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HAllo,
ich brauche dringend einen Rat.
Ich bin Erzieherin in einem Kindergarten. Habe vom 1. Juni 07 bis 27.6.08 einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Schwangerschaftsvertretung als Ergänzungskraft erhalten. Nun ergab sich die Möglichkeit als Gruppenleitung aufzusteigen, auf eine dementsprechend frei werdene Stelle im Kindergarten. 3 Tage vorm 27.6.08 bekam ich die erfreuliche mündliche Nachricht diese Stelle antreten zu dürfen und mit einer 75 % Festanstellung (100 % = 38.5 Std. und dann davon sollten mir 75 % im Vertrag festgeschrieben werden).
Bis heute habe ich aber noch keinen Vertrag erhalten.
Jetzt ist es so, dass bis 31.7. die Kirchengemeinde als Träger galt und ab dem 1.8. nun ein Trägerverbund. Mir wurde bisher auskunft gegeben, dass es mit den Verträgen so lange dauern würde, weil wir ja jetzt ein Verbund sind und über 90 neue Verträge gemacht werden müssten.
Hinzu ist nun gekommen, dass im Parrallelkindergarten noch zwei weitere Erzieherinnen bisher auch auf unbefristete Verträge gearbeitet haben und dieses schon seit 6 Jahren. Es kam von der Mitarbeitervertretung (die bei Verträgen mit einbezogen werden), dass sie meinem Vertrag nicht zustimmen würden, weil die anderen beiden Erzieherinnen einen höheren Anspruch auf eine Unbefristung hätten, als ich.
Ich muss dazu sagen, dass mein mündlicher Vertrag auch durch ein Mitglied der MAV bestätigt wurde, sie dieses nur nicht mit der gesamten MAV hat abgesprochen. Aber da kann ich ja nichts für!?!?
Meine Frage ist nun, kann mein mündlich zugesagter Vertrag nach fast 8 Wochen wieder strittig gemacht werden, nur weil andere Leute einen Fehler gemacht haben? Oder gibt es bei Arbeitsverträgen Fristen die Eingehalten werden müssen, sodass keine Änderung mehr stattfinden kann?
PS: Hätte ich das gewusst, dass die mir meinen mündlich zugesagten Vertrag wieder streitig machen, hätte ich die Chance gehabt evtl. 2 andere Stellen zusagen zu können.
Ich hoffe, ich konnte einigermaßen verständlich meine dringliche Lage beschreiben.
Du schriebst:
"Habe vom 1. Juni 07 bis 27.6.08 einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Schwangerschaftsvertretung"
das ist nicht ganz logisch oder meintest du befristet?
Ansonsten kann ein Arbeitsvertrag durch konkludentes Handeln stillschweigend getroffen werden. Ein Problem mag sein, dass die MAV vom AG nicht einbezogen wurde, das ändert aber nichts daran, dass ein Vertrag mit dem AG besteht.
dass die MAV vom AG nicht einbezogen wurde, das ändert aber nichts daran, dass ein Vertrag mit dem AG besteht.
Die Frage ist halt, ob wirklich "der Arbeitgeber" etwas zugesagt hat.
Bei einem Kindergarten einer Kirchengemeinde (den Trägerverbund lasse ich jetzt mal weg, müßte man ansehen was das genau ist) hängt es von kirchengesetzlichen Regeln ab, wer was zu sagen hat. Es könnte z.B. so sein (kann aber auch anders sein, je nach Kirche), daß der Gemeindepfarrer das vertretungsberechtigte Organ ist und der Kirchenvorstand die Personalhoheit hat. Dann wäre eine Zusage alleine durch die Kindergartenleiterin sehr wahrscheinlich wirkungslos, wenn der Pfarrer zusagt wäre das schon eher etwas, einigermaßen sicher aber nur ein Beschluß des Kirchenvorstandes.
Und dann ist auch noch zu beachten: eine einseitige Zusage ist noch kein Vertrag, da fehlt noch die rechtzeitige (im Normalfall: sofortige) Annahme durch den Arbeitnehmer. Und last not least kann es eine Schriftformerfordernic z.B. aufgrund des Arbeitsvertrages geben.
