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Betriebsurlaub auch bei AU?

 
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Saunabär
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 18:53    Titel: Betriebsurlaub auch bei AU? Antworten mit Zitat

Man stelle sich mal folgenden Fall vor:

Ein AN hat im Februar 2008 noch 15 Tage Resturlaub aus 2007.
Ende Februar erkrankt der AN für 4,5 Monate. Nach 6 Wochen Wiedereingliederung muss er noch einmal zur Nachuntersuchung in eine Klinik. Der AN nimmt dafür einen Tag Urlaub.
Bei ausfüllen des Urlaubscheines bekommt er gesagt, das er noch 28 Tage Resturlaub habe.
Auf die Frage warum er den nur noch 28 Tage Urlaub habe, bekommt er vom AG gesagt, das im Mai zwei Tage Betriebsurlaub waren (Brückentage) und da war die Firma geschlossen.
Auf den Einwand das der AN doch krankgeschrieben war sagte der AG das Betriebsurlaub immer vorrangig wäre und dieser auch bei Krankheit abgezogen würde.

Das der AG den Resturlaub aus 2007 abgezogen hat, ist wohl hinzunehmen. Aber auch die zwei Tage aus 2008?

Wie ist den eure Meinung dazu?
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Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Saunabär,

wenn der AN an diesen Tagen eine AU vorliegen hat darf der AG nichts abziehen. Siehe dazu analog im Bundesurlaubsgesetz nach dem krank im Urlaub.
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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Saunabär
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

AU lag vor.
AN bekam zu dieser Zeit Krankengeld von der Krankenkasse.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Saunabär hat folgendes geschrieben::

AN bekam zu dieser Zeit Krankengeld von der Krankenkasse.


Das tut nichts zur Sache. Der Urlaub steht AN weiter zu.
MfG
Matthias
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