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Ich habe mir mal das Arbeitszeitgesetz angesehen. Dort ist eindeutig geregelt, das Sonntags nicht gearbeitet werden darf (wenn ich das richtig verstanden habe). Doch der Gesetzgeber darf Ausnahmeregelungen erlassen.
Die Ausnahmen werden nicht per Gesetz geregelt (das gaebe etliche 10-tausend Gesetze pro Jahre), sondern von der zustaendigen Behoerde, z.B. der Gewerbeaufsicht.
Zitat:
Was wäre wenn ein Call-Center Agent der Bestellungen für ein Versandhaus entgegennimmt (für den Beispielsfall untestellen wir Sitz des Unternehmens in Berlin), am Sonntag von 20 bis 24 Uhr geplant ist. Und an dem darauf folgenden Montag dann wieder von 11 bis 17 Uhr.
Wenn der AG die entsprechende Genehmigung fuer Sonntagsarbeit hat, ist das in Ordnung.
Zitat:
Der Angestellte hat dazu noch eine Fahrtzeit von 1 Stunde und 15 Minuten und müsste praktisch direkt nach dem Aufstehen sofort wieder zu arbeit eilen.Also praktisch Nachtarbeit am Sonntag -> schlafen -> direkt wieder zur Arbeit.
Naja, "direkt nach dem Aufstehen sofort wieder" zur Arbeit mache ich fuenf Tage die Woche. Das soll fuer viele Leute, die morgens bereits arbeiten, ziemlich normal sein. Elf Stunden Ruhepause sind eingehalten, wie weit der AN vom Arbeitsplatz entfernt wohnt, ist seine persoenliche Angelegenheit. Wenn er kuerzere Fahrzeiten haben moechte, muss er halt umziehen.
Uebrigens: Arbeit von 20 bis 24 Uhr ist keine Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes.
Zitat:
Wäre sowas in Bundesland Berlin legal?
Wenn es um das Arbeitszeitgesetz geht, waere es auch im Rest der Republik legal.
Zitat:
Welche Möglichkeiten hätte der Angestellte um die Sonntagsarbeit herum zu kommen?
Was würde dem Angestellten passieren, wenn er vorsätzlich nicht zur Arbeit geht?
Der AN kann sich einen Arbeitsplatz suchen, an dem er weder abends noch sonntags arbeiten muss. Wenn er unentschuldigt der Arbeit fern bleibt, nimmt ihm der Arbeitgeber moeglicherweise die elende Plackerei ab, eine Kuendigung schreiben zu muessen.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 23.08.08, 13:59 Titel:
Arbeitssklave hat folgendes geschrieben::
Müsste der Arbeitnehmer dann irgendwelche Konsequenzen finanzieller Art befürchten?
Ja.
Zitat:
Ansonsten, was gibt es den für Möglichkeiten ohne Konsequenzen der Arbeit fern zu bleiben?
Ohne Konsequenzen?
Keine.
Zitat:
Was wäre Beispielsweise, wenn man Sonntag Mittag mit dem Auto eine Fernfahrt macht, unterwegs einen Platten hat und es deswegen nicht mehr Pünktlich zur Arbeit schaft? Bzw. aufgrund dessen gar nicht mehr zur Arbeit kommt. Man ist ja nicht nach Hause gekommen und das Abschleppauto hat so lange gebraucht. Nur mal so in der Theorie.
Ansonsten, was gibt es den für Möglichkeiten ohne Konsequenzen der Arbeit fern zu bleiben? Krankheit ist klar, aber was gibt es sonst für Möglichkeiten?
Ich habe mir mal das Arbeitszeitgesetz angesehen. Dort ist eindeutig geregelt, das Sonntags nicht gearbeitet werden darf (wenn ich das richtig verstanden habe). Doch der Gesetzgeber darf Ausnahmeregelungen erlassen.
Die Ausnahmen werden nicht per Gesetz geregelt (das gaebe etliche 10-tausend Gesetze pro Jahre), sondern von der zustaendigen Behoerde, z.B. der Gewerbeaufsicht.
Seit wann stehen Enscheidungen von Behörden über den Gesetzen. Natürlich sind die Ausnahmen im Gesetz geregelt (dazu brauch tman auch keine 10-tausend Gesetze pro Jahr). Die Ausnahmen sin in dem §§10 ff ArbZG geregelt.
Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Uebrigens: Arbeit von 20 bis 24 Uhr ist keine Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes.
Wieso ist das gar keine Nachtarbeit? Alles zw. 23 und 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreinen zw. 22 und 5 Uhr) ist nach dem Gesetz Nacharbeit.
Seit wann stehen Enscheidungen von Behörden über den Gesetzen. Natürlich sind die Ausnahmen im Gesetz geregelt (dazu brauch tman auch keine 10-tausend Gesetze pro Jahr). Die Ausnahmen sin in dem §§10 ff ArbZG geregelt.
Puenktchen, die individuellen Ausnahmegenehmigungen durch die Aemter werden eben nicht per Gesetz erledigt, sondern per Verwaltungsakt. Sonst muessten die Antraege auf Sonntagsarbeit zumindest beim landtag, wenn nicht sogar beim Bundestag eingereicht werden. Die Bearbeitungszeiten wuerden die Wirtschaft voellig ruinieren...
Zitat:
Wieso ist das gar keine Nachtarbeit? Alles zw. 23 und 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreinen zw. 22 und 5 Uhr) ist nach dem Gesetz Nacharbeit.
Dann lies das Arbeitszeitgesetz noch einmal: mindest zwei Stunden muessen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr liegen. Wer aber von 20 bis 24 Uhr arbeitet, macht nur eine Stunde im relevanten Zeitraum und ist daher kein Nachtarbeiter i.S. des Gesetzes.
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