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Verfasst am: 07.02.05, 15:14 Titel: Bei Arbeitslosigkeit ausländische Einkünfte bei Krankenkasse
Hallo,
ich stelle hier eine Frage für meinen Kollegin, die keinen Internetanschluß hat.
Sie ist mit einem Engländer, der bei brit. Streitkräfte beschäftigt ist, verheiratet. Nach 22 Jahren läuft sein Arbeitsvertrag ab und er erhält dann eine kleine monatl. Rente, die in England versteuert wird und in Deutschland nicht angegeben werden mußt. Da er noch keine neue Stellung hat, stellt sich für sie die Frage, ob ihn ihn über ihre Krankenversicherung versichern lassen kann. Oder wird diese Rente für ihn als Einkommen gestuft und er sich selbst versichern lassen mußt.
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