Und dann ist auch noch zu beachten: eine einseitige Zusage ist noch kein Vertrag, da fehlt noch die rechtzeitige (im Normalfall: sofortige) Annahme durch den Arbeitnehmer. Und last not least kann es eine Schriftformerfordernic z.B. aufgrund des Arbeitsvertrages geben.
Soweit ich das verstanden habe arbeitet sie da aber schon 8 Wochen auf der Stelle und hat auch schon 1-2 mal Gehalt bekommen.
Hallo Mathias,
ja genau ich arbeite bereits seit acht Wochen auf der neuen Stelle und seit über einem Jahr in dem Kiga.
Gibt es irgendwie etwas gesetzliches, wo das festgeschrieben ist?
ich habe gelesen, dass ein Arbeitsvertrag formfrei entstehen kann, sprich auch mündlich, so wie es bei mir gewesen ist. Dieser aber innerhalb von einem Monat festgeschrieben werden muss, vom Arbeitgeber. Und genau dieses ist ja bisher bei mir noch nicht passiert. Was ist also nach den 4 Wochen, wo der Vertrag hätte eigentlich feststehen in Schriftform stehen sollte bzw. müsste? Kann es dann automatisch in ein unebfristetes Verhältnis überlaufen, weil einfach eine Frist abgelaufen ist? Oder kann ein mündlich vereinbartes zugesagtes Arbeitsverhältnis immerwieder verändert werden, solange es vom AG wie vom AN nicht unterzeichnet wurde?!?!?
LG Tanja
PS: Oh hatte mich voll verschrieben, dass erste war natürlich ein befristeter Arbeitsvertrag und kein unbefristeter...sonst machts ja keinen Sinn
Nach dem Nachweisgesetz ist der AG verpflichtet dem AN nach 1 Monat die wichtigsten vertraglichen Vereinbarungen schriftlich zukommen zu lassen.
Macht er das nicht heisst das aber nicht, dass der Vertrag dann unwirksam wäre, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Vertrag wurde wohl wirksam geschlossen und ist gültig.
Tanilein,
als langjähriger Benutzer dieses Forums möchte ich Dir folgenden Hinweis geben: "matthias." antwortet zwar gern und viel, vernachlässigt aber meist wesentliche Details.
"FM", der sich meines Wissens nach gerade im kirchlichen Arbeitsrecht sehr gut auskennt, von dem (meiner Beobachtung nach) "matthias." nicht die geringste Ahnung hat, hat Dir in seinem Beitrag die wesentlichen in Frage kommenden rechtlichen Problemstellungen aufgezeigt.
Ob da jemand schon "8 Wochen auf der Stelle arbeitet" und auch schon "1-2 mal Gehalt " bekommen hat, kann da m.W. nach völlig bedeutungslos sein.
Du hast also irgendwo gelesen, dass ein Arbeitsvertrag formfrei entstehen kann, sprich auch mündlich, dieser aber innerhalb von einem Monat festgeschrieben werden muss, vom Arbeitgeber. Das ist so nicht richtig, ebensowenig, wie es auch nicht richtig ist, dass ein mündlich vereinbartes zugesagtes Arbeitsverhältnis immerwieder verändert werden kann, solange es vom AG wie vom AN nicht unterzeichnet wurde.
Es empfiehlt sich also wirklich, einen Rechtsanwalt oder einen ver.di-Sekretär zu besuchen, der sich speziell im kirchlichen Arbeitsrecht auskennt.
matthias. hat folgendes geschrieben::
Der Vertrag wurde wohl wirksam geschlossen und ist gültig.
Das anhand der wenigen hier vorliegenden Informationen zu behaupten, ist sehr gewagt. Eine Auskunft, die sich u.U. als völlig falsch erweisen könnte, ggf. sogar zu falschem Handeln verleiten mag. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Dass dir Kirche ein komischer Verein ist war mir schon lange klar aber dass sie Gehälter auszahlen an Leute die ohne wirksamen Arbeitsvertrag einfach mal so von einer Kitaleitung eingestellt werden, das kann ich mir eigentlich nicht wirklich vorstellen aber bitte wenn ihr meint.
