Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verkehrsunfall / Höherstufung bei Versicherung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verkehrsunfall / Höherstufung bei Versicherung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 11:22    Titel: Verkehrsunfall / Höherstufung bei Versicherung? Antworten mit Zitat

Hallo.
ich hatte vor 4 Monaten einen leichten Verkehrsunfall (Schaden bei mir am Auto € 400),
den die gegnerische Fahrerin nicht anerkennen wollte. Es kam zum Rechtsstreit, bei dem
der Amtsrichter aufgrund der geringen Schadenhöhe folgenden Vergleich vorschlug:

1. Die Beklagten (also die gegnerische Fahrerin und ihre Versicherung) zahlen als
Gesamtschuldner an den Kläger (also an mich) € 200.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Der Vergleich ist von beiden Seiten angenommen worden.

Meine Versicherung hat ohne Kenntnis des Urteils den Schaden am gegnerischen Pkw
im Vorwege bezahlt und will mich nun beitragsmäßig höher einstufen.
Ist das rechtens aufgrund des Vergleichs?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.

Gruß
Jerrie


Zuletzt bearbeitet von Jerrie am 21.08.08, 13:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Tehlak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt im Zivilrecht keinen Freispruch. Und mit dem Vergleich ist das Verfahren zuende.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 14:36    Titel: Re: Verkehrsunfall / Höherstufung bei Versicherung? Antworten mit Zitat

ich halte nix davon, Beiträge zu editieren und wesentliche neue Fragen zu stellen, nachdem bereits eine Antwort gegeben wurde......
Jerrie hat folgendes geschrieben::

Meine Versicherung hat ohne Kenntnis des Urteils den Schaden am gegnerischen Pkw
im Vorwege bezahlt und will mich nun beitragsmäßig höher einstufen.
Ist das rechtens aufgrund des Vergleichs?


ja, das dürfte grundsätzlich so ok. sein.

Es handelt sich ja um zwei verschiedene Ansprüche: erstens, der Anspruch, den deine Unfallgegnerin gegen dich (bzw. deine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung) stellt.

und zweitens, der Anspruch, den du gegen deine Gegnerin richtest.

Beim Vergleich ging es nur um den zweiten Anspruch: du wolltest Schadenersatz von deiner Unfallgegnerin und hast einen Teil davon erhalten.

Die Ansprüche, die deine Unfallgegnerin gegen dich gestellt hat, sind davon grundsätzlich unabhängig. Dein Versicherer hat sich aus Gründen, die wir hier nicht kennen (möglicherweise "Prozessökonomie") dafür entschieden, ohne großen Aufwand die geltend gemachten Ansprüche (vermutlich auch nur ein paar hundert Euronen) zu begleichen. Das ist ok, das darf er grundsätzlich: vgl. z.B. Prölss/Martin, VVG-Kommentar, 26. Aufl., Rn. 28 zu § 10 AKB.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht gibt der Versicherer ja die Möglichkeit den Schaden zurückzukaufen. Das lohnt sich in der Regel, wenn die Schadenzahlung nicht so hoch ist wie die Beiträge, die man im Verhältnis bezahlt bis der vorherige SFR wiederhergestellt ist.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 21:56    Titel: Re: Verkehrsunfall / Höherstufung bei Versicherung? Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Die Ansprüche, die deine Unfallgegnerin gegen dich gestellt hat, sind davon grundsätzlich unabhängig. Dein Versicherer hat sich aus Gründen, die wir hier nicht kennen (möglicherweise "Prozessökonomie") dafür entschieden, ohne großen Aufwand die geltend gemachten Ansprüche (vermutlich auch nur ein paar hundert Euronen) zu begleichen. Das ist ok, das darf er grundsätzlich: vgl. z.B. Prölss/Martin, VVG-Kommentar, 26. Aufl., Rn. 28 zu § 10 AKB.

Das darf die Versicherung aber nicht, wenn ihr bekannt ist, daß die Unfallgegner einen Prozeß führen. Für den Fall, daß ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich die Versicherung von Zahlungen freistellt, hat diese Pech gehabt, und kann den Schadensfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers nicht zurückstufen. Dieser sollte sich an den zuständigen Versicherungsombudsmann wenden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Vielleicht gibt der Versicherer ja die Möglichkeit den Schaden zurückzukaufen. Das lohnt sich in der Regel, wenn die Schadenzahlung nicht so hoch ist wie die Beiträge, die man im Verhältnis bezahlt bis der vorherige SFR wiederhergestellt ist.

Laut Gericht gibt's nichts zu zahlen, deshalb gibt's gegenüber der Haftpflichtversicherung auch nichts zurückzukaufen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.