hat erst natürlich nicht bezahlt. Erst nach Monaten


Inkl. Verzugszinsen?

renemeistner hat folgendes geschrieben::

wenn X nicht im Recht ist, würden ja ziemlich viele Kosten anfallen, die X vermeiden würde wollen.


Etwas spät die Erkenntnis, und wir hier können eh nicht entscheiden wer von beiden Recht hat! Beide Seiten könnten es mit einer Schlichtung versuchen, aber dazu gehören 2 und der Wille zum Kompromiß.
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renemeistner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Zinsen.
Das Problem lag ja an der nie richtig gestellten Rechnung.

Warten wir nun mal ab, wie sich das Gericht entscheidet.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

renemeistner hat folgendes geschrieben::
Warten wir nun mal ab, wie sich das Gericht entscheidet.


Jupp, und da kommts oft genug anders, als man es sich denkt Winken
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renemeistner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

und vielleicht entscheidet das Gericht ja auch mal für den Kunden .....
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