Dass dir Kirche ein komischer Verein ist war mir schon lange klar aber dass sie Gehälter auszahlen an Leute die ohne wirksamen Arbeitsvertrag einfach mal so von einer Kitaleitung eingestellt werden, das kann ich mir eigentlich nicht wirklich vorstellen aber bitte wenn ihr meint.
Auf das Auszahlen der Gehälter kommt es nun einmal nicht an bei der Frage, ob ein wirksamer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Das gilt übrigens nicht nur für den "komischen Verein", wie Du gerade den größten nicht-staatlichen Arbeitgeber in Deutschland nennst. Die beiden christlichen Kirchen beschäftigen rund eine Million Menschen. Das sind also mehr, als zum Beispiel in der Automobilindustrie. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Dass dir Kirche ein komischer Verein ist war mir schon lange klar aber dass sie Gehälter auszahlen an Leute die ohne wirksamen Arbeitsvertrag einfach mal so von einer Kitaleitung eingestellt werden, das kann ich mir eigentlich nicht wirklich vorstellen aber bitte wenn ihr meint.
Auf das Auszahlen der Gehälter kommt es nun einmal nicht an bei der Frage, ob ein wirksamer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Das habe ich in dem obigen Satz auch nicht behauptet. Ich habe gesagt die Verwaltung zahlt keine Gehälter aus auf Zuruf von irgendeinem Mitarbeiter und die Verwaltung des größten nichtstaalichen Arbeitgebers sollte schon soweit sein, dass sie da standardisierte Verfahren haben mit welchen Unterlagen sie Gehälter auszahlen.
MfG
Matthias
Oh...wegen meiner Frage hier, soll es aber bitte nicht zum Streit kommen. Aber danke kdM für deine Auskunft. Man glaubt einfach fast alles, was einem geantwortet wird, weil man denkt, dass man geholfen werden kann.
Dann beziehe ich mich jetzt mal auf FM:
[list=]Die Frage ist halt, ob wirklich "der Arbeitgeber" etwas zugesagt hat.
Bei einem Kindergarten einer Kirchengemeinde (den Trägerverbund lasse ich jetzt mal weg, müßte man ansehen was das genau ist) hängt es von kirchengesetzlichen Regeln ab, wer was zu sagen hat. Es könnte z.B. so sein (kann aber auch anders sein, je nach Kirche), daß der Gemeindepfarrer das vertretungsberechtigte Organ ist und der Kirchenvorstand die Personalhoheit hat. Dann wäre eine Zusage alleine durch die Kindergartenleiterin sehr wahrscheinlich wirkungslos, wenn der Pfarrer zusagt wäre das schon eher etwas, einigermaßen sicher aber nur ein Beschluß des Kirchenvorstandes.
Und dann ist auch noch zu beachten: eine einseitige Zusage ist noch kein Vertrag, da fehlt noch die rechtzeitige (im Normalfall: sofortige) Annahme durch den Arbeitnehmer. Und last not least kann es eine Schriftformerfordernic z.B. aufgrund des Arbeitsvertrages geben.
Also genug Fragen um einen Anwalt zu besuchen. [/list] (alt+o)
Also als ich die Nachricht erhalten habe, dass ich eine Festanstellung bekomme, wurde dieses vom alten Träger, sprich der Pastor, von meiner Kigaleitung und vom neuen Träger (oberste "Chefin" plus die Frau, die für Personal zuständig ist) bestätigt. Also hat meiner neuer, wie auch der alte AG mir diese Stelle für die Stundenzahl zugesagt. Ich habe dieses, weil ich damit sehr einverstanden war, auch bestätigt, dass ich diese Stelle antreten werde.
"Und last not least kann es eine Schriftformerfordernic z.B. aufgrund des Arbeitsvertrages geben."
Dieses habe ich nicht verstanden, was meinst du damit`?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Am Dienstag wird noch ein Gespräch zwischen den beiden "obersten" des neuen Trägers und zwei Pastoren vom alten Träger stattfinden. Unter anderem sind die beiden Kigaleiterinnen auch dabei. Dann wird das Thema nochmal aufgegriffen.
Ich werde das Gespräch erstmal abwarten...sollte dieses keine Klarheit bringen, werde ich mich denke ich wohl juristischen Rat holen müssen.
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