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Führerscheinentzug und anschließend Aufbauseminar

 
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The-Python
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 14:16    Titel: Führerscheinentzug und anschließend Aufbauseminar Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da mal eine ganz wichtige Frage. Jemand musste vor kurzen wegen Alkoholmissbrauchs am Steuer mit Unfallfolge seinen Führerschein für einen Zeitraum von 1 Monat abgeben. Nun, 1 Monat später bekommt er wieder Post... Nun soll er wohl auch noch ein Aufbausemniar machen. Der Unfall an sich ist bereits 5 Monate her. Bußgeld in Höhe von knapp 400€ wurde ebenfalls beglichen. Ist das rechtlich gesehen richtig das es nach dem Führerscheinentzug immernoch ein Aufbauseminar geben kann, vorallem nach 5 Monaten?

PS: Führerscheinbesitz ca 1 Jahr. Also folglich in der Probezeit.


Grüße
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Schoggi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem einen Monat handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot.

Ich gehe mal davon aus, dass dem Fahrer eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24 a StVG zur Last gelegt wurde (also ab 0,5 Promille bis 1,09 Promille, ohne Ausfallerscheinungen).

Es handelt sich dabei um einen A-Verstoß und die Fahrerlaubnisbehörde hat dann gem. § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG bei einem erstmaligen A-Verstoß die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Weiter wird die Probezeit verlängert.

Sollte man nicht fristgerecht an dem Aufbauseminar teilnehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Und dass die Anordnung "erst" fünf Monate später erfolgte, ist ganz normal und rechtmäßig.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das Aufbauseminar kann selbst dann noch angeordnet werden, wenn die Probezeit zwischenzeitlich bereits abgelaufen ist.

gez. Lempel
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Oberlehrer Lempel hat folgendes geschrieben::
das Aufbauseminar kann selbst dann noch angeordnet werden, wenn die Probezeit zwischenzeitlich bereits abgelaufen ist.

Es muß selbst dann noch angeordnet werden, wenn die Probezeit zwischenzeitlich bereits abgelaufen ist.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

jensl669 hat folgendes geschrieben::
Oberlehrer Lempel hat folgendes geschrieben::
das Aufbauseminar kann selbst dann noch angeordnet werden, wenn die Probezeit zwischenzeitlich bereits abgelaufen ist.

Es muß selbst dann noch angeordnet werden, wenn die Probezeit zwischenzeitlich bereits abgelaufen ist.

Es muss selbst dann noch angeordnet werden, wenn die Probezeit zwischenzeitlich bereits abgelaufen ist. Cool

Nichts für ungut, Ihr Einwand ist selbstverständlich vollkommen berechtigt.

gez. Lempel
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, mit der korrekten Anwendung von s, ss und ß hab ich so meine Probleme. Verlegen
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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deacone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

@The-Python
an der Stelle des Fahrers wäre ich froh, dass es bei dem Fahrverbot und dem ABS bleibt.

Denn der Verkehrsrichter hätte auch härter durchgreifen können und dann hätte der Fahrer möglicherweise wirklich ein Führerscheinentzug bekommen und hätte nach einer erfolgreichen MPU den Führerschein nochmal neu machen dürfen.
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Mr.X
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

deacone hat folgendes geschrieben::
und hätte nach einer erfolgreichen MPU den Führerschein nochmal neu machen dürfen.

Wieso hätte man nach einer erfolgreichen MPU den Führerschein nochmal neu machen dürfen?

P.S.: Was noch nicht erwähnt wurde, es ist an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen.
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